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c) in politischer Hinsicht, z. B. zur Belehrung überden guten Zweck eines neuen Gesetzes.
Ein Rede-Thema zur Anwendung der ersten Art wäre z. B.:
„Über den universal-historischen Einfluß des ersten Chnsten-thums."
Thema der zweyten Art:
„Über die ehrgeizigen Plane des verunglückten Herzogsvon Burgund, Carl des Kühnen."
Thema der dritten Art:
„Über die Nothwendigkeit und den wohlthätigen Zweckeiner neuen Steuer rc."
§. 6 .
Theoretische Wahrheiten.
Die rednerische Darstellung einer theoretischen Wahrheitkann in folgende Hauptpuncle zerfallen:
1. Die Entwickelung eines Begriffes;
2. das Beweisen einer Wahrheit;
3. Die Widerlegung falscher Begriffe;
4. vollständige Belehrung;
5. theoretische Anwendung einer Wahrheit.
§. 7-
Entwickelung eines Begriffes.
Die Entwickelung eines Begriffes kann auf zweyfache Artge--schehen, entweder analytisch, indem man den Begriff in sei-ne einzelnen Theile zerlegt; oder synthetisch, wenn manaus einzelnen Theilen den ganzen Begriff z u sam m e »setzt.
Ein Beyspiel von analytischer Entwickelung eines Begriffesgibt uns Professor Fülleborn in seiner Rhetorik mit dem Satze:Die Geschichte ist eine lehrreiche Erzählungwahrer und merkwürdiger Begebenheiten imZusammenhang e." —