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4 (1846) [Deu - For]
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Faction.

setzlich gebot, bei innerem Zwiespalte Partei zu ergreifen. Es ist die ewige Aufgabe einerweisen Politik, dem wachsenden Interesse an den öffentlichen Angelegenheiten und dengleichmäßig zunehmenden Fähigkeiten einer größeren Menge für die selbstständige Besorgungderselben den freiesten Spielraum zuzuweisen, damit sich ihre Kraft nicht an der Zerstörungder beengenden Schranken des Gesetzes versuche. Erst wenn Alle berufen sind, wird sichnicht mehr blos die Leidenschaft zur einseitigen Vertreterin der politischen Interessen auf-werfen, sondern zügelnd und mäßigend wird sich die Besonnenheit ihr zur Seite stellen.Bis auf die neueste Zeit bewährt die Geschichte diese Wahrheit. Unter dem Bedrückungs-systeme eines Castlereagh in Großbritannien hatte eine Faction in Verschwörungen undMordversuchen gegen die Minister ihr Heil gesucht; unter der Herrschaft eines sreiernWahlgesetzes sehen wir dieselbe Partei, aus deren Milte jene Faction hervorgegangen war,im Bewußtsein ihrer wachsenden Starke von der Zeit und einer gesetzlichen Wirksamkeitdie Befriedigung ihrer Ansprüche erwarten. In den vereinigten Staaten von Nord-amerika hat bis jetzt keine Faction Bedeutung gewinnen können. Und so bestätigt es sichüberall, wie nur die Unterdrückung und die ungleiche Vertheilung der Volksrechte zum Uebelführen, obgleich fort und fort die Verfechter der Willkür sich bemühen werden, die Schuldder Tyrannei zu tilgen, indem sie dieselbe abzuleugnen und als die Folge eines vorgeblichenUebermaßes der Freiheit darzustellen suchen*). Wilh. Schulz.

Nachtrag. Obwohl in den Grundsätzen, d. h. in der Sache, mit dem Ver-fasser des vorstehenden Artikels vollkommen übereinstimmend, erlaubt sich die Redactiondes Staatslexikons gleichwohl, in Bezug auf die Bedeutung des WortesFaction"einige von den seinen abweichende Ansichten aufzustellen. Sie thut es zumal darum,weil in der neuesten Zeit ein gar arger Misbrauch mit jenem Worte getrieben wird, und esdarum Noch thut, seine Bedeutung möglichst genau zu bestimmen, damit nicht, wasVerwerfliches in dem nach dem Sprachgebrauch damit allgemein verbundenen Be-griffe liegt, durch unrichtige Anwendung auch nicht Verwerflichem, ja vielmehr Lobens-würdigem beigelegt und dagegen wahrhaft Verwerfliches mit einem halb und halb zu Ehrengebrachten Namen beschönigt werde. Nach unserer Ansicht besteht das Wesen oder derwesentliche Charakter der Faction nicht darin, daß eine größere oder kleinereZahl von Staatsangehörigenein gemeinschaftliches politisches Interesse mit hart-näckiger und leidenschaftlicher Tbätigkeit verfolge", sondern vielmehr darin,daß solches eifrige und thatsächliche Verfolgen im Wi derstreit mit dem wahrenGesammtwillen und Gesammtinteresse stehe, d.h.also, daß nur selbstischesoder particulares Interesse verfolgt und demselben das Gesammtinteresse aufgeopfertwerde. Nimmermehr kann man eine zur Erstrebung deswahren Gemeinwohls"verbundene oder in solcher Gesinnung harmonirende Bürgerzahl eine Faction nennen;es sei den», sie erstrebe ein, zwar etwa objectiv als gut anzuerkennendes, Ziel nichtdieser objektiven Güte, sondern blos der dadurch factisch geförderten subjektiven In-teressen willen, und sie erstrebe es nicht blos hartnäckig und leidenschaftlich, son-

*) Der hochgeehrte Mitredacteur der t. Ausl. des Staatsler., von Rotteck, der sichin der Sache mit dem vorstehenden Aufsatze einverstanden erklärte, hatte über die Bedeu-tung des WortsFaction" einige abweichende Ansichten ausgesprochen. Zur Vermittlungdes nur scheinbaren Widerspruchs wenige Bemerkungen. R. hatte namentlich hervorgehoben,daß im Begriff der Faction nicht blos die Verfolgung politischer Zwecke mit hartnäckiger undleidenschaftlicher Lhätigkeit liege, sondern auch die Verfolgung eines selbstischen oder dochpartikularen Zwecks durch rechtlich oder moralisch verwerfliche Mittel. Sehr wahr.Doch darf man wohl behaupten, daß jede hartnäckige Leidenschaft, weil sie vor Allemnur sich selbst zu befriedigen sucht, schon an sich selbstisch und partikular in ihren Zwe-cken ist, und daß sie im rücksichtslosen Streben nach Befriedigung bald auch zu verwerfli-chen Mitteln greifen wird. Zufällig und vorübergehend kann aber doch das In-teresse einer Faction mit dem Gesammtinteresse sowohl in Zwecken als in Mitteln über-einstimmen, ohne daß sie dadurch allein als Faction zu existiren aufhört. Jur Unter-scheidung von der politischen Coterie, die gleichfalls selbstische oder particulare Zwecke mitverwerflichen Mitteln durchzusetzen sucht, so wie im Einklang mit dem gewöhnlichen Sprach-gebrauch, ist also dieleidenschaftliche Lhätigkeit" das eigentlich charakteristische Merk-mal der Faction.