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von Staatsämtern nicht auf die Confession gesehen, auch den verschiedenen, in dem weitenReiche von Alters einheimischen Glaubensbekenntnissen der volle Staatsschutz und zumalauch den Ausländern die freie Religionsübung gewährt ist. Sogar in dem hochgeprie-senen britischen Reiche, ja hier noch mehr als in allen andern «katholischen Staaten,hat bis zur neuesten Zeit die härteste Unduldsamkeit den Stab geführt. Nachdem unterHeinrich VIII. und Eduard VI. die katholische Kirche in England gewaltsam unter-drückt und dabei mancherlei Greuel, jenen der spanischen Inquisition ähnlich, waren ver-übt worden, behauptete (die kurze Periode von Maria's Regierung ausgenommen) dieHoch- oder Episkopal-Kirche daselbst, ja auch in Irland, ob schon alldort die größteMehrzahl des Volkes dem katholischen Glauben treu verblieben, ihre despotische Herrschaftdurch Ausschließung aller Katholiken und übrigen Dissenters von bürgerlichen Würdenund Aemtern und von der Wahlfähigkeit ins Parlament, ja nebenbei noch durch schwereBesteuerung für den Glanz und Ueberfluß der triumphirenden Feindin. Erst in unserenTagen ist solcher engherzige Druck durch die endlich mühsam errungene „Emancipationder Katholiken " (s. den Art.) und durch einige zu Gunsten der Dissenters erlassene Ge-setze , wenn auch nicht gänzlich aufgehoben, so doch wesentlich verringert worden.
Noch unduldsamer, ausschließender und unterdrückender blieben freilich, und meistbis zur neuesten Zeit, die katholischen Staaten, wie Spanien und Portugal,die italischen Länder und selbst Frankreich. Von den Schrecken der spanischen In-quisition haben wir schon in dem Artikel Auto da fe gesprochen. Die übrigen Ge-walttbaten, wodurch, schon von Philipp's ll. Regierung an, die Alleinherrschaft derkatholischen Kirche, sowohl im Hauptland als in den Nebenländern und überseeischen Co-loniecn, behauptet ward, wie die Blukthaten des Herzogs von Alba in den Niederlanden,die Vertreibung der Mauren aus Spanien, überhaupt der tyrannische Gewissenszwang,so weit in allen Welttheilen die spanische Macht reichte, sind jedem Leser der Geschichtebekannt; und noch heut zu Tage dauern daselbst, sowie in Portugal und in Italien(hierzumal im Kirchenstaat), ob auch jetzt in der Ausübung (zumal durch die wenig-stens den Ausländern, die anderes Glaubens sind, erlaubte Hausandacht) gemäßigt, dieGrundsätze von der der katholischen Kirche als ausschließender Staatskirche gebührendenAlleinherrschaft fort.
Auch Frankreich blieb Jahrhunderte lang der Schauplatz des intolerantesten, jafanatischen Treibens. König Franz I., wiewohl er den Protestanten in Deutschlandhilfreiche Hand wider den Kaiser bot, verfolgte die im eigenen Reich aufkommende neueLehre mit Feuer und Schwert. „Seine eigene Hand — also ließ er sich vernehmen —wäre sie von der Ketzerei angesteckt, würde er mit der andern abhauen"; und erbarmungs-loses Wüthen gegen die Ketzer zeigte den Ernst solcher Aeußerung. Eben so Heinrich ll.,sein Sohn, welcher persönlich der Hinrichtung der Hugenotten beiwohnte. Als diesegleichwohl später, unter dem Schutze politischer Parteiung, sich mit Macht erhoben,erfuhr das Reich lange Jahre hindurch die Schrecken vielfach wiederholter Religionskriegeund endlich gar die beispiellosen Greuel der Bluthochzeit (s. den Art). Erst Hein-richs IV. Edict von Nantes (1598) gab der reformirten Kirche volle Religionsfreiheitund einen gesetzlich verbürgten Rechtszustand. Umsonst! schon Richelieu, unter Lud-wig's XIII. Regierung, entriß ihr die ihr überlassenen Sicherheitsplätze, wodurch sie wehr-los ward, und Ludwig XIV., nach vielen harten, doch fruchtlosen Bekehrungsversuchen,widerrief dann durch bigotten Machtspruch das Edict von Nantes (1685), verbannte diereformirten Seelsorger aus dem Reich und übte gegen ihre Heerde die tyrannischste Strenge.Die Auswanderung von fünfmalhunderttausend Reformirten war davon die Folge. Aufden im Lande Verbliebenen lastete dann fortan ein harter Druck, bis anfangs die wachsendeAufklärung des 18. Jahrhunderts zu faktischer Erleichterung führte und endlich die Re-volution ihnen die völlige Religionsfreiheit mit allen bürgerlichen Rechten gesetzlichwiedergab und überhaupt eine allgemeine Gewissensfreiheit anerkannte (1789). SolchesAnerkenntniß ist auch ein Princip der neuesten französischen Charte (s. den Art.).Durch die Triumphe der Revolution wurden die Grundsätze der religiösen Duldung auch indie von den neufränkischen Waffen eroberten Länder getragen, in deren meisten sie dann,