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10 (1848) [Not - Pra]
Entstehung
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Numismatik.

kehr ist mit derjenigen der Buchstabenschrift und ihrer Wirkung auf den geistigen Verkehrverglichen worden. Das Gleichniß laßt sich noch weiter ausdehnen, da man wohl derErfindung der Druckerpresse die ihr nicht gar lange vorangegangene Erfindung der Wech-sel zur Seite stellen darf, woran sich später die Entstehung von Banknoten, Tresorschei-nen und anderem Papiergelde knüpfte. Auch diese Zeichen der metallenenWerthzeichen haben durch weitere Abkürzung und Beschleunigung des Verkehrseine ganz analoge Bestimmung und eine entsprechende Folge wie die Anwendung der be-weglichen Lettern zum Drucke. Und so tritt uns selbst in Beziehung auf die Z ei t derwichtigsten Erfindungen ein merkwürdiger Parallelismus in der Entwickelung der mate-riellen und der ideellen Seite des Völkerlebens entgegen; worüber sich jedoch Derjenigenicht wundern wird, welcher den Gang der Eultur in seinem Zusammenhang« auffaßt undnicht übersieht, daß jeder materielle Fortschritt zugleich einen geistigen und dieser jenenvoraussetzt. Derselbe Parallelismus zeigt sich noch in anderer Weise. Im Mittelalterhatte auch eine Münz-Anarchie geherrscht: es wurde so ziemlich nach Willkür undLaune geprägt, ohne die Grundlage eines festeren Systems. Die Entstehung eines sta-bileren und gesetz ßigeren Münzfußes*) in jedem der verschiedenen StaatenEuropas fallt nun nahe zusammen mit der bestimmten Ausbildung und der verhältniß-mäßig größeren Stabilität des europäischen Staatenwesens überhaupt, besonders seit demwestphälischen Frieden. Da man fortan bestimmte Maßstäbe für die Vergleichung desverhältnißmäßig inneren Werths der mehreren Geldsorten vor sich hatte; so wurde esjetzt erst möglich, daß so ziemlich die Münzen aller Völker, etwa mit Ausnahme der blosauf den localen Kleinverkehr berechneten Scheidemünze, im Welthandel-Geltung erhiel-ten, wenngleich nicht durchweg nach dem in den Staaten ihrer Entstehung festgesetztenNominalwerthe. Früher waren es hauptsächlich nur besondere Geldsorten, wie zumBeispiele spanische Piaster, die im Welthandel weitere Bedeutung hatten. Daraus ent-sprangen manche Hemmnisse und Beschränkungen. Die Stabilisirung und Regulirungdes Münzwesens dagegen mußte dem Verkehre Vorschub thun, weil diesem nun das Geld,in seiner Eigenschaft als Mittel der Aufbewahrung und des Transports der Waaren-werthe, worauf sich überhaupt dessen commercielle Thätigkeit zurückführen läßt, zahl-reichere Dienste leistete.

Diese bessere Fixirung und größere Vereinfachung des Münzwesens hat nun inneuerer Zeit häufig den Wunsch und die Frage hervorgerufen: ob nicht eine noch größere,ja eine universelle Einheit desselben möglich und ausführbar sei? Man ist indeß bei derEinführung neuer Münzsysteme überall auf große Schwierigkeiten gestoßen, und wenig-stens dauerte es lange, bis sich das Volk in solche Aenderungen fand und damit befreun-dete. Dies beruhte nicht blos auf einer zufällig traditionellen Gewohnheit, von der

*) Für Deutschland besonders wichtig ist der Zinnischc Münzfuß vom Jahre 1667,von Sachsen und Brandenburg angenommen, von Kurbraunschweig beibehalten (feine MarkSilber zu 10^ Rthlr. oder 15 Fl. 4b Kr.); der Leipziger oder 18 Guldenfuß, 1690 fürSachse», Brandenburg und Braunschweig festgesetzt und 1738 zum Reichsfuße angenommen.Der preußische oder Graumann'sche Fuß vom Jahre 1750 (feine Mark Silber zu14 Rthlr.); der Conventions- oder 20 Guldenfuß, nach einer zwischen Oesterreich undBaiern geschloffenen Convention vom Jahre 1753, angenommen von Oesterreich, Sachsenund Braunschwcig-Wolfenbüttel (feine Mark Gold zu 283 Fl. 5 Kr. 3^ Pf.; feine MarkSilber zu 20 Fl. oder 13^ Thlr.). Der sogenannte 24 Guldenfuß, 1776 von Baiern undden Nachbarstaaten angenommen, ist nur eine Erhöhung des Nominalwerths der nach demConvenrionsfuße ausgeprägten Münzen im Verhältnisse von 6:5. Endlich wurde unter densüddeutschen Aollvereinsstaaten, durch Convention zu München vom 25. August 1837, dieEinführung des 24^ Guldenfußes beschlossen, mit Feingehalt, die Mark Silber zu233,855 Gran gerechnet. Rur Sechs- und Dreikreuzerstücke sollen im 27 Guldcnfuße,im Gehalte von ^ Silber und K Kupfer, ausgeprägt werden. Daran schloß sich die allge-meine Münzconvention sämmtlicher Aollvereinsstaaten zu Dresden, vom 30. Juli 1838,wonach künftig nur Thalerrechnung nach dem 14 Thalerfuße und Guldenrechnung nach dem24^ Guldenfuße Statt finden und für beide Rechnungsweisen eine Vereinsmünze zu 2Thlrn. oder 3^ Gulden, im Gehalte von ^ Silber, geprägt werden soll. Vergl.DeutscheVierteljahrsschrift." Heft I. 1840.