Druckschrift 
11 (1848) [Pre - Schi]
Entstehung
Seite
813
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Schtfffahrtsgesetze. 81Z

möge man bedenken, einmal, daß eine Beschränkung einzelner Bundesstaaten imVer-hältniß zum Ausland in der Natur dieses politischen Systems liegt, indem sonst derBund entweder überflüssig wäre, oder unzureichend; zweitens, daß eine solche Beschrän-kung viel weniger Anstoß geben kann, als eine wenn auch noch so sorgfältig abgegränzteEinmischung des Bundes in die inneren Verhältnisse der Einzelstaaten; drittens, daß eineÜberweisung jener Angelegenheiten an das verfassungsmäßige Organ der Gesammlheic,eine gemeinsame Berathung in den durch die Bundesverfassung vorgezeichneten Formen,nicht drückender, vielmehr politisch unbedenklicher sein kann als die Hegemonie einer ein-zigen Großmacht im Zollverein.

4) Sofern von auswärtigen Seestaaten genügende Zugeständnisse auf vertragsmä-ßigem Wege vielleicht nicht zu erlangen sind, wird es einer reifen Erwägung bedürfen,um die Nachtheile der mangelnden Gegenseitigkeit durch angemessene Maßregeln auszu-gleichen. Ueber die Modalität können hier nur einige wenige Andeutungen versucht wer-den. Wenn in denjenigen Hafenplätzsn, wo ein sehr geringer Zoll besteht, ein Aufschlagdes Waacenzolls als unthunlich erscheint, so wird dies eine geringe Schwierigkeit, unddurch höhere Schiffsabgaben der beabsichtigte Zweck zu erreichen sein. Die große Schwie-rigkeit liegt in der Behandlung derjenigen Güter, welche in Seehäfen des Auslands auS-geschifft, von der Landseite her die deutsche Gränze überschreiten, zumal aus Holland undDänemark. Maßregeln der Controle, welche die Art der Verschiffung streng berücksichti-gen, würden vielleicht weniger Misvergnügen bei diesen beiden fremden Kronen erregen(beide übrigens senden Abgeordnete in die deutsche Bundesversammlung), als Beschwer-den in den deutschen Gcanzdistricten und den von dieser Seite her sich zu versorgen ge-wohnten Landschaften. Je weniger die strenge Erreichung des Zwecks der Controle zuverbürgen ist (und Certificate haben einen Übeln Klang), desto gehässiger die Einrichtung.Sagen wir es gerade heraus: wir büßen die Sünden unserer Väter. Die Mündungendes Rheins wie seine Quelle, Niederland wie die Schweiz sind dem Reich entfremdet.Wo ist der burgundische Kreis? Ist nicht unter unseren Augen noch geschehen, daß demfranzösischen Conssilspräsidenten Gelegenheit gegeben war, auf der Rednerbühne zu rüh-men,durch die belgische Revolution sei ein Artikel der Wiener Verträge zerrissenein Königreich zerstückt, das gegen Frankreich gebildet gewesen, und der losgerissene Theilverwandelt in einen befreundeten, verbündeten, unabhängigen Staat, gemacht, umFrankreichs Nordgränze zu decken?" Glaube man doch nicht, daß eine Nation, die seitJahrhunderten so viel versäumt und so viel zugelassen, im Politischen allein die bitterenFrücht« hinzunehmen habe. In jedem Verhältniß, auch im staatswirthschafrlichen, injedem Interesse sind wir durch jene Misstände gehemmt. Wie die Sachen liegen, ist'snoch ein Trost, wenn auch ein kleiner, daß Belgiens Rivalität mit Holland die Wahl freistellt, den einen oder den andern Staat zu bevorzugen. Was NieLerland den Deutschenangethan, Das würde von jeder andern Nation als der deutschen mehr denn einmal als zu-reichender Grund einer Kci gserkläcung betrachtet worden sein- Möge es uns wenigstensdarüber belehren, daß, dem Holländer gegenüber, der unwandelbare Entschluß feststehenmuß, nicht zu ruhen und nicht zu rasten. Leichter möchte die Verständigung mit Däne-mark und es dürfte der Mühe werth sein, gegen ehrliche Mitwirkung zu dem gleichenSystem den dänischen Schiffen die begünstigte Mitbewerbung in deutschen Hafenplätzenzu bieten. Erscheint dann einst für Skandinavien der Tag seiner politischen Zukunft,so wird die Freundschaft jener braven, zur See tüchtigen Stämme den Deutschen um sotreulicher zugewandt sein, verbündet, wie sie in der Gesinnung und im Volksgefühl unssein müssen, zur gemeinsamen Abwehr des Russenthums. Wohl eilt in raschen undleichten Zügen die Combination der Ausführung voran; wohl fordert auch eine erregteStimmung des Nationalbewußtseins ihr Recht; sie mag es, wenn sie nur nicht vergißt,daß Großes mit geringer Anstrengung niemals erreicht, Versäumtes ohne verdoppelteKraft des Entschlusses niemals wieder eingebracht ist. Und wenn es zur Ausführungkommt, laßt wache Besonnenheit am Steuer walten, damit die kräftige Lenkung nur derwirklichen Beschwerde, nur dem praktischen Bedürfniß begegne; laßt Nichts blos einer