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10 (1848) [Not - Pra]
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403
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Oesterreichtsche Provinzen. Böhme«. 403

bischof von Prag, als Primas des Reichs und Haupt dieses Standes, den drei Bischöfenund 12 Prioren, Pröpsten und Aebten. Bei der in Oesterreich schon so weit gediehenenUltramontanisirung des höheren Elerus; sodann einer Seits bei dem Einflüsse der Re-gierung auf die Ernennung der Geistlichen, und anderer Seits bei der in den letzten Jah-ren so sichtbar hecvorgetretenen Abhängigkeit der Politik des Wiener Eabinets von denverderblichen Einflüssen des Jesuitismus, ist es erklärlich genug, daß sich vom Pcälaten-stande aus eine politische Opposition selbst dann nicht erhob, als das wichtigste Recht derStande verletzend angetastet wurde. Zum Herrenstande gehören alle mündigen, mitdem böhmischen Jncolate versehenen Herzoge, Fürsten, Grafen und Freiherren; zumRitterstande alle Ritter, die landtäfliche Güter besitzen, den Beweis eines alten Adelsmittelst vier Ahnen liefern und bei den Landtagen ein geführt worden sind.Beide Abtheilungen des Adels zählen in Böhmen wohl über 300 Individuen "). Endlichbilden im städtereichen Böhmen den Bürgerstand nur die vier privilegirten Städte Prag,Pilsen, Budweis und Kuttenberg, und diese erscheinen zwar durch Deputirte auf demLandtage, die aber zusammen nur eine, vom Bürgermeister von Prag vorgetrageneStimme führen. Bekannt ist, daß in allen Provinzen mit ständischer Vertretung die denBürgerstand vertretenden Mitglieder der städtischen Magistrate von der Regierung völligabhängig sind ^).

Faßt man alle diese Beschränkungen der ständischen Wirksamkeit ins Auge, Wiestenicht blos in Böhmen, sondern auch in den anderen Provinzen der nicht ungarischen Hälftedes Reichs misbräuchlich durchgesetzt wurden, so scheint sich damit die Kunst des ministe-riellen Despotismus erschöpft zu haben, um jene Wirksamkeit zum völlig wesenlosenSchattenspiele zu machew. Aber gleichwohl wurde in den wichtigsten Provinzen des zumdeutschen Bunde gehörigen Theils der Monarchie von derMitte des qrundbegüterten Adels,oder von dem einzigen Stande aus, der noch nicht völlig unter das Joch der Bureaukratiegebeugt werden konnte, der Anstoß zu einer Bewegung gegeben, welche so hoffenalle aufrichtigen und besonnenen Freunde Oesterreichs und Deutschlands das baldigeEnde des lähmenden Systems verkündet, das seither den Aufschwung so vieler Millionenniedergehalten hat. Mögen die nächsten Erfolge der kaum erst begonnenen Bewegung nochso unwichtig erscheinen; mag selbst der ministerielle Absolutismus noch einige scheinbareSiege feiern: betrachtet man die jüngsten Regungen unter den österreichischen Ständenim Zusammenhänge mit allen Symptomen des überall zum endlichen Bewußtsein seinerRechte und Interessen erwachenden Volksgeistes, so zweifelt man nicht länger, daß dieösterreichische Politik an einem unvermeidlichen entscheidenden Wendepunkte angelangt ist,daß ihr ein selbstverschuldetes Schicksal schon jetzt die Bahn unabänderlich vorgeschriebenhat, die sie einschlagen muß, um zugleich der Gefahr der inneren Auflösung und derZertrümmerung von Außen her bei dem ersten Zusammenstöße europäischer Mächte zuwiderstehen.

Kamen bei den Ständen Böhmens die Zeichen der Unzufriedenheit mit dem bis-herigen Gange der Dinge schon früher zum Vorschein, so gelangte doch zumal erst seit1845 ihre Opposition zu einer entschiedneren Haltung und zu einem freieren Ueberblicküber alle Hauptschäden der Monarchie. Seit fünfsig Jahren wieder zum ersten Maleordneten sie eine besondere, am 7. Mai 1845 vom Kaiser empfangene Deputation von14 Mitgliedern nach Wien ab. Neben einigen Wünschen in Beziehung auf die czechischeSprache und für Trennung des Amts des Oberstburggrafen, als Haupts der Stände,von dem Gubernium des Landes, hatten die Stände zumal die traurigen Verhältnisse dergutsherrlichen wie der bäuerlichen Grundbesitzer ins Auge gefaßt und zu ihrer Erleich-terung die Errichtung einer Hypothekenbank in Prag beantragt. Unter dem Vorwände,

11) So hock» giebr Springer (Statistik des bsterreich. Kaiserstaaks Bd. I. S. 26V)ihre Zahl an. In den letzten Jahren erschienen indessen nur höchstens 6V Mitglieder aufden Landtagen; ausnahmsweise in der Maisitzung von I«47: SI.

12) Eine vom ständischen Canzleidirector Falk verfaßte Schrift setzt das ständische Re-präsentationsrecht des 4. Standes in Böhmen näher auseinander. (Prag 1847.)

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