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Nuntius rc.
Papst Hadrian"): „Wir sehen sie nicht als Prediger, sondern Plünderer, nicht alsFriedensstifter, sondern Geldräuber, die nicht das Heil der Welt wiederherstellen, sondernGold unersättlich zusammenscharren." — In demselben Jahrhunderte der heilige Bern-hard an den Cardinal Bischof von Ostia"): „Euer Legat (ein Cardinal) zog von Volkzu Volk, überall schändliche und schreckliche Spuren zurücklassend (ioe'ia et borrenäs ve-stigia). Vom Fuße der Alpen und vom deutschen Reiche her hat dieser Apostolische, fastalle Kirchen Frankreichs und der.Normandie bereisend, sie nicht mit Evangelium, sondernmit Sacrilegium (Kicchenraub) erfüllt. Es wird berichtet, daß er überall Schändlichkei-ten (turpia) verübte, Kostbarkeiten aus den Kirchen wegschleppte, schöne Knaben (lormo-8U>»8 pueros) zu Kirchenämtern beförderte oder, wo er nicht konnte, befördern wollte.Viele kauften sich los, damit er nicht zu ihnen käme. Wohin er nicht selbst gelangenkonnte, dort forderte und erpreßte er durch Stellvertreter. — Lies diesen Brief meinemHerrn (dem Papste). — Du sollst wissen, daß ich weniger sage als das Publicum er-zählt." -— In demselben Jahrhunderte der Bischof Johannes (von Salisbury)"):„Sie wüthen zuweilen so in den Provinzen, als sei Satan vom Angesichte des Herrn aus-gegangen , um die Kirche zu geißeln- Sie rauben die Kostbarkeiten der Kirche, als ob siedie Schätze des Krösos wiederherzustellen strebten."
Die Klagen von Kirchen und Staaten hatten Beschränkung der Rechte der Legatenzur Folge. Vermöge des Majestätsrechts erklärten die Staatsregierungen den Umfangder Vollmachten jedes Legaten von ihrer Genehmigung abhängig "). Auch die Concor-date des deutschen Reichs und selbst das Concilium von Trient thaten Einiges zur Be-schränkung, so wie das Gewohnheitsrecht, durch welches letztere namentlich das Recht,Procurationen zu beziehen, ganz beseitigt ist"). Indessen führte die Sorge der römi-schen Curie, den katholisch gebliebenen Theil des deutschen Reichs vor den Einwirkungendes Protestantismus zu wahren, überhaupt dem letzteren entgegenzuwirken , zur Errich-tung von stehenden Nuntiaturen zu Wien 1581, Köln 1582, Luzern 1566, Brüssel1597. Wie erfolgreich jene von Luzern gewirkt, lesen wir in dem neulich veröffentlich-ten ofsiciellen Berichte des DIonsiFnore cli Venssrn aus dem Jahre 1612"): „DerZweck, für welchen die römischen Päpste sich veranlaßt und angetrieben fühlten, Nuntienzu dem Schweizervolke zu senden, ist wohl kein anderer als die Aufrechthaltungdes katholischen Glaubens, welcher von den angränzenden treulosen undverworfenenHäretikern mit so großer Wuth angefochten und bekämpft wird. —Eine bekannte Sache ist es, daß d i e Anw ese nh ei t der apostol i schen Nun t ie nin Helvetien das Heil jener Provinz gewesen ist; denn ohne solche Hilfe und ohne denBeistand dec?atri, ,n Ospucinnrum und der Jesuiten, die alsdann auf An-rathen eben dieser Nuntien dort eingeführt wurden, wäresie zu dieser Stundebeinahe ganz verblendet in den Jrrthümern von Zwingli und Calvi n." Man brauchtnur einen Blick auf die von Benedict XIV. dem Nuntius zu Köln 1746 ertheilten Fa-kultäten") zu werfen, um sich zu überzeugen, daß Rom, wie nicht anders zu erwarten,bei diesen Nuntiaturen im Grunde den mittelalterlichen Gesichtspunkt festhielt. Denn
11) Vppsnä. sä ksäevieum äe xest. Vriä. I. Imp. in 17 rstisii (Zermsnisebistorie. illustr. Vrcf. s. IVI. 1670, p. 663: „l^on viäemus so« prseäiestvres, seä prse-ästore«: non pac>8 eorroborstors8, seä peeunise rsptorss : non orbis rspsrstore8, «eäsuri iimstisbiles corrssore,."
12) 8t. üernsräi oper» Vol. I. sä. Dlsbillon (psrisiis 1690), ool. 279,epistols 290.
13) los. 8sii8t>. lid. 5. polier, esp. 16 et Ii1>. 6 esp. 24.
14) 1'liom»8«in 1'. I. esp. 1. H. esp. 119. ?str. äe Nsres, äs eone. «sc.et imp. 1-. V, esp. 49.
15) (7sp. 17. 23 äe een«, sxsct. 6sp. 1. 6 äs okk. legst. 6sp. I soä. in VI.Osp. 31 äe prsedenä. in VI. <7sp. 36 äe eiset, in VI. 6one. k'riä. XXIV. esp. 20.
16) In H. Schreib er's Taschenbuch für Geschichte. 1840. (Freiburg, Emmerling).S. 288. f.
17) Kssrtner, 6orp. gur. "V. II. p. 443. Auch im Freimüthigen (von Ruef.)IV. 387 ff.
Staats - Lerikou. X.
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