205
„stand in seiner Richtung von dem Willen„geleitet wird." Ausdrücklich und bestimmt wird so-dann die Erkenntniß des sittlichen Gesetzes, zunächst eineHervorbringung des Verstandes, von dem Willen und des-sen Richtung aus dasselbe abhängig gemacht. So wei-chet dieser ausgezeichnete akad. Lehrer und Schriftsteller hiervon dem neuen Kritiker ab. Wenn der Wille die Eine ge-brauchende Kraft ist, und das Gebrauchtwerdendagegen den Verstand nicht minder als die Naturkraft imKreise der subjektiven Thätigkeit trifft; wenn die Rede vomguten Gebrauch und vom Mißbrauche deö Verstandes soherrschend ist, während der eine und der andere Gebrauchdes Willens überall nicht vorkommt: wie könnte dann jenermit diesem auf Eine Linie gestellt, geschweige (wie in jeneralten und noch vorherrschenden Lehre von den „höher« See-lenkräften") demselben vorgesetzt werden? Es ist ja derWille, welcher den Verstand, sofern er menschlicher Ver-stand ist, gut gebrauchet oder mißbrauchet! Will man aberdie Nicht-Trennung deö Willens und des Verstandes aufidealistische Weise so weit treiben, daß man behauptet:„Verstand und Wille sind Eins, an sich ganz Eines, iden-tisch"; nun, so entsage mqn nur auch der Sprache sowohlals der Wissenschaft, oder man habe den Muth, auch dieBepworte, welche zur Bezeichnung deö Gültigen und desUngültigen in Absicht auf die Hervorbringungen deö Wil-lens und des Verstandes festgesetzt sind, für einerley zu er-klären, so daß man auch den Begriff sittlich oder unsittlich,gut oder böse, und die Gesinnung, die Handlung im ei-gentlichen Sinne, auch wahr oder falsch, richtig oder unrich-tig nenne, wenn nicht gar Letztere dem Verstände, und Er-stere (als unmittelbare Hervorbringung) dem Willen zu-schreibe! Ein Zdentitätölehrer, und übrigens kein gemei-ner Kopf *), war muthig genug, wenigstens die Bepworte,
) Denk», betreff, den Gang d. Miss. rc. S. 17.