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Forstwesen.
der Forstbeamten, gelegt wird; ferner, weil die vollziehende Gewalt es nach Umstan-den convenabler finden kann, dem Volke das Maul mit Streulaub zu stopfen oderauf sonstige Weise die ihr gegebene Befugniß der Gnadenspendung zur Beschwichtigunganderer Beschwerden und zur Bestechung des Pöbels zu verwenden; endlich widersprichtn) das crispinische Gnadensystem sogenannter patriarchalischer Forstverwalmng demZwecke, die Verwaltung zu vereinfachen und deren Kosten zu mindern, weil die Ab-weichung von dem Grundsätze höchstmöglicher Verwerthung, insbesondere von dem derVersteigerung unter freier Concurrenz, mehr Personal und einen umständlicheren Ge-schäftsgang erfordert.
3) Hiermit wollen wir aber keineswegs die Versteigerung des Holzes in ganzenSchlägen oder der Arbeiten im Ganzen an Unternehmer empfehlen. Dieses in Frank-reich meistens noch übliche Verfahren ist das andere Extrem. Es beeinträchtigt dieWaldpflege und Waldausbeute, hindert gerade die möglichst ausgedehnte Concurrenz,begünstigt die Aristokratie des Geldes und den Wucher der Spekulanten auf Kostendes ärmeren Theils der Bevölkerung und ist somit ebenfalls der Bestimmung der Do-manialwaldungen zuwider, die nur dann gedeihlich bewirthschaftet werden können, wenndie Verwaltung auf eigene Rechnung ihre Erzeugnisse selbst erntet, diese erst dannin angemessenen Verkaufsmassen und möglichst kleinen Loosen, aber nach allge-meinen Regeln verwerthet und wenn sie alle Arbeiten der Technik durch im Ein-zelnen angenommene Arbeiter selbst ausführen laßt.
4) Die Einnahmen und Ausgaben der Domani ilforstverwaltung müssen an denbetreffenden Stellen des Staatsbudgets so eingereiht werden, daß sich einerseits der Beitragder Forstdomänen zu den Finanzquellen und Staatsbedürsnissen, andererseits aber auchihr Verwaltungsaufwand vollständig daraus ersehen und vergleichen läßt. Die erste
und unerläßliche Bedingung hierzu ist die konsequente Durchführung des Grundsatzes - ider Etatswirthschast, so daß alle Leistungen und Abgaben der Forstverwaltung für andereVerwaltungszweige von diesen, gleich jedem Käufer, vollständig vergütet werden undebenfalls unter den Forsteinnahmen erscheinen, dagegen die Forstverwaltung, was sie vonanderen Verwaltungszweigen etwa empfängt, diesen eben so wohl vergütet und unter denForstausgaben ausführt. Man prüfe also bei der Kri, ik eines Forstbudgets vor Allem die-sen Punkt. Hiermit hängt die Untersuchung zusammen, ob nicht die Forstbeamten außerdemjenigen, was für sie unter den Ausgaben vorkommt, Emolumente beziehen, oderumgekehrt, ob nicht die verrechneten Ausgaben zugleich für andere Waldungen, derenEinkommen nicht unter den Einnahmen erscheint, dienen. Letzteres ist z. B. der Fall,wenn vom Staate besoldete Forstbeamke für ihre im Budget der Forstverwaltung zur Lastgesetzte Besoldung zugleich Dienste in Gemeinde-, Stiftungs-und anderen Waldungenleisten. Will man sich nicht zu Fehlschlüssen verleiten lassen, so muß man in solchemFalle bei Veraleichung mit der correspondirenden Domäneneinnabme entweder dieser eineverhältnismäßige Quote zusetzen oder von der Ausgabe bei der Forstdomanialverwal-tung eine verhältnißmäßige Quote abziehen und unter eine andere geeignete Rubrik ver-setzen. Ein dritter wesentlicher Punkt bei Kritik des ForstbudgekS ist die Unterscheidungder von derVevwaltung abhängenden Rubriken von solchen, an denen sie Nichts ab- undzuthun kann. Zu letzteren gehören namentlich die Beiträge zu öffentlichen Lasten, dieAbgänge in Folge privatrechllicher Titel zum Bezug von Holz und Waldnutzungen unent- izeitlich oder um geringen Preis, welche zwar nicht der Staatskasse zu Gute kommen, abernichts desto weniger von der Forstverwaltung geschaffene und in die Nationalindustrie über-gehende Genüsse sind. Eine ähnliche Bewandtnis hat es mit vielen Nutzungen, welcheweder in Einnahme- noch Ausgaberechnung erscheinen, nach denen man gleichwohl beiKritik eines Forstbudgets zur Vervollständigung der Kenntnis dessen, was die Forstdomä-nen für die auf sie verwandten Kosten leisten und was sie der Nauon werth sind, zu fragenhat. Ein fünfter Punkt betrifft die Constcuction der Einnahme- und Ausgaberubriken,die leicht zur Verdeckung von Mängeln dienen kann; namentlich sehe man daraus, daß "