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11 (1848) [Pre - Schi]
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Preßfreiheit; freie Presse; Freiheit -er Presse rc.

den Menschen ruhen. Der Schriftsteller hebt dann zum klaren Bewußtsein empor, wasunklarer in der Masse bereits wohnt. Dadurch hat er allerdings einengewissen und nachbesonderen Verhältnissen oft nicht kleinen Antheil an den Ereignissen der Zeit." Sichdavor aber zu fürchten, ist sehr unnöthig, da es keiner Staatsregierung an Mitteln gebricht,die Presse durch die Presse mit Erfolg zn bekämpfen.Thörichte Aeußerungen werdenohnehin verlacht, falsche berichtiget und strafbare bestraft," sagt (1841) der edle Freiherrvon Gagern. Können auch die Schriftsteller, besonders die Journalisten, eine gewiss«Aufregung Hervorbringen, so können sie doch unmöglich das Wahre in Falsches und dasFalsche in Wahres verwandeln. Begeht die Presse Ausschweifungen durch Angriff aufdie Regierung, so hängt eS nur von letzterer ab, die Strafe aus dem Fuße folgen zu lassen;dann wird die Presse schwacher, als sie war, und die Regierung bleibt mindestens ebenso stark»).

5. In Staaten mit repräsentativer Verfassung tritt für das System freier Pressenoch ein weiterer Grund ein. Das Grundprincip dieser Verfassungen setzt bekanntlicheine öffentliche Meinung voraus, die Stimme über physische und geistige Bedürfnissedes Volkes, begründet in dem moralischen Unheil aller Bessern und Verständigern. Dieöffentliche Meinung muß sich zugleich aussprechen können, damit sie beitrage, dem Volkedie Wohlthaten der Verfassung zu sichern; damit sie die Staatsregierung und die Ständemit des Volks Bedürfnissen und Wünschen bekannt mache, damit sie das Volk selbst überseine Interessen aufkläre und verständig«. Ungehemmte Verständigung über die öffentli-chen Angelegenheiten, das heißt Preßfreiheit, ist daher in jeder Reprasentativverfassungerforderlich, damit der öffentliche Geist erzeugt und erzogen werde, damit die öffentlicheMeinung sich äußere und ihre Lebensthätigkeit forldaure. Landständische Versammlungenkönnen dafür einen genügenden Ersatz nirgends bieten; denn nur durch freies öffentlichesUnheil überRegierungssachen und über die landständischen Verhandlungen selbst kann dieUebereinstimmung der landständischen Richtung mit den Grundsätzen und den nothwendigenFolgen der Verfassung selbst verbürgt, oder die Abweichung mit Klarheit erkannt werden.

Der schlagendste Beweis für die Allgemeinheit der Ueberzeugung, daß freie Presseein wesentlicher Bestandtheil einer jeden Repräsentativverfassung sei, liegt darin, daß nie-mals eine solche Verfassung entstanden ist, ohne daß in der Versassungsurkunde die Preß-freiheit als Grundsatz ausgesprochen worden. Auch ist es ohne umständliche Beweis-führung klar, daß mancherlei Misbrauch der Gewalt in hoher und in niederer Sphäre nurdurch öffentliches freies Urtheil über alle Vorgänge im Staate und durch die freistehendeAppellation an dasselbe verhütet oder aufgehoben werden kann; dergestalt, daß ohne freiePresse am Ende die Existenz der Verfassung selbst nur (ein precarium, das heißt) anheim-gestellt ist dem guten Willen der Regierung»).

6. Sollte aber auch die vorhin unter Nummer 4 zu Gunsten der freien Presse ge-machte Schilderung nicht unparteiisch erscheinen; sollten außerdem die unleugbaren

8) Es möge, ohne Werth hierauf zu legen, erlaubt sein, nebenbei hier zu bemerken, daß,da jeder Druck einen Gegendruck auch in der geistigen Welt erzeugt, die Censur oft Wider-willen veranlaßt, welcher von Zeit zu Zeit in politischen Preßvergehen sich äußert, die, blosaus gereizter Stimmung hervorgehend, bei freier Presse nicht ans Tageslicht gekommen wä-ren, und daß, wie wenigstens oft schon mit Hinweisung auf Beispiele in Deutschland undin Polen behauptet worden ist, gebeime Bündnisse, Verschwörungen und andere Verbrechendadurch veranlaßt oder befördert worden sind. Werth soll hierauf hier bei Beurtheilung derMotive der Staatsregierungen für oder gegen Preßfreiheit keineswegs gelegt werden, daallerdings den Regierungen Kraft innewohnt und innewohnen muß, jede Gesetzwidrigkeit zuunterdrücken und zu bestrafen.

9) Ch a teaubrian d, der schwärmerische Vertheidiger der. Legitimität, sagt:Dierepräsentative Monarchie ohne Freiheit der Presse ist ein todtcr Körper, eine Maschine ohneLeben." In anderer Beziehung könnte man meinen, freie Presse sei in Staaten mit abso-luter Regierungsform noch nothwendiger. Ancillon (zur Vermittelung der Extreme,1828, S. 164) stellt die Behauptung auf, daß in uneingeschränkten Monarchieen mehr als«n repräientativen Verfassungen eine große Preßfreiheit zulässig sei, um der Regierung manchenützliche Wahrheit näher zu bringen, die Verwaltung zu beleuchten, und den Befchwerdenund den Wünschen des Volkes Lust zu machen und Berücksichtigung zu sichern.