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D»pin.
Blattes besorgen, mit großer Sorgfalt über ihre untergeordneten Mitarbeiter wachen unddie von denselben eingesindetcn Artikel einer strengen Prüfung unterwerfen möchten.Wenn die Opposition, meinte er, auch nicht immer die größte Anzahl für sich habe, somüsse doch immer Vernunft und Recht auf ihrer Seite sein." Das missiel der Opposi-tion. Als 1820 der Prozeß Louvel's vor der Pairskammer verhandelt ward, wollteder Staatsprocurator Bell art die Vertheidigung desselben Dupi n übertragen wissen.Dieser weigerte sich, sie zu übernehmen, und sagte in seiner Erklärung: „Man möchteden Namen eines feigen Meuchelmörders dem ruhmwürdigen Namen des MarschallsNey zur Sstte stellen; aber lieber will ich meinen Stand ausgeben, als daß ich dareinwillige." Auch gegen dies Verfahren hatte man Manches einzuwenden. In einer Zeitleidenschaftlicher Aufregung, des Widerstreites von Meinungen, Ansichten und Interessenmag auch der Rechtlichste nicht darauf zählen, seinen Ruf unbefleckt zu sehen. Wer sichnicht unbedingt einer Partei ergiebt, wird alle Parteien zu bekämpfen haben. Diese Er-fahrung hat Dupin in Frankreich, wie Brougham in England gemacht und sie wirdsich in allen Zeiten und Ländern wiederholen. Dupin hat sich und seinen Stand ge-ehrt durch seine Wahrhaftigkeit und Redlichkeit, durch sein glänzendes Talent und durchdie Art, wie er es angewendet. Man weiß nicht, daß er die Führung einer Sacheangenommen, die man eine faule nennt, auch wenn fle gewinnreich für ihn hätte wer-den können. Alle Angelegenheiten, die zu den öffentlichen gehören, wie unter anderndie der Presse, führte er ohne alle Belohnung und ließ sich nie dafür bezahlen. DieUneigennützigkeit eines Sachwalters sah er als eine seiner ersten und heiligsten Pflichtenan und ihm galt der Wahlspruch: 'liirpa est lingus emt» reos ciekenckers. DerStand eines Advocaten, den er sich gewäh/t, hatte auf diese Weise seine Annehm-lichkeiten, aber auch seine Gefahren und Widerwärtigkeiten für ihn; er brachte ihmerfreuliche Erfolge und dankbare Anerkennung, dagegen auch Zurücksetzung und Tadel.Obgleich Gewinn nie in der Berechnung seines Strebens lag, so hatte ec es doch durchAusdauer und Thätigkeil zu einem anständigen Vermögen gebracht. Dreimal kam er indie Lage, seinen Stand gegen einen andern aufzugeben, wurde ihm aber mit oder widerWillen erhalten. Im Jahre 1810 bewarb er sich um die Stelle eines Lehrers bei derRechtsschule, erlangte sie indessen nicht, weil ihm ein begünstigter Mitbewerber vorgezogenward. Ein Jahr später schlug ihn der berühmte Merlin, Generalprocurator bei demCaffationsgerichte, als Generaladvocat vor: der Vorgrschlagene mußte aber einem Schütz-linge des in der Kaisergeschichte so bekannten Fontanes weichen. Im Jahre 1819endlich trug ihm der Siegelbewahrer deSerres die Stelle eines Generalsecretairs in demMinisterium der Gerechtigkeitspflsge unter sehr voctheilhaften Bedingungen an; Dupinaber glaubte sie ablehnen zu müssen. Den 17. August 1830 ward er zum Generalpro-curator bei dem Cassationsgerichte ernannt, nachdem er acht und zwanzig Jahre dem Standeder Advocaten angehört und fünfzehn Jahr« eine Zierde desselben gewesen. An dieser neuenbedeutenden Stelle entwickelte er die ganze Stärke seines schönen Talents und seiner reichenKenntnisse und zeigte eine unermüdliche Thätigkeit. Mit gleicher Strenge hielt er anGesetz und Recht, unbekümmert um die Partei, der die Beschuldigten angehörten. Dasaber eben zog ihm, wie früher, den Vorwurf der Unbeständigkeit, der Parteilichkeit undUnzuverlässigkeit zu, weil ec nur die Sache im Auge behielt, die nach der Ansicht seinerTadler bei verschiedenen Menschen eine verschiedene werden sollte. In dem Processe derNemesis trat ein Umstand ein, der zu bezeichnend ist, als daß wir ihn übergehen dürf-ten. Dieses Blatt hatte sich mit großer Bitterkeit über.Dupin geäußert und ihn mitSpott und Hohn behandelt. Der Generalprocurator zeigte indessen in seinem Anträge sowenig Empfindlichkeit, daß er der Sache persönlich durchaus fremd erschien. Der Beklagte,durch das edelmüthige Benehmen Dupin's vielleicht überrascht, verlangte keinen Ver-theidiger und nahm auch das Wort nicht, um seine Vertheidigung selbst zu führen.Dupin hatte zu dem Gerichtshöfe gesprochen, rmd in seinem Anträge kam die Stellevor: „Gott bewahre die Gerichte und besonders den Cassationshof, daß sie je wieder diegefahrvolle Bahn der Interpretationen betreten, die man einigen Anklagen und Urtheilenunter der Herrschaft der Ausnahmegesetze zum gerechten Vorwurf gemacht hat! Vergessen