810 Schifffahrtsgesetze.
Bedürfniß von 40 Millionen Menschen repräsentirt, die Bedeutung des ganzen Deutsch-lands ist dem Ausland nirgendwie zur Anschauung gebracht. Es ist an Dem: was dasAusland uns Einzelnen zugesteht, ist lediglich bedingt, in jedem einzelnen Falle, durchdes Auslands augenblickliche Convenienz. Des beschämenden Gefühls erwehre sich, werkann. Es wäre niederdrückend, wenn nicht die Ueberzeugung hinzuträte, daß es in un-serer Hand liegt, ob es anders, ob es besser werden soll. „Die Zustände deutscher Schiff-fahrt", heißt es in der einleitenden Darstellung, welche der Sammlung hanseatischerVerträge (Bremen, 1842) voransteht, „gestalten sich kümmerlich durch unsere eigene„Trennung; erträglich, sobald wir nur Nati o n sein wollen." Auch ist Dies nicht etwaein Nothschrei der hanseatischen Rhederei; daß diese im Kampf mit äußeren Hemmun-gen nicht ermattet, daß sie zwischen der Scylla der einen, der Charybde der andern frem-den Schifffahrtsacte noch immer eine offene, nicht ganz unbelohnende Bahn zu suchenversteht, zeigt ihre von Jahr zu Jahr fortschreitende Vermehrung und die Trächtigkeit derneuerbauten Schiffe. So besaß Bremen, in welcher Stadt das regste Leben sich diesemZweige zugewendet hat, am 1. Januar 1838 134, am 1. Januar 1843 215 Seeschiffe;darunter waren erstmals 38, jetzt sind 79 Schiffe von 150 (Rocken-) Lasten und darüber.Es ist nicht ein gedrücktes Sonderintecesse, was in jener Aeußerung sich Luft macht; esist der einfache Vergleich zwischen Dem, was ist, und was sein könnte; es ist der Blick aufdas Große und Ganze, dessen einzelne Theile sich allzumal nur geringer Erfolge zu rüh-men haben werden, so lang es der Polirik der Fremden gelingt, durch dargebotene Ein-zelvecgünstigungen sie getrennt zu halten. Eine solche Politik ist nicht neu. Die Reichs-friedensdeputation in Rastatt hatte ein Wort fallen lassen von einem allgemeinen, mitFrankreich abzuschließenden Handels- und Schifffahrtsvertrage: die französischen Bevoll-mächtigten erwiderten augenblicklich, man begreife nicht, was ein Handelsvertrag mit demReich im Allgemeinen bedeuten solle; mit jedem Staat besonders könne man nach Um-ständen («eion Iss convenance«) auf Beziehungen der Art sich einlassen. Am Bestenhat England es verstanden, unsere Trennung auszubeuten und zugleich sie zu perpetuiren.Ein redendes Aeugniß davon ist der Vertrag vom 2. März 1841. England hat demZollvereine so viel eingeräumt, als den Umständen nach irgend zu erwarten war. Ganzrecht; aber Preußen (das als Uferstaat hier zunächst in Betracht kommt) hat sich dieHände binden lassen: es kann nach diesem Vertrag und für dessen Dauer nicht mit denanderen deutschen Küstenstaaten sich einigen, um sich in den Stand zu setzen, ein Mehrereszu begehren. DieHansestädte haben eben so viele Ursache als der Zollverein, mit den Zuge-ständnissen Englands (Supplementarcvnvention vom 3. August 1841) zufrieden zu sein;sie haben ihrerseits gar Nichts dafür gegeben als nur die Aussicht, daß ihr längst ange-nommenes System ganz unverändert fortbestehen werde. Wenn es so fortgeht, so wer-den wir vielleicht, Einer nach dem Andern, mit der Zeit noch diese oder jene neue Cvnces-sion, da oder dort, erlangen; aber nie werden wir unsere Gesammtkräfte gebrauchen oderauch nur kennen lernen, nie in eyier Weise unterhandeln können, welche geeignet wäre,bei irgend einem fremden Seestaat, geschweige denn bei dem mächtigen Britannien, denEindruck deutlich zu machen, daß eine der ersten Nationen des Erdballs ihm gegenüber-steht. In diesem Sinne sagt denn die schon angeführte Bremische Darstellung: „Hof-„fen wir, daß, was den Zollverein möglich und dauernd gemacht — das neuerwachte Ge-„sammtgefühl der deutschen Verkehrs- und Gewerbsinteressen, mit ihm das in demselben,„weil unbefriedigt gebliebene, doppelt laut gewordene Bedürfniß nach einer nationalen„Handelspolitik, recht bald zu Maßregeln führen werde, welche die Gemeinschaft unserer„Staaten und Flaggen auch den fernsten Nationen zur Anschauung bringen, daß vor al-„len Dingen die Grundlage geschaffen werde, auf welcher deutsche Handels- und„Schiffsahrtsverträge geschlossen, die Förderung, Vertretung und Ueberwachung der so„verbundenen Interessen Aller durch jeden deutschen Staat bewerkstelligt werden könne.„Dann wird es mit unseren Versäumnissen und halben Erfolgen ein Ende haben, und„unsere ^natürlichen Verbündeten' werden erkennen, daß sie mit Recht so heißen, und was„sie ihrerseits uns dafür schulden."