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Sachsen, Königreich.
betrieben Manches freilich nur aus Finanzspeculation, wußten aber doch unter manchenverfehlten Projekten auch solche zu ergreifen, die zugleich dem Lande nützten. Die Justizsorgte ohnedies, mitten in dem leichtsinnigen Treiben der Verwaltung, mit aller Gründ-lichkeit für sich selbst, und eben der Regierung dieses August gehört die hauptsächlich vonGriebner entworfene erläuterte Proceßordnung von 1724 an, die noch jetzt in Kraft ist.Diese Regierung hatte wenigstens Geschmack und einigen Geist. Die des folgendenAugust (s-1763), der gleichfalls die kostbare Last der polnischen Königskrone trug und alleRegierungsgeschäfte auf die Schultern des Grafen Brühl, eines Mannes warf, der nurals Höfling eines solchen Fürsten groß war, besaß nicht einmal diese Vorzüge. Es wareine complet unfähige Regierung, voll plumper, sinnloser Verschwendung und bei dem ste-ten Streben nach Einmischung in die großen Staatshändel doch ohne alle Geschicklichkeitdabei. Daher der misliche Ausgang des österreichischen Erbfolgekrieges und die Unfälle,die der siebenjährige Krieg über Sachsen verhängte. Daß das Land darüber nicht ganzruinirt wurde, verdankte es nur eben dem verfassungsmäßigen, dem selbstständigen Cha-rakter seiner Institute, in Folge dessen nicht Alles vom Hofe berührt wurde, nicht Allesvon ihm angetastet werden konnte. Das Centralisiren ist auch deshalb gefährlich, weiles den Verfall im Centrum, den doch keine Verfassung absolut unmöglich machen kann,unausbleiblich durch alle Glieder des Staates verbreitet. Für das Pcivatrecht stammenjedoch auch aus dieser Regierung die 40 neuen Decistonen von 1746, an denen Bergerund namentlich Griebner vielen Antheil hatte. Das Land war durch die lange ver-schwenderische Regierung und hauptsächlich durch den Krieg aufs Aeußerste erschöpft, dieAbgabenlast erdrückend, das Münzwescn, der ganze Staatshaushalt in gänzlicher Verwir-rung. Da kam zuerst mit der freilich nur wenige Monate dauernden Regierung desedlen Kurfürsten Friedrich Christian, deren Grundsätze aber die Regentschaft des PrinzenZkaver und, als Friedrich August (s-1827) volljährig wurde (1768), die lange Regierungdieses verehrten Monarchen festhielt, der Geist der Gerechtigkeit und Milde, der Ordnungund Sparsamkeit von Neuem in die Regierung und Staatsverwaltung, und in über-raschend kurzer Zeit war der Credit hergestellt, das Vertrauen belebt, die Drangsale verges-sen, die Abgabenlast auf ein Maß zurückgeführt, das sie nachher nur in Kriegszeiten vor-übergehend überschritten hat, und ein Tilgungsplan der Schulden vorgezeichnet und fest-gehalten, der sowohl bei den Kammer- als bei den Steuerschulden treu beobachtet wordenist und, wenn nicht die neuen Kciegsstürine dazwischen getreten waren, längst zur gänzli-chen Abwälzung der Staatsschuld geführt hätte. Friedrich August ^) schloß sich anfangsder preußischen Politik an und stand mit Preußen im baierischen Erbfolgekciege gegenOesterreich, nahm dann als Reichsstand an den Unternehmungen gegen Frankreich Theil,bewies bei den Verhandlungen über den Reichsdeputationshauptschluß ächt deutsche Ge-wissenhaftigkeit und Rechtsflnn, verschmähte jede Erwerbung auf Kosten seiner Mit-stände und hielt sich bei Gründung des Rheinbundes fern. Seinem Sinn wäre die Er-haltung des Reichs und seines Rechtsstandes das Liebste gewesen; wie Das nicht möglichwar, würde er neutrales Verhalten an der Seite Oesterreichs oder Preußens vorgezogenhaben; Preußen riß ihn gewaltsam zum unzeitigen Kampfe gegen Napoleon mit fort, undals das leichtsinnige Spiel, nicht durch seine Schuld, verloren und sein Land in der Gewaltdes Siegers war, mußte er die ihm gelassene Freiheit, ohne Verlust zum Rheinbunde zutreten, als ein Glück und eine Wohlthat begrüßen. Er nahm die Königswürde an, wardfür die Abtretung des Mannsfeldischen an Westphalen durch den Kottbusser Kreis ent-schädigt und konnte sich nicht weigern, die unwillkommene Nebenkrone von Warschau, aufso lange sie ihm gelassen würde, anzunehmen. Aber an keinem Mitstande, an keinemdeutschen Nachbarstaate hat er sich bereichert; was er von Preußen erwarb, war schonin Frankreichs Hände gefallen; es ging Niemand seiner Rechte verlustig, umihn zu vergrößern; in den Tagen des Glückes wäre es ihm ein Leichtes gewesen,die Mediatistrung so manches kleineren Nachbarn zu seinen Gunsten zu erwirken,
S) Pölitz, Die Regierung Friedrich August's, Königs von Sachsen. Leipzig 1830.2 Bde- 8. . ' '