122 Orangelögen, Orangemänner.
Herrschaft des englischen Königshauses völlig loszureißen, aber desto bestimmter nahm siestaatsrechtliche Gleichkeit für die Irländer in Anspruch und sprach einen großen Theil der-jenigen Grundsätze aus, welche das neunzehnte Jahrhundert verwirklicht hat.
In diese Zeit fällt die Stiftung des Orangebundes. Der Name Orangi-sten war ursprünglich nur ein allgemeiner Parteiname gewesen, mit welchem die Irländerihre protestantischen Gegner, die Anhänger Wi lhel m's von Oranien und seiner Dyna-stie, bezeichnet hatten, und erst seit der Organisation eines eigenen Bundes ging derselbeausschließlich auf dessen Mitglieder über. Doch halten allerdings schon seit einiger Zeitverschiedene protestantische Parteien sich selbst vorzugsweise Orangisten oder Orangemän-ner genannt, und die durch sie dargestellten Nüancen in den politischen Ansichten , welcheauch noch durch die Verbindung mit dem raub- und händelsüchtigen Bunde der Ilreull-ol'-vermehrt wurden, wirkten noch lange in der Verbrüderung fort. Es ist schwer,diese Nüancen sämmtlich mit Bestimmtheit zu charakterisiren, besonders da die Wichtig-keit und die Stärke des Orangebundes sich erst später im vollsten Maße gezeigt hat undin der stürmischen Aufregung jener Zeiten die erste Entstehung einer neuen politischen As-sociation in Irland zu wenig Aufmerksamkeit erregte, als daß darüber vollkommen genü-gende Nachrichten zu uns gelangt sein sollten; doch mögen wenigstens einige Andeutun-gen hier eine Stelle finden. Unter den Orangisten, welche man damals auch wohl mitden Ureiik-ok-lls^-bo^ verwechselte und eben so nannte, unterschieden sich vier Haupt-parteien, welche sich durch besondere Bänder oder Eocarden auszeichneten. Die gemä- ,ßigtfte Partei trug blaue Abzeichen; ihre Mitglieder gaben sich selbst für Freimaurer ausund waren auch wohl nur die der hannoverischen Dynastie am Eifrigsten ergebenen Mit-glieder dieser besonderen Verbrüderung. Eine andere Partei hatte die orangefarbe-nen Eocarden, ihr durch einen Eid angelobter Zweck war : Treue gegen die Regierungund V erti lgun g des Kath olici smus; sie hauptsächlich bildete die Grundlage desOrangebundes, welcher deshalb auch jene Farbe allein beibehalten hat. Zu blutgierigemreligiös-politischen Fanatismus stieg der Parteigeist bei einer dritten Schattirung, derenAbzeichen orangefarben und blau waren, und endlich gab es eine Bande von nichts-würdigem Gesindel, welches gr üne Eocarden oder Bänder trug. Aus diesen Elementenging der Orangebund hervor. Erbestand aus verschiedenen kleineren Gesellschaften oder Lo-gen und war der Absicht der Stifter gemäß, anfangs gewiß nur defensiver Natur; denn indem Hause eines Landmanns in dem Dorfe Longhall wurde am 21. Sept. 1795 die ersteLoge gestiftet, und längere Zeit hindurch hielt die Verbindung sich nur in den unteren Elassender protestantischen Bevölkerung, bei welchen wohl der Entschluß, das Gewonnene gegen dieAngriffe der Irländer zu schützen, nicht leicht aber ein aggressiver Zweck gegen Diese vor-ausgesetzt werden kann. Ausgesprochen wurde aber jene Tendenz von den Stiftern undLeitern des Vereins dahin, daß derselbe „das Uebergewicht der protestantischen Kirche inIrland erhalten und die Thronfolge des Hauses Braunschweig in den vereinigten König-reichen sicherstellen solle." Daß eine solche Verbindung nach der damals herrschendenStaatsansicht eine durchaus „loyale" war, bedarf keines Beweises; sie stimmte vollstän-dig mit Demjenigen überein, was auch die englische Regierung, ja was die Mehrzahl desenglischen Volks selbst wollte. Eben so ließ sich nicht leugnen, daß die in Irland vorhan-denen Protestanten auf allen Seiten von irischen Verbindungen bedroht, durch den Drangder Umstände gewissermaßen gezwungen wurden, der Selbsterhaltung wegen sich ebenfallsnäher an einander zu schließen und zum Schutze gegen jene Angriffe zu verbünden. Siewaren nun einmal im Besitze von Rechten, welche sie nach der gewöhnlichen Ansicht wohlerworben hatten, und in der Sicherstellung eines Vortheils, auf welchen man einenrechtsbegründeten Anspruch hat, durch sonst erlaubte Mittel liegt noch kein Unrecht.
Es ließ sich indeß noch eine andere Ansicht denken, hergenommen von dem Verhält-nisse der ei n en Nation zur and er en, und diese darf man nicht außer Acht lassen,wenn man über jene Erscheinung Md ihre Folgen «in richtiges Urtheil fällen will. Dieganze Stellung, welche die englische Herrschaft in Irland dem eingeborenen Volke gegen-über angenommen hatte, beruhte lediglich auf dem Rechte der Eroberung und des Stärke-ren. Nicht etwa einer freien Uebertragung oder einem völkerrechtlichen Friedensschlüsse,