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11 (1848) [Pre - Schi]
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Preßfreiheit; freie Presse; Freiheit der Presse re.

Seite wahre Preßmisbräuche so leicht nicht zu besorgen, und die Eindrücke, welche ver-werfliche Schriften machen könnten, nicht zu fürchten sind; auf der anderen Seite aberder freieste Geistesverkehr im wissenschaftlichen und im bürgerlichen Leben immer weitereFortschritte hoffen laßt; so ist die Befreiung der Presse und des Buchhandels allerdingsPflicht. Da die Censur aus einem Bedürsniß der öffentlichen Sicherheit und Ordnungentsteht; so muß sie sich auch nach dem Dasein und dem Maße dieses Bedürfnisses richten.Sie kann daher nach Personen und Gegenständen verschieden und überhaupt blos vor-übergehend sein."

Wer würde nicht mit diesen Ansichten übereinstimmen, wenn eine solche Cen-sur im praktischen Leben möglich wäre? Daß sie dieses jedoch nicht sei,möchte oben unter Nummer III. bewiesen worden sein. Endlich bemerkt der Berichter-statter:Zwar fordert die Bundesacte die Abfassung gleichförmiger Verfügungen überdie Preßfreiheit; allein sie spricht damit nicht aus, daß in allen Bundesstaaten die Gesetz-gebung über die Presse durchaus gleichförmig sein soll." Hiermit möchte die Ansicht aus-gedrückt sein, daß die hohe Bundesversammlung diejenigen Bestandlheile einer Preßfrei-heit, welche wenigstens in jedem Staate vorhanden sein müssen, aussprechen unddabei der Gesetzgebung eines jeden einzelnen Staates eine Erweiterung und Vervollstän-digung solcher theilweisen Preßfreiheit überlassen könne.

Auf diesen Vortrag erfolgte der Beschluß:daß eine Commission die Erstattungdes Gutachtens übernehme, auf welche Art möglichst gleichförmige Grundsätze und Ver-fügungen wegen der Preßfreiheit in den deutschen Bundesstaaten einzuführen seien?wobei der Vortrag des Herrn Gesandten von Berg dem Commissionsgutachten zumGrunde zu legen wäre."

Ungeachtet dieser Momente, welche unter Nummer 1 bis 6 zum Beleg dafür ange-führt wurden, wie man berechtigt war zu erwarten, daß die zugesagte Ausführung derBestimmung der deutschen Bundesacte über Preßfreiheit in einem der freien Presse gün-stigen Sinne und bald erfolgen werde, ist dennoch diese Ausführung im Sinne des Cen-sursystems suspendirt worden, und leider dauert diese Suspension noch immer fort.Betrübende Ereignisse, denen man für Deutschland zu viel Werth beigelegt haben möchte,manche Unvorsichtigkeit, Aufreizung und Uebertreibung, Streitigkeiten über Tugendbundund Turnen, die Wartburgsfeier, Kotzebue's Ermordung (März 1819) gaben der An-sicht immer mehr Eingang, daß ein Geheimbund bestehe, der es sich zur Aufgabe gestellthabe, eine gewaltsame Umwälzung in Deutschland herbeizuführen; und viele deutscheRegierungen hegten die ernstlichsten Besorgnisse über die Richtung der öffentlichen Stim-mung in Deutschland. Schon im Jahre 1818 sah der Großherzog von Sachsen-Weimarsich veranlaßt, durch eine Verordnung mit Zustimmung der Stände die gesetzlich beste-hende Preßfreiheit außer Kraft zu setzen und die gesammte Presse wiederum der Censurzu unterwerfen, bis die in der Bundesacte verheißenen gleichförmigen Bestimmungen überPreßfreiheit für alle deutschen Bundesstaaten festgestellt sein würden. Um Vorkehrun-gen für den ganzen deutschen Bund zu treffen, welche der Gefahr des Augenblickes zubegegnen im Stande seien, versammelten sich auf Veranlassung Oesterreichs undPreußens zu Carlsbad in Böhmen im August 1819 die Bevollmächtigten der meistenbedeutenderen deutschen Bundesstaaten (außer den der beiden genannten die von Baiern,Hannover, Königreich Sachsen, Würtemberg, Baden, Sachsen-Weimar und Nassau).Es wurden Maßregeln verabredet über eine Executionsordnung der Bundesbeschlüsse,über Beaufsichtigung der Universitäten, über Errichtung einer Centraluntersuchungscom-mission, über Einführung von Landständen und über die Presse. Diese Maßregelnwurden in der Sitzung der deutschen Bundesversammlung vom 20. Sept. 1819 von derPräsidialgesandtschast als Bundesbeschlüsse vorgeschlagen und sogleich einstimmig geneh-migt. Der Vortrag dieser Gesandtschaft über denMisbrauch der Presse" war fol-gender:Die Druckpresse überhaupt, besonders der Zweig derselben, welcher die Tages-blätter, Zeit-und Flugschriften ans Licht fördert, hat während der letzten Jahre indemgrößeren Theile von Deutschland eine fast ungebundene Freiheit behauptet; denn selbstda, wo die Regierungen sich das Recht, ihr durch präventive Maßregeln Schranken zu