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4 (1846) [Deu - For]
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Dupirr. j

welcher er sich gegen das Vorrecht der Krone, Amnestieen zu bewilligen, und über die Noth-wendigkeit erklärte, daß der Präsident des Ministerraths wirklich und wahrhaft verantwort-lich sein müsse, der König darum nicht in Person regieren und verwalten könne, beweisetauch keine strafbare Nachgiebigkeit gegen das Staatsoberhaupt. Daß er sich bemüht, andie Spitze der Verwaltung zu gelangen, kann man zugeben ohne Nachtheil für seinen Cha-rakter; er wäre wenigstens der Unwürdigste nicht gewesen, dem die Leitung der öffentlichenAngelegenheiten, wenigstens dem Namen nach, zugefallen. Aber gerade weil er nichtdem Namen, sondern der That nach die Präsidentschaft des Ministerrathes übernehmenwollte, schloß er sich davon aus. Er selbst sagte übrigens, als er zu dem Vorsitze in derKammer durch die Wahl seiner Collegen berufen ward :Es ist in meinen Augen die ersteWürde des Staates; man kann nur herabsteigen, wenn man einmal zu ihr gelangt ist."Mit welcher Festigkeit.und Unparteilichkeit er die Rechte und Unabhängigkeit der Kammergewahrt, die bestehenden Vorschriften ohne Haß und ohne Gunst gegen die rechte undlinke Seite wie gegen die Mitte geltend gemacht, jedem'Mitgliede die Freiheit der Redeerhielt und die anmaßenden Zudringlichkeiten selbst der Minister zurückwies, wird selbstvon seinen Gegnern anerkannt. Wäre es übrigens seine Absicht gewesen, Antheil an derVerwaltung zu erlangen, dann war sie für ihn leicht zu erreichen. Er selbst erklärte derKammer im März 1835, daß er eine Ministerstelle annehmen würde, unter welchemPräsidenten es auch sei, vorausgesetzt, daß es nur wirklich einen Präsidenten gebe. Icherkläre hier, fuhr er fort, vor meinem Vaterlande, daß mir nie eine Stelle unter solchenBedingungen angetragen worden, die mir erlaubt hätten, sie anzunchmen. Siebenmalhabeich sie ausgeschlagen; ich hätte es tausendmal gethanund werde es immer thun, solange diese Bedingungen nicht erfüllt werden."

Mit Vergnügen erkennen wir das folgerechte und sich gleiche Verfahren T^upin 'sin seinem öffentlichen Streben und Wirken an, möchten aber doch den Lobsprüchen, welcheihm seine Freunde darum ertheilen, nicht unbedingt beistimmen. Diese sagen:die Ge- kstnnungen und Meinungen Dupin'ssind alle von einem Stücke, aus einem Gusse;wie er sie heute ausspricht, so sprach er sie sein ganzes Leben aus- Er hat den Grundsatz,auf welchem das Gesetz gegen die Associationen beruht, gebilligt; aber denselben Grundsatzvertheidigte er immer als ein wesentliches Regierungsprincip unter der Restauration, ge-gen die Jesuiten wie gegen alle Congregakionen und seit l 830 gegen die sogenannte Natio-nalassociation."Die Gesellschaft" sprach er,kann nie des Rechts beraubt wer-den , zu verhindern, daß man' einen Staat im Staate bilde." " Wenn die verschiedenenParteien ihn der Unzuverlässigkeit und Unbeständigkeit anklagen, dann mögen sie in ihremSinne wohl Recht haben; denn die Zuverlässigkeit und Beständigkeit einer Partei liegtnicht in ihren Grundsätzen, sondern in ihrem Zwecke, und alle Mittel, die zu diesem füh-ren, erhalten ihre Billigung. Der Zweck aber ist:Zur Gewalt gelangen."" Sohaben dieselben Menschen, welche sich den Associationen im Interesse der Jesuiten wider-setzt, dieselben für die Republikaner vertheidigt. Im Jahre 1823 erklärten sie eine In-tervention in Spanien für unstatthaft, da sie dieselbe im Jahre 1831 dringend für Polenund 1835 zu Gunsten des 8tatuto real gegen Don Carlos forderten. Das ist die Dialek-tik der Parteien, widersprechend in den Grundsätzen, nur im Einklänge mit dem Zwecke.Dup in dagegen blieb den Grundsätzen getreu, ohne Rücksicht auf die Berechnungen undden Zweck des Ehrgeizes, die ihm oder einer Partei Vortheil bringen oder schaden konn-ten." Diese gerühmte Consequenz scheint uns indessen nicht so richtig und lobenswerth,als sie hier dargestellt wird, und kann wohl die Mutter höchst verderblicher Jnconsequenzenwerden. Warum sollte eins Verbindung, ein Verein, dessen Zweck mit dem Staats-zwecke nicht im Widerspruche steht oder ihn gar fördert, verboten sein ? Liegt die Gefahrund der Nachtheil einer Association in ihr selbst, oder nicht vielmehr in dem Grunde undder Absicht, die sie ins Leben gerufen? Wenn ein Verein zur Plünderung des Eigen-thums verbrecherisch ist, müßte es deshalb auch ein Verein zum Schutze desselben sein?Eine Verbindung zur Brandstiftung und eine zur Brandversicherung sind nicht nur sehr .verschieden, sondern sich entgegengesetzt; könnte sie demnach dasselbe Urtheil treffen?Vereine, Verbindungen und Associationen scheinen uns an sich keineswegs verderblich,