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Preßfreiheit; freie Presse; Freiheit der Presse rc.
Nachtheile der Preßfreiheit durch die unter Nummer 1 bis 3 angegebenen eben so gewissenVortheile derselben nicht für ganz ausgewogen gehalten werden: dennoch waren genü-gende Gründe vorhanden, dem Systeme der vollkommen freien Presse den Vorzug zu ge- 5den. Denn in dem Sinne einer jeden wohlwollenden und verständigen Regierung — undandere kann man sich wenigstens in Deutschland nicht denken — liegt bei Einführung oderBeibehaltung der Censur der Zweck zum Grunde, den Misbräuchen der Presse zu steuern,ohne den Vorthcilen der Gedankenmittheilung für Wissenschaft, Volk, Regierung zuentsagen. Die Erfahrung hat jedoch bewiesen, daß dieser Zweck durch Censur oder beijeder Existenz einer Censur nicht erreicht worden ist'O). Sehr richtig schildert diesesTheodor Heinsius in der zu Berlin 1841 mit Censur unter dem Titel: „Diebe- ^dingte Preßfreiheit" gedruckten Schrift Seite 24 mit folgenden Worten: „Zn der Thatmuß man es zugeben, daß die Censur, wie sie bis jetzt gehandhabl worden, ein unzureichen-des, willkürliches und für die Wahrheit gefährliches Vorbeugungsmittel ist. Sie ist un-zureichend und willkürlich, in so fern sie ganz von der Subjectivitat einzelner Männerabhängt, die, wenn auch der Staat die weisesten dazu ernennen könnte, doch in der Artihres Denkens und Empfindens, ihres Urtheiles über Das, was gut, recht, ziemend undpassend für Zeit und Umstände ist, überhaupt in ihren moralischen und politischen Ansich-ten nvthwendig sehr verschieden sein müssen, so daß sie die Druckerlaubniß mehr nach ihrerpersönlichen Eigenthümlichkeit als nach objectiven Vorschriften, die ihnen nur in sehrunbestimmten Umrissen gegeben sein können, gestatten oder versagen. Nun tritt abersehr häufig der Fall ein, daß die Censur in sehr ungeschickte Hände gelegt und gewöhnlichan die bürgerliche Stellung eines Beamten, nicht an die Intelligenz geknüpft wird; seies, daß man nicht überall passende Subjecte für dieses Amt findet, oder daß die dazu taug-lichen Männer ein lästiges Geschäft aus Furcht vor möglichen Unannehmlichkeiten liebervon sich ablehnen. Hat aber ein Censoc einmal wegen seiner bewiesenen Freisinnigkeitsich Verantwortung zugezogen, so wird er es vielleicht sicherer und gerathener finden , dasImprimatur zu versagen als es zu geben. Dieser Fall zeigt sich besonders bei der Censur ^der Zeitschriftstellerei; daher viele einheimische Zeitungen selbst die unschuldigsten Nach-richten ihres Landes verschweigen, und der Leser erst von Außerhalb erfahren muß, was inseinen eigenen Mauern vorgeht. Die Censur ist aber auch gefährlich für die Wahrheit.
Diese wird zurückgehalten oder verstümmelt, sobald ihre Aeußerung, z. B. die Aufdeckungeines Misbrauchs, einer Täuschung, dem Censor bedenklich erscheint; die Unwahrheitwird befördert, wenn den Großen Schmeicheleien gespendet, Einrichtungen und Anord-nungen, die Unzufriedenheit erregen, als wohllhätig und vom Volke gebilliget dargestelltwerden; Falschheit und Feigheit finden unter engherzigen Censvren neue Nahrung, unddie sittliche und politische Bildung des Volks wird der Willkür der Censur hingegeben." —
Es ist aber ein Jrrthum, wenn man glaubt, die Zwecklosigkeit und Zweckwidrigkeitder Censur liege in der Art und Welse, wie sie bisher behandelt worden sei; durch einebessere Art, sie zu handhaben, könne man ihre Nachtheile entfernen und sie zweckgemäßbilden; es komme also nur darauf an, passende und sicher zum Ziele führende Vorschrif-ten über die Ausübung der Censur zu geben und vollkommen dazu befähigte Censvrenanzustellen. Daß solche Ansicht eine irrige sei, läßt sich schon mit großer Wahrschein-lich k e i t aus der bisherigen Erfahrung schließen. Man klagt so lange und so stark über dieZwecklosigkeit und Zweckwidrigkeit der Censur; es sind einerseits Beispiele vorhanden, daßman starke und gefährliche Experimente damit gemacht hat; andererseits haben wohl-wollende Regierungen sich so oft mit Abänderungen der bestehenden Censurvorschriften be- 'schäftiget"); sollte es, wenn es möglich wäre, solchen Zweck zu erreichen, im langen
10) Daß die Censur nicht einmal jede Verantwortlichkeit des Verfassers oder Heraus-gebers für den Inhalt der mit Censur gedruckten Schrift aufhebt, ist bekannt; und doch ent-hält das Imprimatur des Censors die vom Staate selbst gegebene Erlaubniß zum Druck derSchrift.
11) In Preußen z. B. sind seit etwas über 22 Zähren 6 verschiedene Verordnungenhierüber erschienen; zuerst die allerhöchste Instruction vom 18. Oktober 1819; sodann die