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4 (1846) [Deu - For]
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Fahne.

dern auch auf eine die Nichtachtung des erscheinenden Gesammtwillens und des vernunstcechtlichen oder positiv bestehenden Gesetzes kund thuende Weise.Im Begriff der Faction liegt also zuvörderst die, verglichen mit der Gesammtheik, kleineZahl der Anhänger, sodann die selbstische N atur des Zwecks und die rechtlicheoder moralische Verwerflichkeit der zu dessen Erstrebung angewandten Mittel.Freilich wird gar oft den zum edelsten Zweck in Gesinnung und Thal Verbundenen und nachdessen Erreichung mit den reinsten Mitteln Strebenden von den Gegnern der NameFaction" gegeben. Nannten doch die Franzosen die für ihre National - Unabhängigkeitkämpfende Mehrzahl der Spanier also (oder garRäuberbande, brigsmis"), nichtminder den Deutschlands Befreiung vorbereitenden Tugendbund in Preußen, undwerden doch fast durchgängig die Patrioten, die Eonstitutionellgesinnten, die Verlheidigerder Volksrechte, in den landständischen Kammern und in der Nation, ja die Masse derNation selbst oder die eminente Mehrzahl der Bevölkerung, wenn sie solche Gesinnungenäußert, von Seite einer übermüthigen Aristokratie, oder einer Eamarilla, oder einer anden Absolutismus verkauften Schriftsteller-Schaar wegwerfend eine Faction gescholten.Aber dadurch wird eben nur ausgesprochen, daß man die National-Partei, oder die ächtenOrgane der öffentlichen Meinung und des wahren, vernünftigen Gesammtwillens, fürdas nicht anerkennen will, was sie sind. Der Haß theilt jene Benennung aus,um dadurch einen Vorwand der Anfeindung und der Verfolgung zu erlangen und daseigene egoistische Hintansetzen der National-Wünsche und National-Rechte bestmöglich zubeschönigen.

Daraus, daß im Begriff der Faction das Widerstreben gegen, wenigstens die Ab-weichung von dem Gesammtwillen liegt, erhelltauch, daß keineswegsdas Dasein einerFaction auf die Dauer durch das Dasein einer andern bedingt ist." Häufigzwar geschieht es, daß mehrere Factionen neben und gegen einander für ihre verwerflichen,selbstischen Zwecke kämpfen, aber gar wohl kann auch eine allein, als Gegnerin nicht einerandern Faction, sondernder Gesammtheit selbst, bestehen und ihre dem öffentlichenWohl wie der öffentlichen Meinung widerstreitenden Bestrebungen (insbesondere das Nieder-halten dieser Meinung durch Erstickung ihres Ausdrucks, d. h. durch Unterdrückung desfreien Wortes) die längsteZeit hindurch fortsehen. Uebrigens reicht die Abweichung vonder Gesinnung oder Richtung der Mehrheit durchaus nicht hin zur Rechtfertigung desNamens Faction, sondern es gehört dazu noch die Verwerflichkeit des Zwecks oderder Mittel. Wenn in dem Schooße einer in Sklavensinn und moralische Verderbnißversunkenen Nation eine auch noch so kleine Zahl geistig und moralisch Hochstehender diein Vergessenheit gerathenen oder von der Macht zu Boden getretenen Ideen des ewigenRechts und der gesetzlichen Freiheit wieder zu erwecken, in Klarheit zu setzen, in allmäligsich erweiternden Kreisen zu verbreiten, und den Weg, sie endlich in die ihnen gebührendeHerrschaft zu sehen, anzubahnen eifcigst und mit aller Kraft des Wortes und der That(innerhalb der vom Gesetz gezogenen Schranken) sich bestrebt: so kann sie ob auch dieverblendete, verstockte oder aufgehetzte Menge feindselig wider sie aufstehe nimmer eineFaction heißen. Man mag sie eine Schule, eine Secte, eine Partei nennen,da in solchen Benennungen kein Urtheil über Güte oder Schlechtigkeit der Richtung liegt;nicht aber Faction, weil man durch diesen letzten Namen sofort den Stab der Verwer-fung über sie bricht. C. v. Rotteck.

Factorei, s. Handel.

Facultäten, s. Universität.

Fahne ist ein Stück Zeug an einem Stabe von einer bestimmten Farbe oder miteinem bestimmten Bilde gezeichnet und zu einem öffentlichen Symbol bestimmt. AlsHeerzeichen waren die Fahnen schon im Alterthum bekannt. Nach Diodor ließen dieAegypter Thierbilder auf Spießen vor den Kriegern hertcagen. Die Römer führten alsFeldzeichen anfangs ebenfalls Thierbilder, die Wölfin, den Eber, dann den Adler. Da-neben aber hatten sie auch Fahnen. Seit Cvnstantin schmückte der Anfangsbuchstabe vonAptSrvx die Fahnen. Später führten auch die Kirche und die Gewerbe Fahnen. Mansuchte in diesen Symbolen die heiligsten Pflichten bestimmter Vereine auszudrücken und sie