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Preßfreiheit; freie Presse; Freiheit der Presse rc.
Beleidigungen ausgesetzt, die um so nachtheiliger sein mögen, da reine jugendliche Gemä-cher dadurch auf immer verdorben werden können, und da, hat der Mensch einmal sich ver-führen lassen, zu einer irreligiösen oder unsittlichen Richtung sich zu neigen, es unendlichschwer für ihn ist, davon zu lassen und durch Schriften entgegengesetzter Art die einmalentstandene krankhafte Richtung zu heilen. Daß aber Erscheinungen dieser Art auch inLandern, deren literarische Erzeugnisse einer Censur unterliegen, häufig Vorkommen, istallerdings gegen die Vertheidiger der Censur kein genügender, mindestens kein überzeugen-der Grund, indem hieraus geschlossen werden kann, daß durch streng ere Censur solcherUebelstand zu entfernen sei. Endlich macht es die freie Presse möglich, Lehren zu verbrei-ten, welche dem Staate im Ganzen oder der Staatsregierung nachtheili'g sind, welche dieGrundsätze auter Ordnung untergraben, Liebe und Vertrauen der Unterthanen zu ihrenFürsten erschüttern, zur Verachtung aller Gesetzlichkeit auffordern und dadurch Samenausstreuen, dessen Früchte revolutionären Tendenzen die Hand reichen können. Vorzugs-weise gilt dieses von Zeitungen, Flugblättern, Zeitschriften, weil sie allgemeiner als Bücherim Volke verbreitet werden, oft wegen populärer Form am meisten Eingang finden unddie Tagesbegebenheiten besprechen, für welche die große Masse in der Regel am Meistensich interesfirt-
Läßt sich nun, will man ehrlich sein, nicht leugnen, daß diese Uebel durch Preßfreiheitentstehen können, sogar bei bestehender Preßfreiheit mitunter unvermeidlich sind, so suchtman das Institut der Censur folgendermaßen zu rechtfertigen. ES ist Pflicht des Staatsund namentlich ein Recht der Staatspolfteigewall, Uebel, die entstehen können, zu vermei-den ; den Vergehen, die begangen werden können, zuvorzukommen; Verbrechen, die vorbe-reitet werden, nicht vollführen zu lassen, um sie alsdann zu bestrafen, sondern ihnen vorzu-beuqen. Warum soll hier, bei Nachtheilen, welche durch die Presse erzeugt werden können,ein Anderes Statt finden? Freilich hat Jeder das Recht, seine Gedanken durch den Druckzu vervielfältigen. Aber kein Recht im Staate ist unbeschrankt; jedes hat seine Grenze,sobald es in einer Weise ausgeübt werden will, welche in die Rechtssphäre eines Anderneingreift, und der Staat ist verbunden, dafür vorbeugend zu sorgen, daß dies nicht geschehe.So beschränkt ec den Absatz von Giften; so wehrt er dem Verkauf von gefundheitschädlichenoder verdorbenen Waaren und vernichtet diese. Warum soll er nicht gleiche Sorgfaltüben rücksichtlich der durch die Presse zu verbreitenden Uebel, zumal da es sein kann, daß durchdie blose Bestrafung nicht aller Nachcheil des einmal verbreiteten Uebels vernichtet wird?
In dieser Weise versucht man die Censur zu rechtfertigen. Beruft man sich auf diepraktisch durchgeführte Ansicht verstorbener Fürsten oder Staatsmänner für freie Pressein Ländern, welche jetzt der Censur unterliegen, so wendet man ein, daß jede Zeit ihre ei-genthümlichen Verhältnisse mit sich bringe, und man kann dieser Behauptung mit Grundnicht widersprechen; beruft man sich aber auf Staaten, in welchen Preßfreiheit besteht, sowendet man ein, daß die richtige Stufe der Freiheiten von der E>gertthümlichkeit einesjeden Volks abhänge, und daß von anderen Staaten namentlich auf Deutschland umsoweniger geschlossen werden hönne, da in einem Staatenbund von mehr als 30 Staatenohne strenge Censur gar leicht, etwas der Würde und den Rechten eines Fürsten odereines Staates Nachtheiliges in irgend einem der anderen Staaten gedruckt werden könne.
Bei manchen Staatsmännern mag endlich die Abneigung gegen die freie Presse nochdadurch gesteigert werden^ daß durch Censur den an der Spitze der Staatsverwaltung ste-henden Männern das Regieren allerdings viel leichter gemacht ist, und daß, wie überall derUebergang von einem System zu einem anderen seine Unbequemlichkeiten hat, das namentlichbei einem Vertauschen der Censur mit freier Presse im Anfang der Fall sein wird, bis man andie unvermeidlichen, mitunter gar nicht ange.nehmen Folgen der letzteren sich gewöhnt hat.
III. Gründe für die Preßfreiheit. Dieser offenherzig geschilderten Schat-tenseite der vollständig freien Presse stehen jedoch glänzende Gründe für die Preßfreiheitentgegen, welche jeder vvrurtheilsfreie Beobachter gewiß nicht in Abrede stellen wird.
1. Ohne alle Beziehung auf den Staat fördert sie die Wissenschaften, die Intelli-genz, die Humanität. Nicht leicht findet in irgend einem Theile menschlichen Wissens einbedeutender Fortschritt ohne freie Gedankenmittheilung Statt. Ist letztere der Censurunterworfen, so kann das subjektive Ermessen der Censoren die vermeintlich irrige oder