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11 (1848) [Pre - Schi]
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Preßfreiheit; freie Presse; Freiheit der Presse rc.

setzen, Vorbehalten hatten, war die Kraft solcher Maßregeln durch di« Gewalt der Um-stände häufig gelähmt und folglich allen Ausschweifungen ein weites Feld geöffnet. Diedurch den Misbrauch dieser Freiheit über Deutschland verbreiteten zahllosen Uebel habennoch einen bedeutenden Zuwachs erhalten, seitdem die in verschiedenen Staaten einge-führte Oeffentlichkeit der ständischen Verhandlungen und die Ausdehnung derselben aufGegenstände, die nie anders als in regelmäßiger feierlicher Form aus dem Heiligthumeder Senate in die Welt dringen, nie eitler Neugier und leichtsinniger Kritik zum Spieldienen sollten, der Verwegenheit der Schriftsteller neue Nahrung bereitet und jedem Zei-tungsschreiber einen Vorwand gegeben hat, in Angelegenheiten, welche den größtenStaatsmännern noch Zweifel und Schwierigkeiten darboten, seine Stimme zu erheben.Wie weit diese verderblichen Anmaßungen endlich gediehen, welche Zerrüttung in denBegriffen, welche Gährung in den Gemüthern, welche Herabwürdigung aller Autorität,welcher Wettstreit der Leidenschaften, welche fanatische Verirrungen, welche Verbrechendaraus hervorgegangen sind, bedarf keiner weiteren Erörterung; und es läßt sich bei demgutgesinnten und wahrhaft aufgeklärten Theil der deutschen Nation über ein so notorischesUebel kaum noch irgend eine Verschiedenheit der Ansichten und Urtheile voraussetzen."

Die Eigenthümlichkeit des Verhältnisses, in welchem die Bundesstaaten gegeneinander stehen, giebt von einer Seite den mit der Ungebundenheit der Presse verknüpftenGefahren eine Gestalt und eine Richtung, welche sie in Staaten, wo die oberste Gewaltin einem und demselben Mittelpunkte vereinigt ist, nie annehmen können, und schließtvon der anderen Seite die Anwendung der gesetzlichen Mittel, wodurch man,in diesenStaaten dem Misbrauche der Presse Einhalt zu thun sucht, aus. In einem Staaten-bunde, wie der, welcher in Deutschland unter der Sanktion aller europäischen Mächtegestiftet worden ist, fehlen, seiner Natur nach, jene mächtigen Gegengewichte, die ingeschlossenen Monarchieen die öffentliche Ordnung gegen die Angriffe vermessener oderübelgesinnter Schriftsteller schützen; in einem solchen Bunde kann Friede, Eintracht undVertrauen nur durch die sorgfältigste Abwendung aller wechselseitigen Störungen undVerletzungen erhalten werden."

Aus diesem obersten Gesichtspunkte, der mit der Gesetzgebung anderer LanderNichts gemein hat, ist in Deutschland jede mit Preßfreiheit zusammenhängende Frage zubetrachten. Nur im Zustande der vollkommensten Ruhe könnte Deutschland, bei seinerdermaligen Föderativverfassung, uneingeschränkte Preßfreiheit, insofern sie sich mit die-ser Verfassung überhaupt vereinigen laßt, ertragen. Der gegenwärtige Zeitpunkt istweniger als jeder andere dazu geeignet; denn das so vielen Regierungen obliegende Ge-schäft, die jetzige und künftige Wohlfahrt ihrer Völker durch gute Verfassungen zu grün-den , kann unter einem wilden Zwiespalte der Meinungen, kann unter einem täglicherneuerten, alle Grundsätze erschütternden, alle Wahrheit in Zweifel und Wahn auflösen-den Kampfe unmöglich gedeihen."

Die bei diesen dringenden Umständen gegen den Misbrauch der Presse zu ergreifen-den einstweiligen Maßregeln sollen keineswegs den Zweck haben, die Thätigkeit nützlicherund achtungswerther Schriftsteller zu hemmen, den natürlichen Fortschritten des mensch-lichen Geistes Fesseln anzulegen, oder Mittheilungen und Belehrungen irgend einer Art,so lange sie nur innerhalb der Gränzen bleiben, die noch keine bisher vorhandene Gesetzge-bung zu überschreiten erlaubt hat, zu verhindern. Daß die Oberaufsicht über die perio-dischen Schriften nicht in Unterdrückung ausarten werde, dafür bürgt die Gesinnung,welche sämmtliche deutsche Regierungen bei jeder Gelegenheit deutlich genug offenbarthaben und die den Vorwurf, daß sie Geistestyrannei beabsichtigen, von keinem Freundeder Wahrheit und Ordnung zu befürchten hat- Die Nothwendigkeit einer solchen Ober-aufsicht aber kann nicht länger in Zweifel gezogen werden, und da Seine Majestät überdiesen wichtigen Gegenstand durchaus übereinstimmende Ansichten bei allen Bundesregie-rungen erwarten dürfen, so ist die Präsidialgesandtschast beauftragt, den Entwurf einesprovisorischen Beschlusses zur Verhütung des Misbrauchs der Druckpresse, in Bezug aufZeitungen, Zeit- und Flugschriften, der Bundesversammlung zur ungesäumten Prüfungund Berathung vorzulegen."