163
diese mit der Wirklichkeit zusammenfällt, so muß jenesMöglichkeit genannt werden. Eine untergeordnete Bedeu-tung, wo das Vermögen -- Macht oder Kräftigkeit bereitsin den Kreis der Wirklichkeit fällt, und so einer Kraft inihrer Thätigkeit zugeschrieben wird, kann hier nicht ein-treten und soll ja nicht, wie noch öfters, mit der ursprüngli-chen und eigentlichen verwechselt werden! Das Vermögen istAnlage, und diese Keim. Ein Keim aber kann bekannt-lich seyn (daseyn), ohne daß er treibe oder sich entwickle.Und nächst dem Triebe, wie solcher, auö jenem Keime her-vorgegangen, an den Menschen als Subjekt ergehet, undAntrieb heißt, indem er nun zur entsprechenden Thätigkeitangetrieben wird, — kommt die Kraft, deren Aufgabe dieVerwirklichung jener Sache ist, in Betrachtung. Dasübersinnliche Vermögen, oder das reale Geistesvermögen,muß aber als eine Mehrheit begriffen werden, wenn beyder Hinsicht auf den subjektiven Menschen mehr als EineBeziehung desselben auf das Uebersinnliche gedacht werdenmuß. 2» welchem Verhältnisse sicht der Mensch, nachseiner Bestimmung, zu dieser Sache?
1 . Der Antrieb in Betreff dessen, was vermittelst dermenschlichen oder subjektiven Thätigkeit in dem Leben—Wirk-lichkeit eintreten soll, ist nur als Ankündigung desselben denk-bar. Daher eine Kunde von dem Uebersinnliche», die, alserste, auch Urkunde genannt werden mag. Diese Kundeist Gabe, d. h. ein dem Menschen als Subjekte Gegebenes:sie gehet ja vor jeder Thätigkeit desselben her. Aber — Triebsetzet sie den Keim oder das Vermögen voraus. Diese Mög-lichkeit gehört also zu dem Wesen der Menschheit, wie sol-che von dem bloßen Naturdinge sich wesentlich unterscheidet.Daher muß gesagt werden: Das erste Geistesvermögen istdas Vermögen der Ankündigung deö Uebersinn-lichen (daö Göttliche, überhaupt, zu vernehmen).
2. Diese Ankündigung ist nicht denkbar, ohne daß hie-bey ein Berührtwerden, ein Ergriffenseyn und soweit eine
11 *