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Deutscher Dun- und deutsches Bundesrecht.
rige Wahrheit, daß — was Deutschland früher so fremd war — seit 1819 leider deutscheKerker fast nicht mehr leer werden von politischen Verbrechern und Gefangenen, ebensowenig als von deutschen politischen Flüchtlingen die fremden Lander, als von zu früh poli-tisch Verzweifelnden die Auswandererschiffe. Aber nicht blos die großen, zumTheilnoch unenthüllten historischen und politischen Folgen dieser Maßregeln, sondernauch der Umstand, daß sie nur als provisorische und Ausnahmsmaßregeln inunsere Gesetze traten und bei dem noch stets erneuten Versprechen definitiver Gesetze ins-besondere zur Verwirklichung der verheißenen Preßfreiheit noch so erscheinen — alles diesesverpflichtet doppelt zur Veranlassung eiwr möglichst gründlichen Prüfung ihres juristischenVerhältnisses zum Recht unseres Bundes und zum Zustand unsererNation.
Auf die Veranlassungen der Earlsbader Beschlüsse oder auf das, was uns Veranlas-sung schien — suchten wir schon früher den prüfenden Blick patriotischer Staatsmännerzu richten"). Hier stehe nur das Aeußerliche und Allgemeinste, wie es nicht blosjene citirten Schriften enthalten, sondern wie es längst Gemeingut der Geschichte gewor-den ist.
Bekanntlich erschien die Erfüllung der großen Verheißungen nach dem Ablauf deszweiten Jahres seit dem letzten Befreiungskriege einem großen Theil der Nation und be-sonders auch der durch die Feldzüge noch einseitig aufgeregten studirenden Jugend viel zuzögernd ins Werk gerichtet zu werden. Die Verstimmung vermehrte sich, als man immermehr zu bemerken glaubte, daß eine Reactionspartei die Fürsten mit Schreckbildern äng-stige und ihnen die Erfüllung ihrer Zusagen als gefährlich darzustellen strebe. Sie ver-mehrte sich, als jene Partei den Sieg errang, daß die Preßfreiheit immer mehr beschränktwurde. Die ersten bedeutenden Vorgänge dieser Art waren bekanntlich die Unterdrückungder damaligen freiesten deutschen Zeitung, des censurfreien Rheinischen Merkurs,sodann das Verbot jeder gerichtlichen wie außergerichtlichen weiteren Erörterung über einevon der Reaction gemachte Denunciation angeblich hochverrätherischer geheimer Verbin-dungen. Das Verbot war vom Monarchen unstreitig wohlgemeint, indeß hatte durchdiese Erörterungen der spater actenmäßig gewordene Ungrund der Denunciation so klarwerden müssen, daß die ihr zu Grunde liegende unschuldige Thatsache nich't noch 1819,nachdem die Partei unter dem Schutz strenger Censur bereits mehr Boden gewonnen, trotzjenes Verbots insgeheim zur Hauptgrundlage außergewöhnlicher Verfolgungen und Maß-regeln hatte gemacht werden können. — Zugleich den Unmuth der Freiheitsfceunde undden Uebermuth ihrer Gegner steigerten die Auslegungen , die Viele seit dem Congressevon Aachen der heiligen Allianz zu geben suchten., Allerdings erklären darin die Grün-der derselben „feierlich, daß sie einzig und allein zum Gegenstand hat, Angesichts der„Welt ihre unerschütterliche Entschließung zu erkennen zu geben, sowohl in der Verwal-tung ihrer Staaten als in ihren politischen Verhältnissen mit jeder andern Regierung„allein die Vorschriften der heiligen christlichen Religion zur Regel zu nehmen." Des-halb hatte es denn auch nicht beunruhigt, als nicht nur der König von England den Bei-tritt zu derselben ablehnen zu müssen geglaubt hatte und nach den Zeitungen im engli-schen Hause der Lords selbst der Minister Liverpool von geheimen Artikeln derselbengesprochen haben sollte. Doch nach dem Eongresse von Aachen (s. oben Eongresse)suchten ungescheut manche Reactionsmänner diese heilige Allianz als ihre Stütze, als einenBund gegen die Voiksfreiheit darzustellen. Noch mehr stieg bei so immer mehr getrübtenHoffnungen der Unmuth durch zufälliges Bekanntwerden einer ausländischen, angeblichvon hoher Hand herrührenden Verdächtigung der Freunde deutscher Nationalität undFreiheit, zunächst der deutschen Universitäten, der Professoren und Studirenden, dannzugleich durch die Entdeckung der Berichte eines geheimen russischen Agenten. Dieses ver-anlaßte bei Manchen den Verdacht, im fremden Interesse, durch auswärtige Einwirkungund vermittelst falscher Vorstellungen von Staatsgefahren durch angebliche hochverräthe-
17) Die vollkommene Preßfreiheit. Freiburg 1830. S. 79—120 und meineAbhandlungen für das Ltlcntlicke Recht. Stuttgart 1823.