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4 (1846) [Deu - For]
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Deutscher Bund und deutsches Bundesrecht.

gern gänzlich zu zerstören statt des ihnen allgemein zugesichertenRechts" der Preßfreiheit. Dagegen wurde jede Regierung gezwungen, alle Be-schränkungen der Preßfreiheit im Bundesgesetze bei sich einzuführen, auch wenn sie gernnach jenem wahren Bundesrechte ihnen ein Mehrere- gegeben hätte. So mußte alsostatt der Vermehrung der Preßfreiheit in Deutschland durch jene Rechtszusicherungder Bundesacte, dieselbe auch da verschwinden, wo sie früher war, wie in Hessen, inHolstein, auf den meisten Universitäten , während mehrere Landesgesetzgebungen in derVernichtung durch strenge Censur aller Druckschriften und Bücherverbote selbst noch überdie Carlsbader Beschlüsse hinausgingen. Die neuen Bundesgesetze beschränkten überhauptdie Oeffentlichkeit der Bundes-, der landständischen, der Gerichtsverhandlungen und diefreie Mittheilung, die freie Stimme der Nation und nwerVolksstämme, die Besprechungdurch die Presse, durch Petitionen, Volksversammlungen. Sie beschränkten sie in stetssteigendem und in solchem Grade, daß so glaubten wir wenigstens oben Bd. Hl-S. 114 unsere Ueberzeugung begründet zu haben wohl kein früherer Zeitraum unserervaterländischen Geschichte, daß kein Beispiel irgend eines nicht fremder Gewalt unterwor-fenen Volks je sovielfache Beschränkung der Oeffentlichkeit und der freienSprache über die gemeinschaftlichen vaterländischen Angelegenhei-ten kannte. Während andere Nationen jetzt wechselseitig ihre Zeitungen selbst mitAufhebung alles Postgeldes austauschen, werden unserer deutschen Nation zum großenTheil die fremden, ja die englischen und französischen Zeitungen ganz oder theilweise ent-zogen. Die Wirkungen dieser Beschränkung für Wahrheit und Rechtsschuss, für Gemein-geist und staatsbürgerliche Selbstständigkeit müssen um so fühlbarer werden bei dem schonwiederholt oben geschilderten ersatzlosen Untergang so vieler ihrer früheren Bedingungenund Bürgschaften, welche darin übereinstimmren, daß sie alle mittelbar auch der Freiheitder Wahrheit günstiger waren als die eingetretenen Aenderungen. Denke man nur desEinen, der durch beliebige Verfttzbarkeit und Entfernbarkeit der Beamten und selbst derRichter vermehrten Abhängigkeit von mächtiger Gunst oder Ungunst! (S.Staats -diener".) Vollends haben die Carlsbader Beschlüsse zum Nachtheil ihrer Wahrheits-freiheit diejenige Classe deutscher Staatsbürger abhängig gemacht, welche stets als vorzugs-weise geeignet und berufen angesehen wurden, Wahrheit, Licht und Recht männlich undselbstständig zu vertreten, ihren freien Fortschritt gegen Obskurantismus und Unterdrückungjeder Art zu fördern, deren Stimme in der Landes - und Reichscegierung stets mit hoherAchtung berücksichtigt wurde. Wir meinen die Universitätslehrer. (S. hierüberLehr-freiheit" undUniversitäten".) Die Universitätslehrer hatten früher, als Mit-glieder fast selbstständiger Corporationen, selbst in dem völlig freien Auftreten als Dokto-ren oder Privatdocenten in der Anstellung vermittelst der Berufungen von diesen Corpora-tionen, unbeschränkte Lehrfreiheit und dis günstigste Lage, allermeist auch Censursreiheit.

Doch hierüber, über die heilsame Wirksamkeit dieser Lehrfreiheit, über deren jetzige Be-schränkungen und über die Nachtheile und Gefahren der letzteren darf ich früher Ausgeführ-tes nicht wiederholen. Die Regierungen und Staatsmänner aber hätten gewiß selbst dieje-nigen Professoren geringschätzen müssen, die sich'durch die öffentlichen Beschuldigungenund Ausnahmsmaßregeln gegen sie, durch deren wirklichen oder scheinbaren Einfluß aufihr Heiligthum, ihre Lehrfreiheit und die moralische Achtung ihrer Lehre, nicht sollten ge-krankt fühlen. Aeußerungen dieser Gefühle, gründliche Zurückweisungen falschen Ver-dachts erfolgten von allen Seiten. Der Ungrund der angeblichen Verschwörungen von 1819war vor Ablauf der auf fünf Jahre beschlossenen Ausnahmsmaßregeln längst enthüllt, dieZeiten waren völlig ruhig, irgend eine Veranlassung zur Fortdauer der Ausnahmsbe-schlüsse über diebestimmten fünf Jahre war wenigstens nicht bekannt. EinThoma -sius, ein Schlözer, Spittler und Häberl in lehrten nicht mehr auf unseren deut-schen Universitäten, auch kein Kant und kein Fichte, selbst Schleiermacher,Fries, Luden, Oken und Arndt waren verstummt. Lauter und verbreiteter warimmer mehr nur die begünstigte Lehreder Vernünftigkeit alles dessen, wasist", oder auchalles Historischen." Da erfolgte, statt des gehofften Endes jenerMaßregeln, ohne Angabe eines Grundes, in dem Bundesbeschlusse vom 16. August