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Dentscber Bund und deutsches Bnndesrecht.
ren Vaterlandes, schuldig ist. Mehr aber vermögen wir nicht. Fern bleibe uns vielmehrfür immer jene unwürdige Weise, mit welcher man jetzt nicht wenige deutsche Schriftstel-ler, unter ihnen selbst wohlmeinende, die vaterländischen Dinge behandeln sieht, jeneschmeichlerische Entstellung und Verfälschung der Wahrheit, die Belobung auch des nichtGuten, wo es eine mächtige Gunst, die Verkleinerung oder Schmähung des Guten undWohlmeinenden, wo es die mächtige Ungunst gegen sich zu haben scheint, die Erkaufungeines Freipasses für jedes Körnlein Wahrheit durch eine eben so große schmeichlerische oderschmähende Lüge. So wird die Wahrheit selbst, es wird der schriftstellerische und Na-tivnalcharakter entkräftet und entwürdigt. Es wird die mitverbreitete, Willig angenom-mene, aber verderbliche Lüge und die täuschende Selbstberühmung über die verhaßte, aberheilsame Wahrheit siegreich gemacht. Äus zehn so geschriebenen scheinbar liberalenSchriften kann sich der Despotismus eine vollständige Rechtfertigung aller seiner Maßregelnzusammensuchen. So wird die Gesinnung gerade der würdigsten Männer den vaterlän-dischen Verhältnissen nicht zu-, sondern abgewendet. Wehe dem Volk und der Regierung,die wirklich so tief gesunken waren, daß vollends nur solche unwürdige Darstellung der va-terländischen Verhältnisse die allein noch mögliche wäre- Sie würden Schritt für Schrittder wachsenden moralischen Krankheit und schaudervollen Gefahren und Unglücksfällen,wie wir sie in Deutschland bereits erlebten, entgegengehen!
Da übrigens die wichtigeren besonderen Verhältnisse des deutschen Bundes in beson-deren Artikeln behandelt werden, so wird sich die folgende Darstellung zunächst nur mitden schwierigeren und bestrittenen allgemeineren Fragen der Bundestheorie zu beschäftigenhaben.
V. Die Ansichten über das Bundesverhältniß vor dem definiti-ven Abschluß des Bundes. Zur richtigen Würdigung des deutschen Bundesver-hältnisses ist eine Absonderung vondrei verschiedenen Perioden wichtig: 1) Die von demBeginne der Freiheitskriege durch die Proclamation von Kalisch vom 25. März 1813bis zu den durch Napoleon's Rückkehr von Elba beschleunigten Verhandlungen überdie Bundesverfassung zu Ende des Wiener Congresses; 2) die von da und von dem endli-chen Abschlüsse der Bundesacte bis zu den Karlsbader Bundesbeschlüssen vom20. Septbr. 1819; 3) die von da bis auf den heutigen Tag.
In der ersten Periode nun herrschte die Idee eines wahrhaft staatsrechtli-chen Nationalvereins oder eines deutschen Bundesstaates entschieden vor.Wir können allerdings jenen feierlichen Aufruf von Kalisch an die deutsche Nation alsden von den Gründern des Bundes selbst auch später so anerkannten wahren Anfang desdeutschen Bundes oder Nationalvereins betrachten. Er eröffnet, wie der Artikel „Deut-sches Landesstaatsrecht" weiter ausführte, den allgemeinen Nationalkrieg fürWiederherstellung der deutschen Nationaleinheit und Freiheit, erklärt den Rheinbund alsnichtig und erkennt das unerloschene Recht der Nation auf eine zeitgemäße Wiederherstel-lung ihres früheren grundvertragsmäßigen nationalen Rechtszustandes an.Die Monarchen verheißen der deutschen Nation, wenn sie sich erheben würde, als den Lohnbegeisterter Anstrengung und Aufopferung diese „Rückkehr der Freiheit und Unabhängigkeit,die Wiederkehr eines ehrwürdigen Reiches." Sie erkennen die selbstständigeoder rechtliche und politische Persönlichkeit des deutschen Volkesund der deutschen Bürger an und fordern sie auf, für jene Wiederherstellung,wie durch die freie aufopfernde Thal, so durch die freie Stimme selbstthätig mit-zuwirken, „dem allgemeinen Wunsche" wollen sie in jener Vernichtung des Rhein-bundes entsprechen. Sie fordern von der deutschen Nation, ja „von jedemDeut sehen, der des Namens noch werth s.in will, daß er rasch und kräftig sich anschließe";daß Jeder, „er sei Fürst, Edler oder stehe in den Reihen des Volks, den Befreiungsplä-nen beitrete mit Gut und Blut, mit Leibund Leben." Sie erklären „jedenFürsten, welcher der deutschen Sache abtrünnig bleiben will, werth der verdienten Ver-nichtung durch die Kraft der öffentlichen Stimmung und die Macht gerechterWaffen", eine Strafe, welche spater wirklich zwei Fürsten traf. Sie verheißen der deut-schen Nation und allen Deutschen insbesondere als den Lohn ihrer begeisterten Anstrengungen: