221
«K-
Willensvermögen, Wille, Wollen;
Selbstbestimmungsvermögen, Selbstbestimmungskrast,Selbstbestimmung;
Handlungsvermögen, Handlungskrast, Handlung;
Praktisches Vermögen, praktische Kraft, Praxis.
Was dem Handlungöverm ögen, diesem Worte,entgegensteht, ist schon bemerkt; und die „Handlungskraft"dürste freplich aus einem andern Grunde nicht wohl an-sprechend seyn, so entschieden auch das Wort „Handlung"in der ethischen Hinsicht oder in Bezug auf den Willenist. Denn sind nicht selbst „die Handlungen des Verstan-des", in einer altern und neuern Psychologie, wenigstenseine Art von Metapher? — Und dem praktischen Ver-mögen, wenn dieses vor dem theoretischen wie der Willevor dem Verstände in Betreff des Ersten und Tiefsten auf-geführt werden soll, stehet noch besonders die gemeine Be-deutung d-S Wortes „Praxis" entgegen, da eben diese nochauf so herrschende Weise in das äußere Leben verlegt, oderdiesem, zumal in irgend einem besonder» Kreise desselben,gleich gesetzt wird. Aber was folget, wenn der Verstandauch die theoretische Kraft ist, in Absicht des Willensund so, mit der praktischen Kraft, in Absicht der Praxis?muß dann nicht diese zuvörderst rein (als ursprünglich, undso nicht zuerst äußerlich) aufgefaßt, ja muß dann nicht diePraxis, wie solche zuvörderst nur dem Willen angehört,überhaupt aufgestellt und dann in die innere und äußere,reine und empirische abgetheilt werden, gerade wie das Le-ben (heiße eö nun das Leben der Menschheit oder desMenschen) in das innere und äußere, das reine und empi-risirte abgetheilt wird. Daher kann auch dieses Leben nichtbloß oder schlechthin Kraftäußerung — Aeußerung desWillens (der praktischen Kraft!)— genannt werden; sondernnur in Beziehung auf die That, wie sich dazu die Gesin-nung hereinbildet oder herauöbilden soll, ist diese Benen-nung gültig. Die Gesinnung aber muß die innere Hand-lung genannt werden, da nun einmal die That mit dem