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Deutscher Bund und deutsches Bundesrecht.
liche Machtinteresse siegreich erhalten, welche den Schwer- und Gravita-tionspunkt des Bundes, statt in die größere fürstliche Hausmacht, in die gemein-schaftliche Nationalgesinnung und Macht legen könnte! Auch bei einem rein völkerrecht-lichen Bunde aber ist bei solchen Machtverhältnissen nur in der moralischen Kraft desRechts und der Treue Bürgschaft. Man muß hoffen und Berufung einlegen an die sittlichrechtliche Selbstüberwindung der großen Regieru gen und an die stete Unterordnung ihrereigenen, natürlichen, politischen und europäischen Macht- und Hausinteressen unter dasInteresse und Recht des gemeinsamen Bundes und zugleich an ihre weise politische Erwä-gung der Wichtigkeit der Erhaltung des Bundes und der deutschen Nation. Für dieseaber und zunächst für die Erhaltung der minder mächtigen Bundesglieder und ihrerRechte laßt sich auch politisch gar kein höherer Grundsatz denken, als in aller Be-ziehung eine möglichsteHeiligkeit des wahren Rechts im ganzen Bunde,stets und überall, über jede' augenblickliche Nützlichkeitspolitik siegreichzu erhaltenund hierdurch und überhaupt, so weit es nur immerhin möglich ist, wenig-stens das moralische Gewicht einer freien, kräftigen, patriotischen öf-fentlichen Meinung der Nationfür das Recht, für die Erhaltung des Alle schützen-den Bundesvereins geltend zu machen. Ohne dieses, was könnte da wohl in Collisionenund Gefahren den Bund und seine Glieder fest Zusammenhalten und sichern? Unmöglichaber ist es hier, zu untersuchen, wodurch und in wie weit außerdem in rein diplomatischenVerhältnissen der Eabinete aus den Sieg der Moral und Weisheit über die augen-blicklichen und besonderen Interessen und auf eine von ihr ausgehende Begeisterung derNation für die Heiligkeit des Rechts, auf eine durch sie beförderte Freiheit und patriotischeKraft der Nationalstimme zu rechnen sei.
IV. Ueber die Behandlung des deutschen Bundesrechts. -Viel-leicht giebt es im Umfange der deutschen Rechtswissenschaft keine schwierigere Fragen alsgerade die Hauptfragen über das deutsche Bund-srecht. Dieses wird jeder Publicist zu-geben, dem es nicht genug ist, blos die Worte der Urkunden abzuschreiben, selbst wennsie, wenigstens scheinbar, mit anderen Worten derselben Urkunden in unlösbarem Wider-spruche stehen. Selbst auch von solchen Publicisten, die keineswegs zu jenen verderblichengehören, welche F. C. von Moser und Kl üb er als Galgenpublicssten bezeichnen,wird hier auch selbst die gewissenhaft geprüfteste Ueberzeugung Widerspruch zu erwarten,haben. Und die Schwierigkeiten im wirklichen Leben begründen ihr noch größeren Wider-spruch. Diese Schwierigkeiten gründen sich aber nicht blos auf die Sachen selbst und na-mentlich auch aus die große Schwierigkeit und die Neuheit der Theocieen über Bundesver-hältnisse überhaupt. Es kommt dazu, daß das deutsche Bundesrecht, wie schon di« ge-achtetsten Staatsmänner beklagten, bisher nicht genug die liebevolle Theilnahme im Pu-blicum, die begeisterte aufopfernde Anhänglichkeit und Anstrengung gründlicher Schrift-steller zu fesseln wußte. Dieses ist sicher wirklich beklagenswerth. Der deutsche Bund istdas letzte legitime politische Einheitsband unserer großen Nation, unermeßlich wichtig undeinflußreich. Und wenn auch den allgemein menschlichen und den besonderen wahrhaftschwierigen Verhältnissen gemäß die Bundesacte nicht frei von Unvollkommenheiten ist, soist sie doch eine achtungswerthe Grundlage eines deutschen nationalen Rechtszustandes undder heilsamsten Entwickelungen fähig. Sehr natürlich aber wirkt, wie mit Recht jene Eh-renmänner klagten, die Kälte und Theilnahmlosigksit für die geistige Betrachtung undBehandlung eines Gegenstandes auf den Gegenstand selbst zurück. Will man wahrheits-gemäß die Ursachen dieses Mangels an gründlich wissenschaftlicher Behandlung und warmerTheilnahme angeben, so wird kein Kundiger leugnen, daß wenigstens hierzu neben demMangel an Oesfentlichkeit der Bundesverhandlungen eine öfter allzugroße Aengstlichkeit der Censur in der Behandlung der Bundesver-hältnisse wesentlich mitwirkte. Braucht ja doch, was irgend gut und starkist, keine ehrliche offene Prüfung zu scheuen. Jede Verkümmerung derselben schwächtdas Vertrauen zum Gegenstand, mindestens die Lust, sich mit ihm zu beschäftigen.
Es muß hier sehr natürlich die Frage entstehen: auf welche Art kann der Schriftstel-ler diese Schwierigkeiten zu besiegen suchen? Es gab Zeiten, wo so wie während der