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11 (1848) [Pre - Schi]
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Sachsen, Königreich.

Hauptleitung der Regierung und der größere Theil des Landes blieb. Jndeß sind die da-mals gestifteten Linien, die mehr als nur paragirte zu betrachten waren, verhältnißmäßigfrüh wieder erloschen. Die Vorstellungen der Stande trugen viel dazu bei, daß dieseLheilung, unter mancher Modisication der ursprünglichen Bestimmungen, dem Interessedes Landes entsprechender geändert wurde. Der Regierung Johann Georg's li. gehörendieErledigung der Landesgebrechen" von 1661 und die älteren Decisionen von demsel-ben Jahre an, durch welche namentlich die verschiedenen Meinungen des Schöppenstuhles(Carpzov) und der Facultät verglichen werden sollten und wobei meist die ecsteren denSieg davon trugen. Johann Georg III. (st 1691) focht tapfer gegen Frankreich amRheine, Johann Georg IV. (st 1694) ruhmvoll beim Entsätze von Wien. Ihm folgteaber sein Bruder, Friedrich August der Starke (st 1733), der, um die polnische Königs-kcone zu erlangen, womit er nur eine nutzlose Vergeudung des Blutes und Geldes seinerSachsen erzielte und selbst die drückende schwedische Invasion ins Land zog, die katholi-sche Religion annahm. Viele haben es beklagt, daß damit dasselbe Fürstenhaus, dasdurch seine Verdienste um die Sache der Kirchenverbesserung sich so hohen Ruhm erwor-ben und bis dahin, wenigstens formell, an der Spitze der protestantischen Partei inDeutschland stand, sich von dieser Sache lossagte, und daß zugleich dadurch in der wich-tigsten Beziehung des Lebens eine Kluft zwischen Fürst und Volk zu entstehen drohte;Andere haben wieder gemeint, das Letztere habe wenigstens in so fern genützt, als es dasangeblich zur unbegränztesten Hingebung an seine Fürsten geneigte sächsische Volk dochauf einer Seite wachsam und mistrauisch gemacht habe. Es wird jedoch schwer sein, zuleugnen, daß es ein unpolitischer Act war und wohl auch dazu beigeträgen hat, in demlangen Wettstreite mit Brandenburg, das ohnedies durch die Lage begünstigt war, dasUebergewicht auf die Seite des letzteren zu lenken. Den religiösen Interessen des Volkesbrachte es in so weit keinen Eintrag, als die Erhaltung aller Rechte und der ganzen Stel-lung und Verfassung der lutherischen Kirche durch besondere Reversalien zugesichert, auchdas landesfürstliche Kirchenregiment einer hohen evangelischen Behörde übertragen wurde,wie es noch jetzt verfassungsmäßig durch evangelische Staatsminister geübt wird. Unge-achtet die Regenten katholisch waren, blieb doch die lutherische Kirche nicht blos ungefähr-det, sondern bis 1807 sogar herrschend in Sachsen. August war ein prachtliebender undausschweifender Fürst, führte eine glänzende Mätressenwirthschaft, hielt einen prachtvollenHofstaat, wendete ungeheure Summen an Kunstsachen, Feste und Bauwerke und ahmtedas Hofleben Ludwig's XIV. im verjüngten Maßstabe nach, ohne zugleich durch erfolgrei-ches Wirken nach Außen für diese Schwachen zu entschädigen. Geschmackvoller freilich wa-ren die Sünden und Schwächen des Dresdener Hofes als die gleichzeitigen des Berliner.Ob man für die ungeheuren Lasten, welche August dem Lande zuzog, für die Schulden,die er aufnahm, die Aemter, die er verpfändete, die Abgaben, die er hinauftrieb oder k>ongre mul gre einführte, eine hinreichende Entschädigung in den kostbaren Sammlungenerblicken will, die er seiner Residenzstadt hinterließ, kommt auf den Grad an, in dem manLiebhaber der Kunst ist. Doch soll nicht geleugnet werden, daß unter August's Regierung,neben vielem Schlimmen, auch manches Gute geschah, was freilich auch ohne jeneshätte geschehen können. Die höhere Behördenorganisation wurde wesentlich ausgebildet;die landständische Verfassung erhielt unter manchen Streitigkeiten die Ordnung, in dersie so ziemlich bis zu ihrem Untergange bestanden und manches Nützliche gewirkt, haupt-sächlich den vielen besonderen Verfassungen der damaligen Zustände zu einer Garantiegedient und zur Erhaltung des verfassungsmäßigen Charakters in allem Staatswesen, be-sonders aber im Justiz- und Steuerfache, beigetragen hat. Es wurden mehrere gute Po-lizeianstalten begründet, deren Nothwendigwerden freilich zum Theil den gesunkenen Zu-stand der Sittlichkeit und des Wohlstandes bezeugte. Hierhin gehören die Verordnun-gen über das Armenwesen, die Errichtung der Zuchthäuser, die Brandcasse. Auch für dieMedicinalpolizei ward zuerst gesorgt, für die Post zuerst etwas Namhaftes vom Staategethan. In letzterer Hinsicht machte sich namentlich die Familie Kees verdient. Für dasManufacturwesen trug man viele Sorge und nahm sich auch des Bergbaues mit Eiferan. Die Erfindung des Porzellans gehört dieser Epoche an. August und seine Minister