812 Schifffahrtsgefttze.
Uniformirung des Zolltarifs, um einer solchen Erklärung Folge zu geben. Das Beispieldes britischen Reiches liefert den sprechenden Beweis, daß mit der Mannigfaltigkeit derZollsysteme in den verschiedenen, durch die Staatseinheit verbundenen Gebieten eine na-tionale, streng durchgesührte Handels - und Schifffahrtspolitik sich sehr wohl verträgt.Nur um die letztere zunächst fragt es sich hier. Eine bloße Notifikation des in Rede ste-henden Bundesbeschlusses an die Regierungen fremder Seestaaten wird und muß genü-gen, um die Anerkennung des deutschen Schifffahrtsgebietes auszuwirken; denn die Ent-wickelung des 19. Artikels der Bundesacte liegt unbedingt in der Competenz der Bundes-versammlung, und die Bundesacte ist als Grundlage des öffentlichen Rechts deutscher Na-tion nicht allein durch die Autonomie des deutschen Bundes hingestellt, sondern selbst völ-kerrechtlich als solche anerkannt. Als Selbstsolgen einer solchen Erklärung mögen die zu-nächst sich anreibenden hier erwähnt werden: —
u) Die Schifffahrt von einem deutschen Küstenplatz zum andern würde jedem Fahrzeugdeutscher Nation (nachdem die Nationalität hinsichtlich des Ursprungs sowohl als derBemannung u. s. w. naher bestimmt worden) frei stehen, sic würde den Nakional-schiffen Vorbehalten und fremden nur gegen Einräumung der Gegenseitigkeit zuge-standen werden;
b) die bestehenden Einzelverträge deutscher Bundesstaaten mit Auswärtigen würden alssolche nicht erneuert, sondern in Zukunft nur Schifffahrtsvecträge für ganz Deutsch-land unterhandelt und abgeschlossen werden (verlieren wird kein Bundeestaat dabei,wenn seine Interessen mit denen eines Schifffahrtsgebietes von 40Millionen Deut-schen gemeinsam dem Auslände voc's Auge treten);
c) indem die deutsche Flagge durch ein geeignetes Symbol, das nun erst seine prakti-sche Bedeutung erbielte, ohne das Unterscheidungszeichen des Einzelstaatts auszu-schließen, auf den Meeren sich ankündigte, würde zugleich an allen, zumal transat-lantischen Plätzen, wo gegenwärtig Eonsulate einzelner Bundesstaaten bestehen, füreine gemeinsame Vertretung aller Seefahrer und Staatsangehörigen deutscher Na-tion Sorge zu tragen, die deutsche Auswanderung aber zu regeln und zu schützensein;
<i) alle Fragen des Seevölkerrechts im Krieg und Frieden, mitinbegriffen alle Maßre-geln zur Unterdrückung des Sklavenhandels, und alle daraufBezug habenden Bünd-nisse oder Verhandlungen mit Auswärtigen würden durch gemeinsame Berathungerledigt werden;
v) endlich würde allerdings auch die W.hrlosigkeit unserer Küsten und Stromesmün-dungen in ernste Erwägung zu ziehen, und der Vorwurf einer bei einer großen Na-tion beispiellosen Gleichgültigkeit gegen solche Interessen von uns abzuwälzen sein.Daß der deutschen Bundesversammlung, nach Analogie der bereits bestehenden
Militärcommission, ein Ausschuß von Sachverständigen zur Vorbereitung der geeignetenBeschlüsse beizuordnen wäre, versteht sich wn selbst. Was bei dem rege gewordenenNationalgefühl der Deutschen früher oder später doch eintreten muß, nehmlich eine Na-tionalvertretung, die durch ein in sich abgeschlossenes und verhülltes Berathen von Abge-ordneten der Regierung nie zu erreichen sein wird, Das könnte den vermittelnden Ueber-gang finden durch ein« irgendwie zu nvrmirende Mitwirkung deutscher Handelskammernbei der Abordnung von Mitgliedern des sachverständigen Ausschusses. Daß diese Letzte-ren im vollsten Sinne Männer des öffentlichen Vertrauens sein mögen, liegt im Interesseder Regierungen in der That nicht minder als der Völker. Hier vor Allem würde sichHerausstellen, daß ein getheiltes, ein abweichendes wohlverstandenes Interesse undenkbarist, daß dessen Voraussetzung auf Misv-rständnissen berubt und, falls sie nicht factisch,durch Offenheit und freie Oeffsntlichk.eit gehoben wird, ein Misverständniß der übelsten Vor-bedeutung verewigen würde. Die Bunde?protokolle würden aber ohne Zweifel einen In-halt erlangen, dessen Kunde man der Nation nicht zu entziehen brauchte. Wird nunnoch die Einbuße von Autonomie in Anschlag gebracht werden, welche den einzelnen Bun-desstaaten in Folge einer solchen Vereinbarung unbestreitbar erwachsen müßte? Doch