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4 (1846) [Deu - For]
Entstehung
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sen, vor den Gerichtshöfen die Schlachtopfer zu vertheidigen, welche die Reaction sichausersehen. Er sprach (1815) für den Marschall Ney, als dieser gegen eingegan-gene Vertrage zum schmählichen Tode auf dem Richtplatze verurtheilt ward, nachdemer auf dem Schlachtfelde in hundert Kampfe» dem rühmlichen Tode für die Sache Frank-reichs entgangen war. Er sprach für die drei Engländer, die (1816) Lava lette gerettethatten. Er trat gegen die Ränke und gehässigen Anstiftungen der Polizei, die Schuldigemachte, um sie bestrafen zu können, in dem Lyoner Processe (1819) und gegen die Wuthdes Meuchelmordes, der im Süden ungestraft unerhörte Greuel verübte, in der Sachedes Marschalls Brune mit muthlger Entschlossenheit auf. So bezeichnet er als An-walt seine thätige Laufbahn mit Handlungen einer aufopfernden Ergebung zum Schutzeder Unterdrückten, zur Vertheidigung des gekränkten Rechts und der verletzten Freiheit,und das that er mit einer edlen Uneigennützigkeit, die statt des persönlichen Vortheils oftnur Gefahren brachte, die Gewalt, welche Willkür wollte, erbitterte und seine Bestrebungeneinzig mit der dankbaren Anerkennung redlich Gesinnter belohnte. Er sprach mit gefühl-voller Wärme für das Recht, ja für die Pflicht der öffentlichen Wohlthätigkeit in derSache der Nationalsubscription, die für Bürger eröffnet worden war, welche ohne Spruchund Urtheil, dem Ausnahmegesetz vom 26. März 1820 zufolge, gefangen saßen, für B a-voux, für de Pradt, für Jay, fürZouy und den Sänger Beranger, da manin dem ersten die Freiheit des Lehrers, in den andern die Freiheit des Schriftstellers aufeine ungebührliche Weise angriff und verletzte. Daß die Freiheit der Presse unter solchenVerhältnissen der Gewalt zuwider war und von ihr aus jede Weise unterdrückt ward, läßtsich begreifen. Die öffentlichen Blätter waren ewigen Anfeindungen ausgesetzt undDupin zeigte sich immer zu ihrer Vertheidigung bereit, wo sie die Ahndung der Gesetzesich nicht durch eigene Schuld zugezogen hatten. Er trat für den Miroir (1821) undfür den Eonstitutionnel (1825) auf und alle Arten von Freiheiten, die durch Vernunftund Recht begründet waren, nahm er in Schutz, wenn auch nicht immer mit dem bestenErfolge für die Beklagten, doch immer mit glücklicher Wirkung auf die öffentliche Mei-nung. So sprach er für die persönliche Freiheit gegen willkürliche Verhaftung in demProzesse Jsambert und für Religionsfreiheit und Duldung in dem berüchtigten Jesui-tenstreite, in welchem Montlvsier als rüstiger Kämpfer (1826) aufgetreten war.Man würde Dupin und uns verkennen, wenn man glaubte, jener habe die Gewaltbekämpft, einzig, weil sie Gewalt gewesen, und wir könnten ihn darum rühmen; erbekämpfte die Gewalt, wo sie gewaltthätig handelte und so den eigenen Boden untergrub,auf dem sie allein mit Sicherheit ruhen konnte, und war so als Widersacher mehr ihrFreund, als es die selbstsüchtigen und gefälligen Schmeichler sind, welche die Macht bere-> den möchten, daß sie Allmacht sei und durch den Misbrauch ihrer selbst sich befestige.Das müssen wir an Dupin rühmend anerkennen. Wenige Monate vor den verhäng-nißvollen und entscheidenden Julitagen hatte er in einer Sitzung des königlichen Gerichts-hofes warnend ausgerufen:Es ist ein böses Spiel, Soldaten zur Ausführung vonStaatsstreichen zu verwenden; die Staatsstreiche, die eine Empörung der Gewalt sind,gelingen ihr gegen die Gesetze nicht besser, als die Empörung des Volks diesem gegen dasKönigthum." Dupin nahm sich keiner Sache an, um in ihr eine Parteisache zu ver-theidigen oder anzugreifen, sondern weil er sie mit Gesetz und Rechtim Einklänge oderim Widerspruche fand. Darum hat er es auch öfter mit den Parteien verdorben undsich ihren Haß oder Tadel zugezogen. Im Jahre 1821 war er für den LieblingsdichterBeranger aufgetreten; im Jahre 1828 versagte er ihm seinen Beistand. Das wardsehr übel ausgenommen, weil Beranger, damals wahrhaft der Dichter der Nation,die Meinung derselben für sich hatte. Es ist aber Thatsache, daß Dupin vor demDruck das Manuscript zur Einsicht mitgetheilt worden war, in welchem er mehrereStellen als bedenklich bezeichnet« und zu streichen bat, wenn der Dichter mit Erfolg ver-theidigt werden sollte. Man verschmähet« seinen Rath, und er lehnte es ab, dessenSache vor Gericht zu führen. Bei der Vertheidigung des 6ourrier srangai8, der einigeanstößige Artikel ausgenommen hatte, erlaubte sich Dupin die Bemerkung:es sei zuwünschen, daß die ausgezeichneten Schriftsteller, welche die Redaction eines öffentlichen