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11 (1848) [Pre - Schi]
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Sachsen, Königreich.

dem Kaiser die Natur von Deutschland und der Sinn seines öffentlichen Lebens offen-barte. Dem Kurfürsten Moriz, als er bei Sievershausen im Dienste des Reiches gefal-len war (1553), folgte sein Bruder August (ff 1586), ein in religiösen Dingen befange-ner, auch sonst mit mancher Beschränktheit und Engherzigkeit behafteter Fürst, der aberdoch durch seinen umsichtigen Eifer für die materielle Wohlfahrt des Landes und durch diegesetzgeberische Weisheit seiner Rathe in mehreren Punkten zum Wohlthätec und Refor-mator des Landes wurde und wichtige Seiten der Gesetzgebung und Verwaltung auf eineWeise ordnete, in der er weit seiner Zeit voranschritt. In juristischer Beziehung, in wel-cher sich eben damals mehr und mehr das politische Wesen des Staats zu concentciren an-sing, verdienen hier besonders die Constitutionen des Kurfürsten August von 1572 Er-wähnung, um die sich besonders Or. G. Cracau verdient machte und in denen zugleichdie Absicht hervortritt, das Verhaltniß der immer bedeutender werdenden fremden Rechtezu dem einheimischen, bemalten Sachsenrechte, das man doch damals noch weit besserverstand als später und möglichst zu schonen wünschte, festzustellen H Sie erlangtenauch in anderen Ländern des sächsischen Rechtes Gültigkeit. Auch das Tvrgauische Aus-schreiben von 1583 gehört demselben Regenten an. Die Regierungen der be'den Chri-stiane ( 1611) wurden nur durch religiöse Streitigkeiten bewegt. Johann Georg's I.lange Regierung aber (16111656) siel in die furchtbaren Drangsale des 30jährigenKrieges, und der Geist und Charakter des rechtschaffenen und für gewöhnliche Verhältnisseeinsichtsvollen Fürsten war doch damaligen politischen Verwickelungen nicht gewachsen.Doch hat man ihn vielfach ungerecht beurtheilt^) und namentlich außer Acht gelassen, daßDas, was er wollte, wenn er es auch nicht in rechter Art durchzuführen wußte, inWahr-heit das Beste für Deutschland war: die Zurückweisung der fremden Einmischung in diedeutschen Händel. Die Unternehmung des Winterköniges in Böhmen unterstützte ernicht, bekämpfte sie sogar, weil er sie als hoffnungslos erkannte und ein selbstständigesBöhmen um seiner eigenen Lande willen nicht zu wünschen in früherer Geschichte Veran-lassung genug hatte. Gegen den Kaiser trat er, wiewohl bei der alten, gegen jeden ver-fassungsmäßig handelnden Kaiser streng beobachteten Treue seines Hauses gegen Kaiserund Reich sehr ungern, dennoch selbst an der Seite der Schweden auf, als die Pläne desWiener Cabinets offen auf Unterjochung Deutschlands abzuzielen schienen. Als abernach Gustav Adolf's Tode, dessen edler Charakter vielleicht die Versuchungen des Ehrgei-zes gedämpft haben würde, die egoistischen, nur auf Deutschlands Schwächung und Ruinberechneten Pläne der Schweden und Franzosen offener hervortraten, zugleich aber die derdeutschen Freiheit von Oesterreich drohende Gefahr beseitigt war, da schloß er Frieden undBündniß mit dem Kaiser und Beides auf einer Grundlage, die, wenn ganz Deutschlandunter den Modisicationen, die alsdann nicht ausgeblieben sein würden, ihr beigetretenwäre, dem Kriege einen weit früheren und für Deutschland zugleich ehrenvolleren und vor-lheilhafleren Ausgang verschafft haben möchte. Uebrigens erwarb Johann Georg sowohleinige Theile des Erzbisthums Magdeburg als vornehmlich die beiden lausitzischen Mark-grafthümer. Eine andere Erwerbung hatte schon Kurfürst August angetreten, nehmlichdie 1583 erledigte, dem fränkisch-thüringischen Gränzgebiete ungehörige reiche Henneber-gische Erbschaft. Sie blieb aber im ungetheilten Besitze beider Linien, und erst 1660wurde ein Theilungsreceß geschlossen, der der kurfürstlichen Linieder ernestinischen/z zuwies. Noch ist aus der Regierungsgeschichte des Kurfürsten Johann Georg I. dietreffliche ältere Pcoceßordnung von 1622 zu erwähnen, die in mehreren andern Länderndie Grundlage des Gerichtsverfahrens ward. Ein Misgriff dagegen war es, daß JohannGeorg doch wieder unter seinen Söhnen theilte, wenngleich bei dem Erstgeborenen die

7) Bergt. Klotz sch, Versuch einer Lebensgeschichte vr. G. Cracau's, in der Samm-lung vermischter Nachrichten zur sächsischen Geschichte. Th. 8. S. 55 ff. Meißner, Be-merkungen über die Geschichte der sächsischen Constitutionen in Weiße's Neuem Museum,Th. 4. S. 123 ff.

8) Gute Materialien zur Berichtigung dieser Urtheile finden sich bei Müller, For-schungen auf dem Gebiete der neueren Geschichte. Dresden und Leipzig 1838 ff. 2 Bde. 8.