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Lachs««, Königreich.
Dienstadel (durch höheres Wehrgeld ausgezeichnet) bildete das Kriegsgefolg« der Könige,und dessen Eintheilung in Hunderte und Zehnten ging auf das ganze Volk und auf dasganze Land über. S. Lappenberg, Geschichte von England I. S. 566.
Noch lange zogen die in Britannien angessedelten Sachsen neue Auswanderungenaus ihrer Heimath an sich, und eben so lange mußte auch altgermanische Art und Sprachedort herrschend bleiben , lange genug, um so tiefe Wurzeln zu schlagen, daß sie noch jetztden Stamm des englischen Volksthums bilden, welchem britische, dänische und norman-nische Zweige nur aufgepfropft sind. H. K. Hofmann.
Sachsen, I. Königreich*). — In den meisten Theilen des heutigen König-reichs Sachsen, dessen Gebirge bis in das 4. Jahrhundert der Wald Miriquidi »»gelichtetbedeckte, wohnten bei dem Erwachen der Geschichte suevische Stamme, sich gegen Südwe-sten mit den Markomannen, gegen Südosten mit den Hermunduren berührend. In denStürmen der Völkerwanderung nahmen slavische Völkerschaften die Sitze der nach Westengezogenen Deutschen ein, und namentlich wohnten zwischen der Elbe, der Saale und demErzgebirge die Dalemincier. Thüringen aber war das Bollwerk der deutschen Volks-macht, welches die Slaven nicht überschritten und wo sich die germanische Macht wiedersammelte, um das nur zeitweise Aufgegebene wieder einzunehmen und die einstweilen ein-gedrängten Bewohner entweder zu vertreiben oder zu unterwerfen. Einer der nächstenSchritte dazu war die Errichtung der Markgra fschaft M ei ß en^), die das neu er-rungene Land behaupten und zugleich gegen die Slaven in Böhmen und den Lausitzensichern sollte. Die Markgrafen wurden vornehmlich aus der um Halle und Eilenburgreich begüterten Familie der Grafen von Wettin gewählt, deren erster beglaubigter Ahn-uerr, Dietrich, mit der Bezeichnung Buzizi vorkommt und die mit den Grafen von Mannsfeldeines Stammes gewesen zu sein scheint. Seit 1130, seit Kvnrad dem Frommen, be-hielt sie die Markgrafenwürde in erblichem Recht. In dem neueroberten Lande saßenwenig mächtige Geschlechter, die ihrer aufwachsenden Hoheit hätten Eintrag thun kön-nen. An den unsicheren Gränzen eines gefährdeten Gebietes als Wächter bestellt, vomReiche oft verlassen und auf die eigene Kraft verwiesen, schwangen sie sich früh zu einerhöheren Selbstständigkeit und zu unbestrittener Obergewalt in ihrem Gebiete empor.Weder mächtige Dynasten, noch übermüthige Bischöfe, noch starke Reichsstädte, nochder kleine räuberische Reichsadel kamen neben ihnen auf oder konnten sich halten. Dochlernten sie auch diese Gestaltungen kennen, als sie in Thüringen sich vergrößerten, warenaber auch hier ihnen überlegen. Au Erhöhung ihrer Macht waren besonders die Bergwerkesehr dienlich, deren reichste unter Konrad's Sohn, Otto dem Reichen (-j-1189), entdecktwurden. Dieselben Bergwerke dienten unter dem Schutze der Freiheit ^) wesentlich dazu,den dunklen Wald des Gebirges zu lichten, es mit einer zahlreichen, arbeitsamen undwohlhabenden Bevölkerung zu versehen und die Keime des Handels und eines vielver-zweigten Gewerbfleißes zu legen. Otto's Enkel, Heinrich der Erlauchte ^), erwarb,nach einem vieljährigen Successionsstreite, die Landgraffchaft Thüringen (1264), wäh-rend das Alodium der ausgestorbenen Landgrafen den Grundstamm von Hessen bildete.
1) Bei diesem Artikel wenigstens hält sich der Verfasser veranlaßt, die Kürze der Be-handlung dadurch zu erklären: daß die Redaction des Staats-Lexikons für diese Schlußbändemöglichste Gedrängtheit wünscht und ein begränztes Maß des Raumes vorgezeichnet hat.
2) Aus der sehr reichen, besonders im 18. Jahrhunderte durch zahlreiche Monographiecnund Materialiensammlungen verstärkten Literatur der sächsischen Geschichte führe ich, für de»Zweck des Staats-Lexikons, von allgemeinen Werken nur an: Weiße, Geschichte der kur-sächsischen Staaten (mit seinen unter einiger Abänderung des Titels erschienenen Fortsetzun-gen). Leipzig 1802—1811. 7 Bde. 8. Gretschel, Geschichte des sächsischen Volkes undStaates. Leipzig 1841 ff. 8. (noch unvollendet.)
3) Die gewöhnliche Regalitätstheorie ist siegreich widerlegt und die ursprüngliche Frei-heit des sächsischen Bergbaues dargethan worden von: Freies leben, Darstellung derGrundlagen der sächsischen Bergwerksverfaffung. Leipzig 1837. 8.
4) Tittmann, Geschichte Heinrich's des Erlauchten. Zwei Bände- Dresden undLeipzig 1845. 8.
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