Druckschrift 
4 (1846) [Deu - For]
Entstehung
Seite
148
Einzelbild herunterladen
 

148 Duldung.

welchem sie zu steuern begehrt. Verfolgung, wenn sie nicht bis zur Vertilgung ansteigt,vermehrt die Zahl der gehaßten Bekenner oder macht sie hartnäckiger in ihrem Glauben,wie die Geschichte der Ketzereien und Ketzerverfolgungen aller Zeiten lehrt. Das mensch-liche Gemüth nehmlich hat den natürlichen Hang des Widerstrebens gegen jede als un-gerecht erkannte Gewaltsübung, und nirgend mehr als in der Sphäre, wo es sich um dasinnerste und eigenste Eigenthum und Heiligthum, nehmlich um Denken, Glauben undFühlen, handelt. Die vermeinte Verdienstlichkeit solches in Glaubenssachenausgeübten Widerstrebens vor Gott erhöht den Muth der Verfolgten, und man giebt gegendie Aussicht auf himmlischen Lohn gern alles irdische Glück und das Leben hin. Daherdie unzähligen Empörungen und Kriege, Schlachten, Metzeleien und Schaffote, Greuelund Unheil aller Art, der Religion willen entstanden und begangen, auch Verbannungenund Auswanderungen, Verarmung der Nationen, Entvölkerung der Länder, Jahr-hunderte lange Noth und Schmach der Völker, von Geschlecht zu Geschlecht sich forterbendeBestrafung vorlängst verübter Unduldung ! Keine Partie der Geschichte ist betrübender unddemüthigender als die lange Reihe der aus der unsinnig - grausamen Anmaßung der Glau-bensbeherrschung entsprungenen Unthaten und Leiden.

An die Stelle der vor dem Geist der Zeit mehr und mehr entweichenden religiösenIntoleranz ist in unseren Tagen die politische getreten, und viele beklagenswertheSchlachtopfer sind ihr bereits gefallen. Zuerst in Frankreich unter der Herrschaft der re-publikanischen Schreckensregierung, sodann überall in Europa, theils durch dieSchwingungen derselben großen Bewegung, theils aber, ja ganz vorzüglich durch den Ein-fluß der aristokratischen und absolutistischen Reactionspartei. Dieser Intoleranzist auch schwerer zu steuern als der religiösen, weil die selbstsüchtigen Interessen ihrfortwährend Nahrung geben, und also die Aufklärung nicht hinreicht, um sie zuentwaffnen. Alle religiösen Meinungen und Uebungen können friedlich und gegen-seitig unschädlich neben einander bestehen; keine bedarf zu ihrem Gedeihen der Unter-drückung aller andern. Es müssen also, wo nicht wirkliche Schwärmerei das Gemüthbeherrscht, schon fremdartige Interessen, wie jene der Herrschsucht, der Habgierde,des Hochmuths, mit im Spiele sein, wenn man solche Unterdrückung verlangt. Undhierin allein oder doch vorzugsweise liegt auch wirklich der Erklärungsgrund der z. B. vonder englischen Hochkirche (überhaupt von den meisten Kirchen) noch in einer von aufrich-tigem Fanatismus nur wenig mehr bewegten Zeit ausgeübten Intoleranz. Dagegen sindpolitische Ideen ihrer Natur und Wesenheit nach einander nicht nur theoretisch, sondernauch praktisch entgegengesetzt. Sie können nicht neben einander sich geltendmachen oder behaupten, sondern jede nur auf Unkosten oder mit Besiegung aller übrigen.Republik und Autokratie, constitutionelles System und Absolutismus, Demokratie undAristokratie schließen sich gegenseitig aus oder streben naturgemäß wenigstens nach thunlicherAurückdrängung eine der andern. Daher ist eine aufrichtige Befreundung odergegenseitige Liebe zwischen ihnen nicht wohl gedenkbar; und die Forderung der Toleranzbeschränkt sich bei ihnen auf gegenseitiges Erlauben oder Dulden aller rechtmäßigen,d.h. dem "Recht nicht widersprechenden Mittel, sich geltend zu machen oder in Gel-tung zu erhalten, oder auch etwa auf die Geneigtheit, im Wege des Vergleichs, durchwechselseitiges Zugeständniß für jeden der Streitenden einen zur Sicherstellung der irgendnoch mit einander vereinbarlichen Interessen geeigneten äußern Rechtsböden zugewinnen und sestzustellen. Die erste und wichtigste Forderung ist hiernach die der sichwechselseitig zu gewährenden freien Rede, d.h. der freien Mittheilung seiner Recht-fertigungsgründe. Wer in einem Meinungskampse den Vortheil seiner äußeren Stellungbenutzt, um seinem Gegner die ruhige Vertheidigung einer ehrlichen Ueberzeugung directoder indirect unmöglich zu machen, der misbraucht seine Gewalt und ladet wenigstens denVerdacht auf sich, als scheue er sich, den Kampf mit dem Gegner zu bestehen, als mis-traue er seiner Sache, wenn sie vor den Richterstuhl der Vernunft und der aufgeklärtenöffentlichen Meinung gebracht werde, und als verweigere er, alle ritterliche Großmuthvergessend, dem Gegner die Gleichheit der Waffen. Die zweite Forderung ist, daß keineAeußerung einer politischen Gesinnung, keine dahin gehörige Handlung, Rede oder Lehr»,