54
Oberherrschaft. Obskurantismus re.
Staats in Beziehung auf das Privatvermögen in den Artikeln „kminensssis" und „Ge-zwungene Eigenthumsabtretung", das Recht des Lehnsherren am Lehngut im Artikel„Lehnswesen", und das völkerrechtliche Schutz - und Repräsentationsrecht der Re-gierung in Beziehung auf das Staatsgebiet und alle darin befindlichen Sachen (dasStaatse igenthum in diesem Sinne), so wie das vermeintliche patrimoniale Ober-eigenthum des Regenten entweder an dem Privateigenthum, vorzüglich an dem Grund-eigenthum der Bürger, oder gar an der ganzen Staatsgesellschaft im Artikel „Herren-lose Sachen." E.Welcker.
Oberherrschaft , Oberhoheit. — Unter diesen Worten versteht man entwederdie Souveränetats-und Staatsgewalt oder die Staatshoheit über den Staat in staats -und völkerrechtlicher Beziehung, und dann müssen die Artikel „Souveränetät" und„Staatsgewalt" davon handeln; oder man versteht darunter die wirkliche höhereStaatsgewalt, welche in einem Staatenstaat oder Bundesstaat die Reichs - oder Bundes-gewalt über die einzelnen Bundesstaaten besitzt, und alsdann ist auf die Artikel „B u n d"und „Deu tsch er Bund" zu verweisen; oder endlich, man versteht die eigenthümlichbeschränkten, aber wahren, einfachen Staatsgewaltsrechte, welche über die sogenanntenmediatisirten grundes- und standesherrlichen Familien und Gebiete begründet sind. Man-nenntsolche Gebiete auch zuweilen Oberhoheits- oder Souveränetäts-Lande(s. Älüber §. 43 u. 44). Zuweilen gebraucht man diese Worte auch zur Bezeichnungeinzelner Arten der sogenannten Obereigenthumsrechte (s. den vorigen Art. und Klüberß. 328, 329). E.Welcker.
Obervormundschaft, s. Vormundschaft.
Obscurantismus der Hierarchie und Despotie, der Orthodoxie,des Mysticismus und Pietismus; Aufklärung und Rationalismus.— I. Der Freund des Lichts oder der Aufklärung strebt, durch Mittheiluwg und harmo-nische Vereinigung der wahren Thatsachen und Erkenntnisse und durch Ausbildung richtigenund klaren Denkens und Begreifens alle Dinge in der Natur und dem Menschenleben,in der Religion wie in der Politik in ihrem wahren Licht und Zusammenhänge darzu-stellen und so die Nacht und die Nebel der Täuschungen, der Vocurtheile und desAberglaubens durch die Sonne der Wahrheit zu verdrängen; der Obscurant oder derFinsterling und Versinsterer umgekehrt sucht die Nacht und Nebel der Täuschungen,der Vorurtheile und des Aberglaubens festzuhalten und zu verbreiten.
Der vernünftige Mensch, der sich selbst achtet und seine höhere Würde und Bestim-mung, welche nur durch das Licht der Erkenntniß und freien Selbstbestimmung nach dererkannten Wahrheit hoch über der Thierwelt steht; der treue Anhänger der Religion desLichts und der Wahrheit, welche freie Prüfung und erst alsdann freies, glaubenstreuesFesthalten des erkannten Besten fordert und die Finsterniß und Lüge das Böse selbstnennt*)— wie könnten Diese schwanken in der Wahl zwischen Licht und Finsterniß,Aufklärung und Verfinsterung ? Es müssen diese höhere menschliche Würde und Bestim-mung, es müssen Religion und Recht nur das Licht und die Prüfungen scheuende arm-selige Täuschungen, es muß der Mensch selbst nur zu thierischem Leben bestimmt seinund in dasselbe verstoßen werden, und dann je vollständiger und consequenter, je glückli-cher für ihn, oder er muß streben nach Licht, nach Wahrheit und Freiheit. — Freiheit sageich, denn sie ist das Vermögen, Wahrheit zu wollen und aufzunehmen, zu suchen undpraktisch zu machen, ist in unzertrennlicher Wechselwirkung mit ihr. —
Auch ist es eine unbestreitbare Thatsache der Geschichte, daß bei den verhältnißmäßigintelligenteren, aufgeklärteren und freieren Völkern mit dem größeren Maße geistigenLichts in physischen, religiösen, moralischen und politischen Dingen stets ein höheres Ge-fühl ihrer Würde, größere Kraft und ein ungleich größerer Schatz aller Güter des höherenMenschenlebens sich fand als bei den unaufgeklärten und unfreien: und ebenso auch mehrwahre Tugend, sofern man nur nicht bloße unfreie Passivität und blvs thierische Eigen-
*) S. oben Bd. III. Art. „Christenthum."