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4 (1846) [Deu - For]
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Deutscher Bund und deutsches Bundesrecht.

kern innerer Widerspruch mit diesem System und immer neu zeigt sich eine Lücke, durchwelche er, durch welche natürlicher oder vermittelst der Censur selbst veranlaßter Misbrnuchder Freiheit hindurchdringt. Wo soll aber nun die Consequenz still stehen, wo enden beieinem solchen System? Auch folgten den ersten Carlsbader Bundesgesetzen gegen diefreie Meinungsäußerung in nicht allzu langen Jahren eine wahrhaft überraschende Mengeneuer Bundesbeschlüsse über oder gegen die Freiheit der Presse, über Redefreiheit auf demLehrstuhl und in ständischen Verhandlungen, über Petitionen, Volksversammlungen,über die Oeffentlichkeit der Bundesverhandlungen. N§ch betrafen in den Jahren 1819bis 1830von vierzehn Bundesbeschlüssen allgemeinen Inhalts sieben abermals die Be-schränkungen der Rede- und Preßfreiheit. Und über die Preßsache allein erschienen in denJahren 1830und 1831 dreizehn neue Bundesbeschlüsse. Die Carlsbader Beschlüsseselbst waren als außerordentliche Maßregel wegen außerordentlicher Staatsgefahr nur pro-visorisch und vorübergehendem auf fünf Jahre gegeben. Allgemein vertrauteman, daß diese Ausnahmegesetze, die in einer deutschen Pairskammer ein hochgeachtetesMitglied derselben eine geistige Gefangenschaft der Nation auf fünf Jahre genannt hatte,mit dem Ablaufe dieser fünf Jahre erlöschen würden. Der Art- 18 hatte ein gleichförmi-ges definitives Gesetz über Preßfreiheit für ganz Deutschland in der ersten Zusammen-kunft der Bundesversammlung versprochen, selbst die Carlsbader Beschlüsse hatten diesesdefinitive Gesetz wenigstens vor dem Ablaufe von fünf Jahren verheißen. Doch die Cen-sur fesselte die Sprache der Nation für ihre Wünsche und Bedürfnisse. Da erschien kurzvor Ablauf dieser^sünf Jahre im tiefsten innern und »äußeren Frieden in kurzem Bundesbe-'schluß vom 16. Aug. 1824, statt des Pceßfreiheitsgesetzes, die Bestimmung einer Verlän-gerung der Carlsbader Ausnahmsgesetze, jetzt auf unbestimmte Zeit. Eine äußere Ver-anlassung wäre hier schwer zu bezeichnen. Wenigstens keine andere, als daß die Wünschefür die volle Verwirklichung der der Nation zugesagten rechtlichen Freiheiten unerloschenfortlebten und daß auch nach dem Ablaufe der fünf Jahre eine genügende innere Befriedi-gung in der Nation fehlte. Eine höchst merkwürdige Erscheinung wurde höheren Ortszur Rechtfertigung der Carlsbader Beschlüsse angeführt (s. oben Congress e), daß nehm-lich auf eine beispiellose Weise in ganz Deutschland alle nicht ofsiciellen Stimmen derPresse als Organ und im Interesse der Freiheits- oder Volkswünsche, nicht eine aber imInteresse der Regierung erschienen. Sollte sich dieses auch da ändern, wo freie Aeußerungauf längere Zeit hin eben so unmöglich oder gefährlich, als die lobpreisende Stimme der öf-fentlichen Gunst gewiß ist, so ändert dieses doch die wahre Stimmung des Volks noch nicht.Und wenn selbst viele Tausende von den zur Stille gezwungenen Wünschen für vaterländi-sche Freiheit vielleicht zu materialistischen Interessen und Genüssen hingewiesen werden, sosind gerade diese die schwächste Stütze der Regierung in der Stunde neuer Aufregung undkräftiger Aeußerung der Unzufriedenheit. Beides wurde selbst nach zwölfjährigerHerrschaft der Carlsbader Gesetze in den Jahren 1830 und 1831 deutlich genug. Eszeigte sich in dem Dutzend kleiner Revolutionen in deutschen Ländern, welche sicher eben sowenig als die früheren in Neapel und Piemont, ai»er die doppelten in Spanien und Portu-gal durch Mangel an Censur der Presse oder der Lehre entstanden. Es zeigte sich nochbedenklicher in der ganzen Volksstimmung, deren weise Beachtung die Cabinete bestimmte,der Erhaltung des Friedens die größten Anstrengungen zu widmen, ja diesem Frieden vor-züglich durch die polnischen und belgischen Revolutionen und nach den Gefährdungen undVerletzungen der deutschen Gränzen schwer gekrankte Gefühle, Interessen, Wünsche undRechte zum Opfer zu bringen. Es zeigte sich endlich in betrübenden, tadelnswerthen undverbrecherischen Unternehmungen, so wie durch die vielen Flüchtlinge, Auswanderer undpolitischen Gefangenen, seitdem auch die in den Jahren 1830 und 1831 neu entstandenenHoffnungen durch Erneuerung und Verschärfung der Carlsbader Beschlüsse mehr und mehrwieder verschwanden. Werden sie nun worauf cs doch ankommt und was gewißeine sorgfältige Prüfung wohlmeinender Staatsmänner erheischt werden st« wohl in denunvermeidlich wiederkehrenden Zeiten wahrer Gefahren sich schützender erweisenals 1830 t Und werden diese Gefahren stets, wenn auch mit schweren Opfern, zuletztdoch noch durch unerwartete äußere Umstände glücklich abgewendet werden? Werden sie so