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4 (1846) [Deu - For]
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Deutscher Bund und deutsches Bundes recht.

Freiheitskriege und des Wiener Eongresses, wie bei Eröffnung und in den ersten Jahrender Verhandlungen des deutschen Bundestages und wie nach den Erschütterungen durchdie Julirevolution, die öffentliche Meinung, die Wünsche der Nation geradezu alsLeitstern für die politischen Gestaltungen der vaterländischen Verhältnisse erklärt und pa-triotische Männer ermuntert und aufgefordert wurden, durch freie öffentliche Meinungs-äußerungen, durch Schriften oder Petitionen die Nationalwünsche zur Sprache zu brin-gen. Damals konnte es auch dem Verfasser dieser Zeilen jedesmal als eine heilige Pflichterscheinen, mit aller patriotischen Wärme und Energie ihm falsch und verderblich schei-nende politische Richtungen zu bekämpfen und Wünsche und Vorschläge auszusprechen, da-mit sie, bewährt und verstärkt durch eine vaterländische freie öffentliche Meinung, in höhe-ren Regionen die ihnen zugesagte günstige Aufnahme und Berücksichtigung fänden undhierdurch, statt auf unglücklichem Wege, vielmehr durch die glücklichste Uebereinstimmungzwischen Volk und Regierung, für den Sieg des Rechten wirkten. Aber wie sehr habendie zuerst seit dem Jahre 1819 und dann wiederum seit 1832 auf einander gefolgten Ereig-nisse und allgemeinen oder besonderen Maßregeln gegen die Presse und gegen die freie öf-fentliche Sprache in den verschiedenen Formen und Kreisen des öffentlichen Lebens und ge-gen die Oeffentlichkeit, so z. B. selbst gegen die öffentliche Mittheilung der Bundesverhand-lungen, alle diese Bedingungen einer solchen heilsamen patriotischen Wirksamkeit durch einefreie öffentliche Meinung und ihre günstige Aufnahme verändert! Jetzt scheint man aufeine historisch ceferirende Darstellung der Thatsachen und auf juristische Theorieen über siesich beschränken zu müssen, oder auf das zunächst blos theoretische Interesse derWahrheit gegenüber so mancher sie verfälschenden Theorie. Man muß der Vorsehung an-heimstellen , wann und wie sie der durch treue Darstellung und Prüfung sich läuterndenWahrheit auch praktischen Einfluß aufs Leben verschaffen wolle. Im deutschen Reichewar, wie der Minister von Gagern sagte und wie ein jeder Blick in die deutschestaatsrechtliche Literatur zeigt, über alle staatsrechtlichen Verhältnisse auch jene warmepatriotische Sprache für und wider, es war der offene starke Tadel gegen Personen undMaßregeln und ihre politischen Motive, es waren die Reformvorschläge und insbesonderedie Beurtheilung der deutschen Staatsform von jeher ganz frei. Daß da-gegen jetzt im deutschen Bunde sogar jene völlig anmaßungslose und selbst mit den demStaatslexikon wiederholt öffentlich nachgerühmten schonenden Rücksichten entworfene,ruhige, theoretische historische und juristische Darstellung der objecliven Verhältnisse, wiesie dem Schriftsteller erscheinen, nicht ruhige Prüfung und, wo sie es verdienen, Berich-tigung, sondern vielmehr Unterdrückung finden sollte, dieses dürfen wir zur Ehre des Va-terlandes nicht annehmen. Wir dürfen dieses am wenigsten bei unserer Darstellung,welche, wenn sie auch nicht jede Auslegung und Richtung, die in der noch neuen Praxisunser Bundesgrundvertrag erhält, und wenn sie am wenigsten längere Dauerursprünglich provisorischer Noth- und Ausnahmsmaßregeln als recht undheilsam erkennen kann, dennoch seine Grundlagen gegen seine Gegner, gegen die An-hänger der Republik und der absoluten Einheit aufrichtig vertheidigt. Wir dürfen es nichtbei der Theorie eines Schriftstellers, der stets Erbfürstenthum und Bundesverfassung mitUeberzeugung selbst als naturrechtliche und politische Ideale erklärte ^). Fände aber selbstin solcher Darstellung die selbstständige wissenschaftliche Ansicht noch Anstand, nunso würde das Staatslexikon über die Verhältnisse unseres vaterländischen Bundes,obgleich er unsere und unserer Kinder Ehre und Schicksale so nahe angeht, gänzlichschweigen müssen. Denn wohl können wir jene warme patriotische Darstellung,wohl die Beurtheilung politischer Persönlichkeiten und geheimer Motive, wohl das, waseiner völlig freien, rücksichtslosen, was einer britischen politischen Darstellung jene er-quickende und ergreifende Lebenswärme und männliche Kraft ertheilt, der Ungunst derZeiten zum schmerzlichen Opfer bringen. Und nie verleugnen werden wir vollends die Achtung,welche jeder Deutsche dem Bunde als dem verfassungsmäßigen Einigungsbande des theu-

5) Rede, Deutschlands Freiheit- Gießen 1814. S. 52. System 1829. S.186. 201. Neuer Beitrag 1833. S. I. und überall im Staatslexikon.