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4 (1846) [Deu - For]
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Che, Ehebruch, Ehescheidung.

Der unschuldige wird mit dem schuldigen Theile bestraft, ja er gerade wird dieseStrafe oft am härtesten empfinden müssen. War er anfangs schon das Opfer der Bru-talität oder der Ausschweifungen des andern Gatten geworden, so muß er nun zum zwei-ten Male büßen, indem man ihm die nakurgemäßesten, rechtmäßigsten und süßesten

Genüsse verbietet 22).

Will man auf die Kinder Rücksicht nehmen? Für sie werden gänzliche Scheidungsowohl als Trennung von Tisch und Bett gleich unglückliche Ereignisse sein (herbei-geführt übrigens nicht durch den Act der Scheidung, sondern durch die ihm vorausgegan-genen ärgerlichen und unsittlichen Auftritte). Hier kann nun gewiß Nichts besser sein, alswenn die Eindrücke der ersten Ehe durch die einer zweiten, glücklicheren, ausgelöschtwecden.

Auch hat man ohnehin in der Regel nur die Wahl zwischen der Reinheit einer neuengesetzlichen Verbindung, oder den Ausschweifungen, die mehr oder minder in der Nähe derKinder stattfinden und zu denen sich jeder in dieser Art alleinstehende Theil, in Folge derbittern Rückerinnernngen und seiner nunmehrigen unnatürlichen Lage, die gar kein Endeabsehenläßt, umso mehr angetrieben sieht.

c) Ueber die Zulässigkeit der Scheidung nach dem katholischenKirchen rechte. Allein das Richtige der obigen Gründe auch zugegeben, wird man ein-wenden so stehe doch die Lehre der katholischen Kirche entgegen, indem namentlich dastridentiner Eoncil (8c>«.«-. XXIV. <Ie relvrm. mntr. c»j>. 7.) die Ehe in ihrem rechtlichenWesen (hiivull vic»I»m) für unauflösbar erkläre.

Abgesehen nun davon, daß die Religion das in der menschlicken Natur Begründetenicht Umstürzen kann, noch ihrem Wesen und Zwecke nach es soll; abgesehen ferner,daß die Priester in der Hauptsache nur zufällig, als man ihnen die Führung der Civil-standsacten übertrug (s. oben K. 3.), eine Cognition in Ehesachen erhielten wollen wir,der Wichtigkeit des Gegenstandes wegen, die Frage:ob die Unauflösbarkeit der Ehe zuden als unwandelbar zu betrachtenden Fundamental-Dogmen der katholischen Kirche ge-hört ?" möglichst kurz beleuchten, woraus sich denn ergeben wird, daß eine Reform desbisherigen Pcincips, vielmehr eine Rückkehr zu dem ältesten Gebrauche, keinesweges ab-solut ausgeschlossen sein kann.

1) DasPrincip der Auflösbarkeit der Ehe verstößt nicht gegen dieLehren derBibel. «) Rücksichtlich des alten Testaments waltet ohnehin kein Zweifelob; es war vielmehr dem Mann nur allzu sehr gestattet, das Weib zu verstoßen , ihr denScheidebrief zu ertheilen; und die Geschiedenen konnten sich ohne Anstand wieder ver-heirathen. jZ) WassodannaberauchdasneneTestamentbetriffk,soläßt,nachMatth.19.,Christus die förmliche Scheidung wegen Ehebruch, und ebenso Paulus, 1. Korinth. 7.,dieselbe bei einer Trennung von einem ungläubigen Gatten zu.

2) Der Begriff des Sacraments -ist der Auslösung nicht entgegen.Dies hat besonders der Kirchenrechtslehrer l)r. Michl nachgewiesen. Wir verweisen aufseine rein theologische Auseinandersetzung und erinnern nur: <r) die Ehe ist als unauflösbarangenommen, so lange sie die Verbindung der Kirche mit Christus spmbolisirt. Wird nunaber diese Symbolistrung verletzt, so hört auch diese Verbindung auf. (So ist der Christdurch das Sacrament der Taufe mit der Kirche und Christus verbunden; dessen ungeachtethört die Verbindung die Wirkung des Sacramentes auf, sobald er z. B. Jude oderMohamedaner wird.) A Wäre das Sacrament der Ehe unauflösbar, so müßte das-selbe der Ehe einen unauslöschlichen Charakter verleihen, so daß auch nach dem Tode deseinen Gatten keine zweite Verheirathung stattfinden dürfte. ^) Der Abfall, die Sünde,kann nie dem Unschuldigen, sondern nur dem Schuldigen Nachtheile bringen. Dessenungeachtet würde z. B. der Ehebruch bei jenen Principien gerade dem Unschuldigen am nach-

M) Man hat wohl auch von der Möglichkeit der Wiedervereinigung beider Ge-trennten gesprochen, welche hierdurch aufrecht erhalte» werde; allein man sehe doch, wie vieleTrennungen, wie wenig Wiedervereinigungen die Annalen der Jurisprudenz ausgezeichnethaben, und wie selbst die seltenen Wiedervereinigungen oft skandalöser als die Trennungenselbst waren!