Druckschrift 
10 (1848) [Not - Pra]
Entstehung
Seite
31
Einzelbild herunterladen
 

Nothwehr und Selbsthilfe rc. 3L

sagt aber zur Bertheidigung des vollsten Rechts der Nothwehr und der Selbsthilfe unterAnderem Folgendes:

Dieses natürliche Schutzrecht durch Nothwehr und Selbsthilfe ist im Allge-meinen noch nie geleugnet worden. Denn durch solchen Zwang fordert man nur dasSeinige zurück und handhabt nur das natürliche oder göttliche Gesetz, wozu jeder Menschnach seinen Kräften befugt, ja sogar verpflichtet ist. Auch liegt dieser Widerstand tief in derNatur des Menschen und ein Zustand, in welchem alle Selbsthilfe verboten wäre,ist ein Postulat der Unvernunft, nicht der Vernunft, ein Wunsch der Bösen, nicht der Recht-schaffenen. Denn es sind nicht die Gerechten, welche fremdes Eig-nthum verletzen, son-dern die Ungerechten. Und müßten Erster« immerhin alle Beleidigungen dulden, dürstensich nie selbst helfen und wären blos auf fremde Hilf« beschränkt, die ihrer Natur nach un-gewiß, langsam, unvollständig, »st sogar unmöglich ist, so würde aller Vortheil auf Sei-ten der Bösewichter sein. Auch mag ein Jeder bedenken, ob die Zahl der Verbrechen undGewaltthätigkeiten sich nicht ins Unendliche vermehren würde, wenn ihre Ur-heber keinen Widerstand, keine Selbsthilfe, keine plötzliche Strafevon Seiten des Beleidigten fürchten müßten und ihre einzige Gefahr nurin der Ahndung eines Oberen bestände, die nicht immer erfolgt und der so leicht zu ent-gehen ist. Es frage ein Jeder sein Gefühl, ob nicht die Furcht vor derSelbsthilfe des Beleidigten noch mehr von bösen Thaten zurückhältals die Furcht vor richterlicher Strafe."

Herr von Haller gründet hierauf die Behauptung:alle Missethäter müßtenden Urhebern solcher seltsamen Beschränkungen der Selbsthilfe und der Nothwehr Bild-säulen errichten."

Es ist" so fährt er fortjene Beschränkung der natürlichen Schutzrechte einejener glatten und gleisnerischen Lehren, bei denen der Wolf unter Schafskleidern hervor-blickt, die unter dem Scheine des Friedens alle Verbrechen und alle Ungerech-tigkeiten begünstigt, ihre Jmpunität befördert, die Rechtschaffenen aberelend und hilflos macht, ihnen den schnellsten und sichersten Schutzentzieht." Herr von Haller preist hierauf die Weisheit aller älteren und besserenGesetze,welche nicht durch Einmischung von Moral und Subtilitäten, gleich neuerenJuristen, das ganze Recht illusorisch machen Sie überließen die-

selben so sagt erder Mäßigung und der Menschlichkeit eines Jeden, und sie warenso weise und billig, einerseits den Uebelthäter in heilsamer ungewisser Furcht zu erhalten,andererseits die aufgereizten Gefühle des Beleidigten und den Drang der Umstände nach-zusehen. Das göttliche Gesetz ehrend, hatten sie keine Vorliebe für die Uebelthäter undwollten, daß die Ausübung der Ungerechtigkeit mehr als ein Hindermß finde, mit mehrals einer Gefahr umringt sei."

Er führt dann noch weiter aus, wie durch die Beschränkungen auch die Obrigkeitnur verliere und wie mit den Vermehrungen frevelhafter Ungerechtigkeiten nur di« Prs-cesse sich mehrten, und sagt dann:Niemand als di« Bösewichter und ihre Beiständerkönnen einen Vortheil dabei finden. Ja wir behaupten noch mehr: die gerechte Selbst-hilfe ist nicht nur nach göttlichen und menschlichen Gesetzen, nach Vernunft und Erfah-rung erlaubt, zum Schutze der Gerechten nothwendig und nützlich: sie ist sogar gewisser-maßen Pflicht und wurde zu allen Zeiten mit Recht als eine Tugend anerkannt, ebendeswegen, weil sie die Herrschaft des göttlichen Gesetzes handhabt und fördert. Wer sichnicht vorerst möglichst selbst zu helfen sucht, der verdient sogar nicht, daß ihm geholfenwerde. Wer Böses hindern kann und es nicht thut, der ist gleich an-zusehen, als ob er es billigte, und zu dem Unglück des erlittenen Schadenskommtnoch die Schande der Feigheit oder Unbehilflichkeit hinzu. Schonim gemeinen Leben, bei Kindern und Erwachsenen, verachtet man Diejenigen, diesich niemalen selbst zu helfen wissen, sondern über jede Kleinigkeit Andere mit Klagen undHilfsanrufungen belästigen. Wie soll aber Der mit der Zeit Andere schützenkönnen und wollen, der sich selbst nie zu schützen weiß ?"

Mögen diese Worte eines in seiner politischen Theorie von der unsrigen so sehr ver-