Schifffahrtsgesetze. 81L
3) Wie aber und woher sollen uns solche Maßregeln kommen? Die Partei, welchebis jetzt denselben im weitesten Umfang und am Heftigsten das Wort geredet, hat dieAntwort längst bereit: durch den deutschen Zollverein. Als die erfreulichste, die er-hebendste Erscheinung in unseren öffentlichen Zuständen, seit 1815, als Ursache zugleichund Wirkung des Fortschrittes, wird jeder Deutsche schon jetzt, und man darf es glau-ben, wird einst die Geschichte unseres Volkes den Zollverein bezeichnen; aber es wird er-laubt sein, einen Zweifel auszudrücken, ob der deutsche Zollverein auch berufen sei, einenationale Schifffahrtspolitik für ganz Deutschland zu begründen. Nehmen wir dieDinge, wie sie sind. Daß der Zollverein in seinem gegenwärtigen Bestand die erforderli-chen Mittel, die wesentlichen Bedingungen, nicht in seinem Bereich findet, geben selbstdie Enthusiasten zu. Um so eifriger betreibt, bald lockend, bald droheiid, «in Theil derdeutschen Presse die Bearbeitung der nordwestlichen Staaten Deutschlands, auf daß derZollverein ehestens „die Seegränze" erreichen möge. Nicht sehr glücklich gewählt fürsolche Agitation, nicht sehr günstig für solche Aussichten erscheint mindestens der gegen-wärtige Zeitpunkt, wo innerhalb des Zollvereins ein bedenklicher Streit über die Grund-sätze, oder doch über deren rechtzeitige und zweckmäßige Anwendung, offenkundig sich auf-gethan hat. Indessen, es soll Das nicht im Wege stehen; wie denn zu vertrauen ist, daßder Zollverein auch jenes innere Uebel überwinden wird, ohne in seiner so theuere Interes-sen fördernden Lebensthätigkeit ernstlich bedroht zu sein; es mögen, wenn man es so ha-ben will, alle nordwestliche Staaten Deutschlands der Reihe nach, oder auf einen Wurf,beigetreten sein: immernoch wird in der Verfassung des Zollvereins Etwas liegen, waseine andere, eine permanente, durch das deutsche öffentliche Recht gesicherte Grundlageeiner nationalen Handels- und Schifffabrtspolitik sehr wünschenswerth macht. DerZollverein ist, seiner Natur nach, für bestimmte Zeitdauer geschlossen und dann immerwieder zu erneuern; nur als solcher kann er vom Ausland anerkannt werden, kann er mitdem Ausland unterhandeln; und die deutsche Bundesacte besteht noch; das Absorbirtwer-den des Zollvereins durch die eventuelle Erfüllung des 19. Artikels ist durch das Bundes-verhältniß den Zollvereinsverträgen, jetzigen und künftigen, ausgeprägt. An und für sichschon ist's nicht eine zeitweise, sondern eine dauernde Einigung, deren die Nation bedarf.Derjenige Theil Deutschlands aber, der nach dem Beitritt der nördlichen Staaten nochausgeschlossen sein würde, ist eben derjenige, ohne welchen an ein nationales Unternehmennicht zu denken ist. Sehr unbedacht ist, was neuerdings Mode geworden, über dieSchwierigkeiten sich täuschen zu wollen, durch welche ein Anschluß Oesterreichs an denZollverein, als solchen, der Wahrscheinlichkeit entrückt wird. Schwerlich wird Oester-reich ein Motiv haben, sein unverbrüchliches Princip der Schonung wohlerworbenerRechte, der Schonung jeder lebendigen Eigenthümlichkeit seiner Gebiete, zu Gunsten ei-ner Earifuniformirung aufzugeben. Selbst die Frage (weil doch von Eventualitäten dieRede ist) ließe sich aufwerfen, ob einzelne andere (und nicht die letzten) Elemente sehr be-gierig sein würden, den Einfluß ihrer Ansichten, ihrer Wünsche soweit, wie es unaus-bleiblich der Fall sein müßte, durch das Gewicht österreichischer Abstimmungen aufwiegenzu lassen. Die Hauptsache aber: laßt uns doch festhalten an dem Spruche: „das ganze„Deutschland soll es sein!" Und diese Rede vom ganzen Deutschland ist, wie aneinem andern Ort (in den „Hanseatischen Briefen" der Augsburger Allgemeinen Zeitung)nachgewiesen worden, den Grundverträgen des Bundes keineswegs fremd. Nichts Ge-ringeres , keine halbe Maßregel darf uns genügen. Mag immerhin eine einzelne Unter-handlung den Anfang machen; mag z. B. über diejenige Modifikation des neuen portu-giesischen Dekrets unterhandelt werden, welche den Interessen der sämmtlichen deutschenKüstenstaaten nicht verweigert werden kann, sobald sie ihre Einheit, die sie im Bunde fin-den, ernstlich geltend machen; ein solcher erster Fall wird uns selbst und dem Aus-land zeigen, was vereinte Kräfte vermögen. Aber ein solcher Vorgang würde den Wegbahnen (indem er auch den Kleingläubigen jeden Zweifel an der Ausführbarkeit benehmenmüßte) zu einem Bundesbeschlusse des Inhalts, daß das ganze Deutschland ein einiges,unzertrennliches Schifffahrtsgebiet bilde. Und glücklicher Weise bedarf es gar nicht der