?0
und es ist gle ich gültig/ ob man mir einen Thaler oder vierund zwanzig Groschen gibt; denn ich kann für beydeS gleich-viel kaufen.
§- 27.
Gebrauch und Mißbrauch der Synonyme.
Die Synonyme gleichen den verschiedenen Abstufungeneiner und derselben Farbe. Man kann sich daher ihrer sehr vor-theilhaft bediene»/ um Gemählde und Schilderungen zu erhö-hen und zu vollende»/ indem man durch ein Wort dasjenige er-setzt/ was dem andern an Kraft und Glanz etwa noch abgeht.
Wenn man aber die Synonyme bloß willkührlich mit ein-ander verwechselt/ sich ihrer/ als wäre ihre Bedeutung vollkom-men gleich und einerley/ nur zur Ausfüllung leerer Stellen oderzu mehrerer Abwechslung und Rundung des Vortrags bedie-net/ so entsteht aus diesem Mißbrauche Dunkelheit und Ver-worrenheit in den Ideen sowohl, als auch in dem Ausdruck.
Dieß wird dann eine Quelle der weitschweifigen, gegendas Gesetz der Präcision verstoßenden Schreibart *).
§. 26.
Deutlichkeit.
Die Deutlichkeit besteht in der Auswahl der verständigstenWörter und Ausdrücke zur Bezeichnung eines Gegenstandes, undin der faßlichsten Stellung und Verbindung der Redesatze. Siegründet sich also auf die Sprachrichtigkeit, und kann ohne diesenicht bestehen.
Aristoteles **) erklärt die Beobachtung der Deutlichkeitund des Schicklichen für die zwey Haupteigenschaften des Vor-trags.
Das erste Gesetz der Deutlichkeit ist also: seine Gedankenso auszudrücken, daß sie vcn andern nicht nur vollkommen ver-
*) S> den 3i. §. von der Präcision.
*') /rrist. rliet. I. Z. cap. tz.