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Ehe, Ehebruch, Ehescheidung.
wollen zu diesem Behuf eine Trennung von Tisch und Bett; eine factische Auflösung derVerbindung, aber dabei ein Fortbestehen dem Namen nach.
Nach unserer Ueberzeugung sind die Gründe für Anerkennung des Princips derScheidung in dieser Beziehung, von jedem Standpunkt aus betrachtet, nach der Naturder Sache, nach Vernunft und Moral, weit überwiegend. Stellen wir kurz diese Gründezusammen:
1) Die Natur hat Alles, was in ihr ist, ganz besonders alles Organische, auf-lösbar geschaffen, ja selbst der gewissen und unvermeidlichen Auflösung unterworfen.Sonach erscheint es schon nicht als naturgemäß, den Vertrag zwischen zwei Menschen,zwischen zwei Geschöpfen, deren Inneres und Aeußeres, deren Körper und Geist, derenAnsichten und Gedanken sich alle paar Jahre so vielfach verändern^), ja die sogar der to-talen Auslosung in keinem Fall entgehen werden — für absolut unauflösbar erklärenzu wollen.
2) Der Natur gemäß spricht auch die Vernunft für Auflösbarkeit alles an sichschon Endlichen, sonach speciell alles Men schlichen. Allein je wichtiger ein Gegenstand,je tiefer er eingreift in die bestehenden Verhältnisse, desto bedeutender müssen auch die Gründezur Auflösung sein. Unter diesen Gründen nimmt bei allen Verträgen und Verhältnissengewiß das Motiv die allererste Stelle ein, wenn ineinemFall sowohl das Wesen derSache als der Zweck des Vertrages nicht mehr besteht oder gänzlich vereitelt ist.
0) Auch die Moral, die öffentliche Schicklichkeit gebietet, einem Verhältniß einEnde zu machen, in Folge dessen das häusliche Leben in seinem Innersten vernichtet ist;einem Verhältniß, das fast unabwendbar zu Ausschweifungen aller Art, zu den gefähr-lichsten Verletzungen der Sittlichkeit — das fort und fort, täglich, gewissermaßen jedenAugenblick, zu den häßlichsten und empörendsten Scenen führt; das als Grab der Moralitätder Betheiligten betrachtet werden und allen Denjenigen Aergerniß geben oder sie selbst cor-rumpiren muß, welche einem solchen Schauplatz des Abscheulichen nahe stehen.
Hieraus erzieht sich:
4) Da nach der Natur der Sache, nach den Lehren der gesunden Vernunft und nachallgemeiner Uebung alle Verträge unter gewissen Verhältnissen und Bedingungen auf-lösbar sind und es sein müssest, so läßt sich nicht absehen, warum die Ehe — ebenfalls einVertrag — nicht dann auch formell auflösbar sein sollte, wenn ihr Zweck offenbarverfehlt ist, wenn sie dem Wesen nach gar nicht mehr besteht (was zu verhindern un-möglich ist!), wenn die Moral, die Familienreinheit in ihren Grundfesten er-schüttert, wenn fortwährend allgemeines Aergerniß gegeben wird— mit einem Worte,wenn aus einer angenommenen Unauflösbarkeit nur Unheil entstehen kann!
Daß aber auch eine bloße Trennung von Tisch und Bett hier nicht genügt,ergiebt sich, außer dem Gesagten, noch weiter aus folgenden Gründen, die im Wesent-lichen nichts Anderes als eine weitere Ausführung der obigen sind.
Ehescheidung einer-, Trennung von Tisch und Bett anderseits, sind an sich nurdemNamen, der Form, nicht dem Wesen nach, verschieden. Aber die der letztenbeigelegten Wirkungen sprechen entschieden gegen sie. Der Mann hat keine Frau, dasWeib keinen Mann mehr. Beide können.weder die Pflichten der Ehr erfüllen noch derenRechte genießen. Dennoch stellt man die ungereimte Fiction auf: Ihr seid Eheleute,dürft aber nicht mehr ausüben, was das Wesen der Ehe ausmacht; Ihr seio zwar ge-trennt, bleibt aber Euer Leben lang unauflösbar mit einander verbunden.
Betrachten wir weiter die Wirkungen der Trennung von Tisch und Bett. Sieraubt den factisch in den ledigen Stand zurückgekehrten Ehegatten die Möglichkeit einergesetzmäßigen Verbindung, läßt aber eine Gemeinschaft des Namens unter ihnen bestehen,die alle Schande, welche der eine Lheil auf sich ziehen mag, auch auf den andernzurückwirft.
27) „So ein wetterwendisches, flatterhaftes Geschöpf ist der Mensch", schrieb JeanPaul. „Beinahe könnte man sagen, daß man, so wie man alle zwei bis drei Jahre durchdie Ausdünstung seinen alten Körper einbüßt und eine» neuen bekommt, in noch geringererZeit eine neue Seele erhalte."