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11 (1848) [Pre - Schi]
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804
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804 Schifffahrtsgrsetze.

und sah sich im Frieden zu Utrecht von denselben im Stich gelassen. Bedenkt man die-ses Alles, wie Niederland nach achtzigjährigem Riesenkampfe gegen Spanien abermalsvierzig Jahre lang in Kriege verwickelt wurde, wodurch das Land mit Abgaben überladen,von Feinden verheert, in seinem Handel geschädigt wurde; wie es dabei von theologischenund politischen Parteien zerrissen (dieOcanier und Löwensteinec), seine edelsten Patrioten,einen Oldenbarneveldt und die de Witt als Opfer von Justizmorden und Pöbelwuih blu-ten sah dann wird man sicher nicht in den Jrrlhum verfallen, die Ausschließungder Holländer von den englischen Häfen als die Hauptursache anzusehen, die ihre See-größe und ihre Macht zum Stillstand und zur Abnahme brachte. Auf der anderen Seitewird man die Wirkung der Navigationsacte für das Emporkommen der britischen See-macht nicht überschätzen, wenn man erwägt, daß Hand in Hand mit ihr die großartige Po-litik Ccomwell's, die Siege eines Blake und Monk, die Thronbesteigung Wilhelm's 111.gingen; daß England, unangreifbar von Außen, seine inneren Verhältnisse zur Kraft undEinheit gestaltete, während sich der Continent zerfleischte; daß es freie Institutionen schufund befestigte, als Ausfluß tüchtiger Bolksgesinnung und zugleich unerläßliche Bedingungder Entwickelung jeglicher Größe.

Es wäre zu viel behauptet, wenn man, wie neuere englische Schriftsteller, den Satzaufstellen wollte, daß die Navigationsacte der englischen Marine Nichts genutzt, den Hol-ländern Nichts geschadet habe. Allein so viel scheint uns doch richtig, daß die Maßregelnur durch die unmittelbar vorausgehenden und sie begleitenden Umstände zur Erreichungdes beabsichtigten Zweckes Mitwirken konnte. Das Volk mußte seine entschiedene Nei-gung für den Seehandel schon ausgesprochen haben, sonst wären Schiffe und Matrosenmüßig in den Häfen gelegen; die Kriegsflotte mußte schon im Stande sein, wirksamenSchutz zu gewähren, sonst würden die Holländer der britischen Handelsmarine baldden Garaus gemacht haben. Es mußten die günstigen Umstände überhaupt ein-treten, die wir oben kurz überblickt haben. Bevor die Beschränkung der fremdenSchifffahrt zulässig war, mußten die Bedingungen zur Entwickelung der eigenen vor-handen sein. Ohne diese Bedingungen würde die Navigationsacte England ebenso wenig zur Seeherrschast geholfen haben, als die in Spanien heute noch geltenden Be-schränkungen der fremden Schifffahrt dieser Nation den Rang einer Seemacht sichernkönnen. Mit den erwähnten Bedingungen aber mußte England auch ohne Naviga-tionsacte eine große Seemacht werden. Dem Handel insbesondere konnte die Aus-schließung der Fremden von den englischen Häfen, im Anfänge wenigstens, nicht zuträglichsein. Roger Coke weist in seiner Abhandlung vom Handel, welche 1671 hecauskam,den schädlichen Einfluß der Acte in dieser Beziehung nach und fügt bei, daß zwei Jahrenach dem Erscheinen derselben (1652) der Ostsee- und Grönlandhandel schon verlorenwaren. Sir Josiah Child (Abhandlung vom Handel, Glasgow, 1691), ein Ver-theidiger des Schifffahctsgesetzes, bestätigt doch Coke's Angaben, wobei übrigens auch dieStörungen in Betracht zu ziehen sind, welche der Handel durch den Krieg erleiden mußte.Sir Mathew Decker in seiner Schrift über die Ursachen des Verfalles des auswärti-gen Handels, 1756, behauptet geradezu, daß die Navigationsacte zur Verminderungder britischen Handelsschiffe und Seeleute beigetragen habe. (S. M'C ulloch a. a. O) Adam Smith, kein Freund von Beschränkungen des Verkehrs im Allgemeinen,läßt sie doch für besondere Fälle gelten, wohin er in erster Linie die Landesvertheidigungrechnet.Die Vertheidigung Großbritanniens fährt er fort hängt wesentlich vonder Zahl seiner Matrosen und Schiffe ab. Die Navigationsacte bestrebt sich daher ganzzweckmäßig (ver^ properl^), den Matrosen und Schiffen Großbritanniens das Monopoldes Handels des eigenen Landes zu geben, in einigen Fällen durch unbedingte Verbote, inanderen durch schwere Belastung der fremden Schifffahrt.. .. Dem auswärtigen Han-del oder dem Gedeihen jenes Wohlstandes, welcher aus demselben entspringen kann, istdie Navigationsacte nicht günstig.... Da jedoch die Vertheidigung viel wichtiger ist alsWohlstand, so ist die Schifffahrtsacte vielleicht die weiseste aller HandelsbestimmungenEnglands." (Lu inguir)- etc. eclit. Sl' OuIIocd, Lonclon 1839. Look IV. 2.)