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4 (1846) [Deu - For]
Entstehung
Seite
163
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Dynastische Interessen n. s> w. I6Z

er würde dann, so wie beinahe Norwegen, Republik. Und selbst hier noch würde unter Um-stünden eine dynastische volksverdcrbli'che Politik unermeßlichen, vielleicht überwiegendenEinfluß erhalten können. Was doch vermochten in England Monarchen wie Heinrich VII I.,Elisabeth, die Stuarts, Wilhelm der Oranier, selbst Georg lll. gegen die wahren ver-fassungsmäßigen Rechte, Absichten und Interessen des Parlaments und des Volks!Soll ich endlich noch die Zustande derjenigen Staaten anführen, wo zwar der Form nacheine Repräsentation vorhanden, wo aber nicht einmal das Princip der Theilung der Ge-walt (nicht Gewalten) anerkannt ist und wahre Ministerverantwortlichkeit und die wesent-lichsten Freiheiten des Constitutionalismus fehlen? Nein. Diese Staaten sind keineRepräsentativstaaten, die Svuverainetat ist hier noch wesentlich auf dem Princip der Feu-dalität fundamentirt- Eben deshalb herrscht hier auch Absolutismus, freilich verbrämt,auch theilweise gemildert durch etwas konstitutionelle Spiegelfechterei.-

Die Eorruption der Staatsgewalt führt endlich auch die Verderbniß der übrigen Ge-walten und ihrer Organe mit sich. Im Asterstaate sind alle, auch die niedersten Organeder Staatsgewalt vom Volke unabhängig, also dem Volke gegenüber absolut und bildenzusammen eine Macht, die, alle politischen Lebensäußerungen für sich usurpirend, das Volkfür unmündig erklärt und in den hintersten Winkeln des Reichs den Willen einer un-volksthümlichen Staatsgewalt zur Ausführung bringt. Die Beamtenschaft im After-staate hat nicht ihren Centralpunkt im Volk und in der Verfassung, sondern ihren Anfangund Ausgang in der Gnade des absoluten Staatsoberhaupts und bildet so die Bureaukra-tie, jene vielköpfige 6<>a c»n«trictc>r, welche das Leben des Volkes bis zum Ersticken zu-sammenschnürt und an allen Gliedern lähmt. Nicht die Bürger selbst verwalten hier mitAbwechselung und ohne andern Lohn als den der Pflichterfüllung, der Wirkungssreude, derEhre und der patriotischen Dankbarkeit ihrer Mitbürger die Allen gemeinsamenAngelegenheiten. (Nur Schadloshaltung höchstens ist hier angemessen.) Hier wer-den vielmehr die Aemter als Gnadengeschenke oder Lehen des Souverains auf Lebensdauermit großen Einkünften übertragen, die Beamten sollen zu einer dem Volke gegenüber-stehenden Macht sixirt werden. Das Amt ist kein Bürgeramt mehr, sondern ein Mittelfür die unvolksthümliche Staatsgewalt, ihre Diener damit an ihr Interesse zu ketten. DieWirkungen dieses Verhältnisses sind wesentlich folgende: Vor Allem werden die Functio-nen der Staatsbeamten zu einem Handwerk herabgewürdigt, zu einer Kunst, die derBeamte erlernt, wie jeder andere Handwerksmann auch, um damit seinen Lebensunter-halt zu verdienen. Die Organe der Staatsgewalt werden zu einer Versorgungsanstalt füreine gewisse Classe von Mensche», die darin sich und ihre Familien ernähren. Man kanndeshalb füglich behaupten, unter den Beamten des Afterstaates treibt der eine das Hand-werk des Menschenverurtheilens, ein anderer die Kunst des Ordnungsaufrechterhaltens,ein Dritter die des Steuereinziehens u. s w.

Augenscheinlich ist es daher, daß im Afterstaat alle Aemter bis zum niedersten herabihrem wahren und gesunden Begriffe vollständig entfremdet werden, weil daS Organ derhöchsten Gewalt corrumpirt ist. Jene Entfremdung und Eorruption besteht nehmlich auchhier wesentlich darin, daß der Hauptzweck des wahren Staatsamts, die Vertretung deröffentlichen Interessen, vollständig verschlungen wird von dem Privat- und Sonderinteressedes jeweiligen Besitzers. ^Dynastischer oder eigener Egoismus ist das charakteristischeMerkmal absolutistischer Staatsbeamten und Söldlinge vom ersten bis zum niederstenherab ", so sagt ein neuerer Schriftsteller. Und wer möchte es zu leugnen versuchen, daßPrivatrückfichten und Privatinteressen leitendes Motiv und Hauptzweck für die Thätigkeitder unvolksthümlichen Beamten des Afterstaats seien? Wer könnte es bestreiten, daß imAfterstaate allermeist die öffentlichen Diener ihre publicistische Stellung als ein Mittel be-nutzen, um auf Kosten der Gesammtheit sich und ihre Familien zu salviren oder im bestenFalle nicht sowohl dem Vaterlande als dem Staatsoberhaupte in seinem Kampf ge-gen Volksrechte, Volksfreude und Volksfreunde treu zu dienen? Wer könnte aber auchdie tiefe Eorruption verkennen, der das Treiben dieses Egoismus, dieses Rennen, Ja-gen und Haschen nach Staatsämtern und Versorgung auf Kosten des Volks zu beobachtenGelegenheit hatte?

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