802 Schifffahrtsgesetze.
weilen schwach, zuweilen sogar zweideutig; schon 1627 schloß es mit Spanien Frieden.Karl I. verrieth an Spanien den unter dem Siegel des Geheimnisses ihm mitgetheiltenPlan, die katholischen (spanischen) Provinzen mit den 7 vereinigten zu einem Föderativ-staat zu verbinden. Bei dem Streite zwischen dem Könige Karl l. und dem Parlamenteunterstützte Friede. Heinr. von Nassau-O ran ien den König, seinen Schwiegervater;die Generalstaaten drangen auf strenge Neutralität, die Provinzen Holland und Seeland,Oranien abgeneigt, waren für das Parlament. — Crom well hatte den großartigenGedanken, die Niederlande mit Großbritannien zu einem Staate zu verbinden. Alsaber sein Gesandter St. John schlecht ausgenommen worden und der Protector sichvon der Unmöglichkeit überzeugte, seine Idee zu verwirklichen, da stand bei ihm der Ent-schluß fest, Niederlands Schifffahrt zu brechen. >— An Borwanden zum Streite fehltees nicht. Im Jahre 1625 hatten die Holländer auf Amboina mehrere Engländer hin-richten lassen, weil dieselben angeblich die Eingeborenen aufgereizt hatten, bie Holländerzu ermorden; 1627 waren neue Händel hinzugekommen; 1636 hatte der Streit wegender Fischerei der Niederländer an den englischen Küsten begonnen; Schiffe waren wegge-nommen, Fischerfahrzeuge in Grund gebohrt worden. Diese alten Späne wurden wiederhervvrgesucht; außerdem machte England seine Prätensionen wegen des Salulirens zurSee geltend, indem es verlangte, daß die holländischen Schiffe, selbst eine ganz« Flottevor einem einzigen englischen Kriegsschiffe, die Flagge streichen sollten. England suchteHändel, und in diesem Augenblicke, kurz vor dem Ausbruche der Feindseligkeiten (1652),wurde die Navigationsacte erlassen. Blicken wir, unter Erwägung dieser Um-stände, aus die Bestimmungen jener Acte zurück, so läßt sich der doppelte Zweck nicht ver-kennen: einerseits die Gründung einer großen, wahrhaft nationalen Handelsmarine;andererseits die gänzliche Ausschließung der holländischen Frachtfahrer von dem englischenSeeverkehre. Cromwell erkannte, daß Englands künftige Größe durch seine Seemachtbedingt sei; daß die Sicherheit des Landes gegen Außen von dessen Kriegsmarine abhänge;daß die Grundlage und Pflanzschule einer Kriegsflotte einzig in einer großen Handelsma-rine zu suchen sei. Zu diesem Zwecke war die Navigationsacte trefflich berechnet. Sieermunterte zum Schiffbau, indem sie die so außerordentlich bedeutende Küstenschiff-fahrt, den ganzen Seehandel der Colonieen und die Zufuhr außereuropäischer Product«den britischen Schiffen sicherte. Sie sorgte dafür, daß diese Schiffe mit Englän-dern bemannt würden und nicht, wie es früher üblich war, mit Leuten aller Nationen,auf die man sich im Kriege nicht verlassen konnte. Die Bestimmung, daß nur solcheSchiffe als britische gelten, deren Mannschaft wenigstens zu drei Vienheilen aus Englän-dern besteht, — emancipirte die britische Marine von jedem fremden Einflüsse und sorgtefür eine hinreichende Anzahl eingeborner geübter und kräftiger Matrosen- Hierher ge-hört insbesondere die Begünstigung des Fischfangs (siehe oben Ziffer 4), denn kein Zweigder Schifffahrt bildet kühnere Seeleute als eben dieser. — Die bisher erwähnten Mono-pole und Begünstigungen der britischen Rhederei waren Beschränkungen aller seefah-renden Nationen im englischen Handel und konnten facüsch die Holländer nur darumempfindlicher als Andere berühren, weil sie eben die bedeutendsten Frachtfahrer und dieeinzigen großen Seesischer waren. Andere Bestimmungen dagegen waren direct gegenHolland gerichtet. So das Verbot, europäische Product« aus anderen Häfen als dencnder Erzeugungsländer nach England zu bringen. Holland hatte wenig eigene Producteauszuführen; dagegen war es der große Stapelplatz der Erzeugnisse aller Länder, welchevon hier aus nach allen Weltgegenden verbracht wurden. Mit dem Absätze nach Englandhatte es nun ein Ende; nicht einmal englische Schiffe durften nicht holländische Pro-dukte aus holländischen Häfen herüberholen. Aber die Holländer konnten ja in die Häfender Erzeugungsländer fahren und von dort die europäischen Waaren nach England über-führen? — Daß Dies nicht geschehen konnte, dafür sorgte die unter Ziffer 7 aufgeführteBestimmung, wonach eine Reihe von Artikeln europäischen Ursprunges nur in britischenoder in Schiffen der Erzeugungsländer nach England gebracht werden dürfen. Dieseunter dem Namen der euumerateä (verzeichnet«») srtieles bekannten Artikel find aber