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10 (1848) [Not - Pra]
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Pädagogik.

Wahn hegen, Alles durch bloße Vorschriften (sogenannte Schulplane u. dgl. m.) be-wirken zu können u. dgl. m. Da ferner die Vernunft nicht eine einzelne Anlage oderKraft, sondern vielmehr der Inbegriff aller der verschiedenen höheren Richtungen,Functionen und Vermögen ist, durch welche die menschliche Seelein allen ihrenLebensäußerungen sich charakteristisch von der thierischen Seele unterscheidet, und auswelchen die dem Menschenleben eigenthümlichen Erscheinungen der Sprache, Künste undWissenschaften, der Sittlichkeit, Rechtlichkeit und Religion in ihren Formen eines geord-neten Lebens in der Familie, dem Staate und der Kirche, kurz die ganze Civilisation undCultur hervorgegangen sind so liegt auch in dem Begriffe der Pädagogik nothwendigdas Merkmal der Totalität, wonach jede blos einseitige Erziehungsweise oderMethode und Lehre als mit dem Wesen der Vernunft in Widerspruch, mithin verwerflicherscheinen muß. Eben so folgt aus dieser Totalität und Einheit, die in dem Begriffe derVernunft liegt, daß es bei der Erziehung nicht auf das An - oder Einlernen einzelnerFertigkeiten, Kenntnisse oder Geschicklichkeiten, sondern daraus ankommt, daß man einengroßen und in allen seinenTheilen innigst verknüpften Gedankenkreis in die jugend-liche Seele zu bringen weiß; welcher Hauptpunkt leider nur zu oft übersehen wird "), wo-durch dann unvermeidlich die Erziehung mislingen muß und somit auch die Pädagogikselber in Miscredit kommt. Vor Allem ist es in unserer Zeit und in Beziehung aufdie bessere Gestaltung des Staatslebens wichtig, das Erziehungsgeschäft oder Wesenin dieser Totalität aufzufassen und dadurch der einseitig vorherrschenden Verstandes-bildung entgegenzuwirken, worüber schon so oft und mit so großem Rechte geklagt wor-den ist"), welches Uebel mit der schon erwähnten irrigen Trennung von Erziehungund Unterricht zusammenhängt, die bei keiner wahrhaft cultivirten Nation stattsindensollte^), am Wenigsten aber in einem constitutionellen Staate, wie dieses unterAnderem sehr richtig schon in v. Aretin's und v. Rotteck's Staatsrechte der constitu-tionellen Monarchie bemerkt worden ist ").

Was die übrigen Hauptpunkte betrifft, die zur Einsicht in das wahre Wesen derPädagogik gehören, so beschränken wir uns auf die Andeutungen, daß als Erkennt-nißquelle (oder sogenanntes Organ) für dieselbe einerseits in Bezug auf die Ausmit-

5) Besonders'gut hervorgehoben hat denselben Herbart in seiner allgemeinen Päda-gogik (S. 17):Welche Künste und Geschicklichkeiten ein junger Mensch um des bloßenVortheils willen von irgend einem Lehrmeister lernen möge, ist dem Erzieher an sich ebenso gleichgültig, als welche Farbe er zum Kleide wähle. Aber wie sein Gedankenkreissich bestimme, das ist dem Erzieher Alles; denn aus Gedanken werden Empfindungen unddaraus Grundsätze und Handlungsweisen u. s- w." Vergl. Koch, Schule der Humanität(1811). S. 6 ff. Brzoska, Ueber pädagogische Seminarien. S. 20 Note.

6) Dahlmann, Politik. 1. S. 261. Aachariä, Vom Staate, l. S. 490. IV.2. S. 325. v. Stein, Briefe an v. Gagern. S. 341. Arndt, Erinnerungen. S. 225.Kortüm, Geschichte Hellen. Staatswiffenschaft. S. 193. v. Gagern, Völkerrecht.S. 156. Sismond i, Forschungen re. S. 346. Welcker, Juridisch-politische Encykl.S. 470 Note.

7) Klüber, Oeffentliches Recht a. a. O. §. 414. Note 6.

8)Dieser Unterschied (zwischen Erziehung und Unterricht, wonach der letztere blosauf die Ausbildung des Verstandes bezogen wird) darf im constitutionellen Staate garnicht gelten. Man hat bisher in den meisten Staaten mehr für das Wissen und Könnenals für Glauben und Fühlen gethan und von den zwei Hauptkräften des menschlichen Ge-müths weit mehr die Selbstsucht berücksichtigt als das sittliche Gefühl. Daher konnte auchim Staatsleben das Gleichgewicht nicht erhalten werden, denn durch die bloßen Verstan-desmenschen gelangte die materielle Gewalt zur Herrschaft und die geistige Kraftdes Rechts und der Wahrheit ging unter, indem es zu viele Köpfe und zu wenige Gemüthergab. Eine auf Gerechtigkeit und Menschenliebe gebaute Verfassung kann nur erhalten wer-den durch Ausbildung des Rechtssinnes und des Wohlwollens. Der bloße Ver-standesmensch ist immer, je nachdem es sein Interesse erheischt, entweder ein eigen-nütziges Werkzeug des Despotismus oder ein gefährlicher Gegner der Regierung. Der ge-müthlich ausgebildete Mensch hingegen ist immer ein guter und in der freienVerfassung jederzeit auch ein glücklicher und Glück verbreitender Bürger. Wahrheit, Treueund Glauben, religiöses Gefühl» Gerechtigkeitssinn und Menschenfreundlichkeit müssen herr-schend werden, wenn es mit den Völkern besser werden soll." Bd. II. Abth. 1. S. 44.