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4 (1846) [Deu - For]
Entstehung
Seite
28
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2^ Deutscher Bund «ud deutsches Bundesrecht.

wirkten. DH aber solche sehr stark mitwirkten, daß in jene allbekannten Actenauszüge,welche aus der preußischen Staatszeitung alle deutschen Zeitungen aufnahmen, während siemeist die Berichtigungen zurückwiesen, viele Verfälschungen sich einschlichen, welche un-ter den Hunderten von Angeklagten auch später völlig schuldlos befundene Männer, wieE-M-Arndt u. s.w., als Hochverräther, ja zum Meuchelmord entschlossene Hochver-räther darstelllen, dieses liegt jetzt seit einer ganzen Reihe von Jahren ohneden geringsten Widerspruch in öffentlichen actenmäßigen Beweisen der Weltvor"). Und wenn es wahr ist, was schon der unmittelbare historische Zusammenhang inVerbindung mit officiellen Verkündungen darzuthun schien und was damals wiederholt öf-fentliche Mittheilungen und bereits oben Art- Congresse gegebene Auszüge der CarlsbaderVerhandlungen darstellten, daß auf dem Congresse zu Carlsbad die angeblich unzweifelhaftegroße Zahl hochverrätherischer Verbrechen und Verbindungen in verschiedenen Theilen vonDeutschland die Grundlage der Berathung über die etwaige Nothwendigkeit außerordentli-cher Maßregeln gegen außerordentliche Staatsgefahren bildete, so waren diese hohenStaatsbeamten gerade jetzt in einen höchst solgereichen Jrrthum geführt, in den obenBd. III. S. 474 von Zschokke und Rotteck beklagten Jrrthum, daß man Verbrecherneine Misstimmung zur Last legte, die nur durch Mangel an Rechtsbefriedigung entstand.Denn Thatsache ist es, daß trotz der außerordentlichsten jahrelangen Untersuchungen gegenangeblich so viele geheime Bündler, so viel wir wenigstens in Erfahrung bringen konn-ten nicht eine einzige gerichtliche Verurtheilung bekannt wurde. Auch diemnederholtversprochenen öffentlichen Mittheilungen der Ergebnisse der großen Untersuchungen derBundescentralcommission blieben ans. Ja nach Verlauf mehrerer Jahre erfolgten von ei-ner bestimmten Seite in einer berühmten öffentlich mitgetheilten Circulardepesche sogar an-dere öffentliche Erklärungen, jene schon 1819 verfolgten geheimen hochverrätherischen Ver-bindungen, wegen deren angeblich a ctenmä ßig erwiesener Existenz man so große öffent-liche Maßregeln ergriffen und gerechtfertigt hatte hätten damals eigentlich noch nichtexistirt; sie hätten sich erst jetzt (also bereits unter Herrschaft der ergriffenen CarlsbaderSicherungsmaßregeln) und zwar ganz nach jenen zu frühen polizeilichen Vorausverkündi-gungen gebildet in jenem Jünglingsbunde nehmlich und in seinen angeblichen unsicht-baren Oberen.

Aber ehe, erst spater nach langen Jahren, diese Lichtstrahlen sich der Censur ent-winden konnten und vielmehr gerade bei den ersten öffentlich beunruhigenden Nachrichtenund Maßregeln war ja der Cvngreß nach Carlsbad berufen.

Vielleicht irren wir. Aber bei der sorgfältigen Erinnerung wie bei dem Blick aufdie vor uns liegenden Geschichtsbücher über jene Zeiten ist uns wenigstens nicht bekanntgeworden, was die allgemeine gesetzliche Ordnung wirklich ernstlich bedroht hätte, zumaldann bedroht hätte, wenn den öffentlichen Wünschen durch Rechtsbefriedigung Erfüllunggeworden wäre- Irren wir, so berichtige man den Jrrthum. Jedenfalls kann bei sowichtigen fortwirkend"en geschichtlichem Ereignissen die Mittheilung derMeinung ehrlicher Männer nur heilsame Prüfung veranlassen. Uns aber erschienenauch spätere Beschlüsse, welche die Carlsbader Beschlüsse erneuerten und erweiterten, oderauch die nächsten Erscheinungen, woran sie sich knüpften, nur als Folgen der ersten Ursacheund der ersten Beschlüsse und des durch sie siegenden Systems. Die Censur insbesondereschien uns stets nicht etwa so wie eine bittere Arznei, oder ein Vorbeugungsmittel gegenKrankheit, als ein mit der Heilung selbst verschwindendes physisches Uebel.Das Uebel der Hemmung oder Unterdrückung der Wahrheitsfreiheit erscheint uns als einmoralisches Uebel. Es erhält und bewirkt, nach einem tragischen Gesetz der sittlichenWeltordnung, mit jedem Siege, den es erringt, neue Kraft und Anreizung zu neuerVermehrung. Wo man einmal angefangen hat, die Freiheit der Wahrheit, als gefähr-lich, mehr oder minder zu hemmen oder zu unterdrücken, da wird man wohl stets finden,daß sie noch nicht genug unterdrückt ist. Immer mehr bildet sich bei nicht ganz unwürdigen Völ-

18) Zn den vom Verfasser auch der hohen preußischen Regierung, wie dem hohen Bun-destage vorgelegten Abhandlungen für das öffentliche Recht. Stuttgart 1823.