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Lehrbuch der höheren Seelenkunde; oder: psychische Anthropologie : eine Vorarbeit in Absicht auf die Hauptlehren vom Höchsten der Menschheit ; auch für Kirche und Staat
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d. h. auf die Sache, nicht auf den Namen eines Schrift-stellers kommt es hier an!) Wie nun die Naturlehredie Seele oder auch die innerliche Naturlehre zumVorschein kommen mochte, haben wir gesehen. Aber diePhysik oder physikalische Theorie welch eineMetapher! ! Und über jene ist, im besten Falle, noch zu er-innern: s) Wenn von den Wörtern dasselbe gilt, was vonden Dingen gesagt worden: »xraeter N 6 ce 58 i'tslem nonsuni mulupliosnlls", wie ließe stch dann die Naturlehreder Seele behaupten, da wir die Seelenlehre auf dereinen Seite, und die Naturlehre auf der andern be-reits und wie lange schon! mit Entschiedenheit ha-ben ? Wie dieses Wort auf ein Sinnliches als Gegenstand,so weiset jenes auf ein Ueberstnnliches hin, mag auch da-bey ein Sinnliches oder Physisches zugleich auf eine beson-dere Art nahe gelegt seyn; ein Umstand, der, wie eSscheint, eine auözeichnende Erinnerung fordert. Denn ge-rade daher kann ein besonderer Schein entstehen, als wäredie Seelenlehre wenigstens auch oder zum Theil eine Na-turlehre! Dann wird die Psychologie leicht mit der Physio-logie vermischt; und die wissenschaftliche Aufgabe: wederMischung noch Trennung, sondern die Unterscheidung!schwindet aus den Augen. Diese Aufgabe bleibt auch beyder Psychologie, ist gleich, aus dem besagten Grunde, keinehaarscharfe Linie möglich. Eine im Ganzen bestimmt her-vortretende Unterscheidung genügt. Also die Seelenlehreist, als eine der Sache nach ganz andere Wissenschaft, ne-ben der Naturlehre Physik wohl begründet, d) DieNaturlehre der Seele, so wie die innerliche Naturlchre, gäbebloß eine neue Scholastik, wofern diese Ausdrücke alswissenschaftliche Benennungen jemals geltend und herrschendwürden; und was der Aesthetiker gegen den ältern schola-stischen Styl bemerkt hat, träfe auch die neue, obwohl sonstbessere Sprache. Denn kein Zusatz soll ohne Noth gemacht,kein Beywort ohne Grund gebraucht werden; und in derSache muß der Grund gelegen seyn. Mit dem Gesetze,