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11 (1848) [Pre - Schi]
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803
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Schtfffahrtsgesetze. 803

gerade diejenigen, aus welchen die aus europäischen Landern nach England kommendenSchiffsladungen ganz oder größtentheils bestehen. Hiervon waren also die Holländerebenfalls ausgeschlossen; selbst die spanischen, portugiesischen, italienischen und andereSchiffs, welche ihre Weine, Früchte und dergleichen nach England bringen durften, muß-ten doch höhere Abgaben davon bezahlen, als die waren, welche bei der Einfuhr in briti-schen Schiffen erhoben wurden (Ziffer 7). In anderen Zeiten würde der Vollzug derNavigauonsacte vermuthlich große Schwierigkeiten gesunden haben, sowohl von Außenals von Seilen des britischen Handelsstandes. Allein was durften Spanien, Portugalund Holland gegen das Monopol der Eolonialschifffahrt einwenden, wobei England nurdem von ihnen gegebenen Beispiele folgte? Ihre eigenen (europäischen) Product« durf-ten jene Nationen immernoch nach England führen; Frankreich retorquirte mit einerAbgabe von 50 Sous per Tonne auf fremde Schiffe; um Holland kümmerte man sichnicht, denn mit ihm suchte man gerade Händel. Die Klagen der englischen Kaufleuteüber Beschränkung der persönlichen Freiheit bei Auswahl der wohlfeilsten Frachtführer, sowie der Rheder hinsichtlich der Bemannung ihrer Schiffe, mußten unter der eisernen Faustdes Pcoteclors verstummen; als Karl II. die Navigationsacte erneuerte, da waren dieersten Schmerzen schon vorbei, das Volk erkannte in diesem Gesetze den Grundpfeiler sei-ner werdenden Seegröße. Will man übrigens nicht in Gefahr kommen, die Wirkungender Navigationsacte einseitig zu beurtheilen, so muß man die Geschichte befragen, um zuerfahren, was neben dieser Acte noch für England und gegen Holland wirkte.

Kaum war das Schiffsahrlsgesetz in Kraft getreten, so brach der Krieg zwischenEngland und den Niederlanden aus (1652). Es erfolgten die furchtbaren Seeschlach-ten, in denen zwar die Tromp, Ruyter, de Witt die alte Tapferkeit bewährten,aber doch gegen das Glück eines Blake und Monk (später Herzog von Albemarle)meistens im Nachtheile waren. Als im April 1654 der Friede geschlossen wurde, hatteNiederland schwere Verluste an Schiffen, Mannschaft, Geld und Gut erlitten; seine He-ringsfischerei war zerstört. Unter vielen demüthigenden Bedingungen, welche es sich ge-fallen lassen mußte, war auch die, daß es den Stuarts und ihren Anhängern kein Asylmehr geben durfte. Hierdurch wurde Karl II. erbittert, und es ist nun begreiflich, daß ernach seiner Thronbesteigung nicht nur die Navigationsacte erneuerte, sondern vieleNeckereien gegen Holland übte, wobei dieses eine merkwürdige Langmuth bewies, dessen-ungeachtet aber 1665 zum Krieg getrieben wurde. Das Glück erklärte sich anfangs ge-gen Niederland, und wer weiß, wie weit es mit ihm gekommen wäre, wenn nicht in Lon-don die Pest (1665) und die große Feuersbrunst (1666) nebst anderen Verwickelungenden König zum Frieden gestimmt hätten. Den Unterhandlungen zuBre da gab der hol-ländische Seeheld de Witt eine für Niederland günstige Wendung durch seinen glorreichenZug nach Chatam, welcher London und ganz England in Schrecken setzte. In dem 1667geschlossenen Frieden übernahm Karl II. die Verbindlichkeit, die Navigationsacte zu Hol-lands Gunsten abändern zu lassen; allein es geschah Nichts. Drei Jahre später findenwir Karl II. mit Ludwig XI V. gegen Niederland verbunden; 1672 beginnen dis Englän-der, wie gewöhnlich ohne Kriegserklärung, die Feindseligkeiten zur See, während die Fran-zosen das Land überschwemmen. Zwar wurde schon 1674 mit England zu WestminsterFriede geschlossen; aber der Krieg mit Frankreich dauerte bis zum Frieden von Nymwe-gen 1679. Als Wilhelm Hl. auf Englands Thron gelangt war, seinen Einfluß bei denGeneralstaaten aber in so hohem Grade behielt, daß der Volkswitz sagte, Wilhelm seiStatthalter in England und König in Holland da wußte England vollends die KräfteNiederlands in seinem Interesse zu verwenden. Beide traten der großen Allianz gegenLudwig XIV. bei, und Holland litt unermeßlichen Schaden, sowohl zu Land durch diefranzösischen Heere, als zur See durch Jean Bart und seine Kaper. Der Friede vonRysw ik (1697) verschaffte ihm Ruhe, aber nicht die verlorenen Kräfte. Am spani-schen Erbfolgekrieg nahm NOderland ebenfalls Theil als Glied der neuen großen Allianzgegen Frankreich; es vergoß im eigenen Lande und am Rhein sein Blut an der Seite derenglischen Bundesgenossen unter Marlborough, es half Gibraltar stürmen für die Briten

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