Deutsches Reich, deutsche Reichssttiude. So weit es unser Raum erlaubt,hat beinahe sckon der Artikel Deutsche Geschichte Entstehung und Bedeutung, Fort-bildung und Verfall des deutschen Reichs und seiner Verfassung dargestellt. Das Reichbestand unter Karl dem Großen ganz der Grundlage des deutschen Königthums, wiees Tacitus schildert, gemäß, aus einem einfachen Staate mit einem Könige und ei-nem von allen freien Landbesitzern gebildeten überwiegend demokratischen Reichstage.Auf und neben demselben gab es indeß schon eine Abtheilung aristokratischer Reichsstande,welche aus den Bischöfen und den noch nicht erblichen Grafen bestanden und mit dem Kö-nig die Reichsgeschäfte vorzubereiten und zu leiten hatten. Faustcecht und Feudalanarchiehatten nach K arl dem Großen in allen europäischen Staaten den alten Staatsvereintheils aufgelöst, thcils zurückgedrängt und mehr und mehr an die Stelle des früheren all-gemeinen Friedensvereines die Lehnsverbindung gesetzt, in welcher der Kaiser als Oberkö-nig, als Oberlehnshecr an der Spitze seiner unmittelbaren geistlichen und der jetzt erblichen welt-lichen Vasallen stand, diese aber an der Spitze ihrerAftervasallen und diese wieder an der Spitzeneuer After-Lehns- und Schutzleute gleiche Schutzrechte geltend machten wie der höhereLehnsherr gegen sie. Als im dreizehnten Jahrhundert durch die Städte und die zunehmendeBildung die Staatsidee, die Idee eines Gemeinwesens (respublica) und die staatsbürger-lichen Elemente wieder kräftiger wurden, nahm die Staatsbildung in Deutschland eineentgegengesetzte Richtung von dem Gange derselben bei fast allen übrigen europäischen Völ-kern. Bei diesen wurde die Staatsidee und Staatsgewalt im König und im allgemeinenNationalverein und somit in letzterem die Einheit siegreich; die Regierungen der Unter-oder Vasallen-Staaten wurden mehr und mehr vernichtet oder gänzlich unterworfen unddie Staaten wieder einfache Staaten. In Deutschland erhielten umgekehrt mehr undmehr die einzelnen Unter-Staaten und Regenten das Uebergewicht. Deutschland wurdeimmer vollständiger nur ein aus vielen Staaten zus am menges etztes Reich, ein natio-naler Bundesstaat. Nicht dieses an sich war ein Unglücksoben Bd. I. S. 66), wohlaber die durch den Feudalismus und durch die immer wachsende aristokratische Verdrängungdes Volks aus der Nationalrepräsentation bewirkte fehlerhafte Verfassung.
Die Schriftsteller stellen es gewöhnlich so dar, als hätten die aristokratischen Reichs-stande, die kaiserlichen Vasallen, die Lehnsherzoge, Lehnsgrafen und Herren auf eine ansich schon historisch nicht leicht begreifliche Weise, usurpatorisch gegen den Kaiser ein frü-heres bloßes Rathgeben in das entscheidende reichsständische Stimmrecht verwandelt.Etwas Usurpatorisches war freilich vorhanden, aber nicht unmittelbar gegen den Kaiser,sondern gegen die Nation. Jene aristokratischen Reichsstände hatten nehmlich jenes alteVorberathungsrecht und ihreTheilnahme am allgemeinen nationalen Reichstageallmälig zu einer das Volk ausschließenden alleinigen Reichsstandschaft gemacht. DasVolk erschien zwar längere Zeit noch, wurde auch wohl so wie zu Otto's I. und Konrad'sdes Saliers Zeit, der Form und alten Idee wegen, namentlich bei Kaiserwahlen, nochum eine Beistimmung durch Zuruf gefragt. Zuletzt, und vorzüglich seit der Hohen-staufen verfehlter aristokratischer Politik, verschwand es gänzlich von den Reichstagen.Die Theilnahme der Reichsstädte an der Reichsstandschaft seit Rudolph von Habs-burg und die große Zahl kleiner weltlicher und geistlicher Reichsstände brachte zwar, zu-mal so lange die Regierungsgewalt der Reichsstande über ihre Länder noch nicht ausgebil-det war, einigermaßen ein Volkselement in die Reichsrepräsentation, aber ein ungenügen-des. Daher siegte immer mehr der Aristokratismus. Nicht blos die reichsunmittelbarenLandgemeinden und die Reichsritter, die dem Princip nach, weil sie von Niemandem im
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