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1 (1911) Vorarbeit zu einer Geschichte unserer Sippe : Als Ms. gedr. [Hauptw.].
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Bedienten aufhalten, geben monatlich an-statt der Accis 6 schl.

14. Und weil über alle beym Accis-Wesen vorkommenden Dinge keine ge-wisse Instruction ohne große Weitläufig-keit gegeben werden kann, so soll derInspector über dasjenige so hierin nichtbenannt, und Ihm Dubiös vorkommt, alsauch, wie es mit dem Unbekannten zuhalten, des Accis-Ober-Inspectoris fernerUnterrichtung nehmen, welcher deshalbschon genugsam informiret, und worin erZweifel hat, der Churfürstl. RegierungVerordnung einholen wird. Im übrigensoll er sich also getreu und fleißig erzei-gen, wie seine abgestattete Pflicht mit sichbringet und einen Ehrliebenden Accise-Inspectori wohl anstehet und gebühret pp.

Geh. Staatsarchiv Berlin Rep. 30, 288Fol. 7. Beilage A.

So Churfürstl. Durchl. zu Branden-burg, unser allergnädigster Herr befohlendero hinterpommerschen Accis-Oberdirec-toren Friedrich Ludwigen hiermit in Gna-den dem Cößlinschen Accis-EinnehmerMichael Göringen, wenn die von ihm indem beyschluß angegebene Verbesserungder Cößlinschen Accisintrade sich also be-findet, wegen seines erwiesenen Fleißesund zu seiner nöthigen subsistens übersein vorigen Gehalt der monatlichen6 Rthl. noch 4 Rthl. und also hiermitmonatlich 10 Rth. in Rechnung passierenzu lassen.

Wesel, 8./18. De. 1688.

Friedrich Eberhard Sandelmann.

(Geh. Staatsarchiv Berlin R. 30 Nr. 287.)Johann Schwellengraben wird Rentmei-ster zu Rügenwalde und Michel Göringwird Kornschreiber daselbst.

Friedrich III., Churfürst etc.

Dennach Wir vernehmen, daß derbisherige Rent-Meister zu RügenwaldeJohann Thomas Wolfframb ohnlängst mit

tode abgegangen, so haben Wir solchenDienst dem bisherigen Kornschreiber ge-dachten Ambts Johan Schwellengrebel wi-der conferiret, wollen auch, daß an disesSchwellengrebels stelle der CoslinischeAccis-Inspector Michael Göring hinwiderzum Kornschreiber zu Rügenwalde bestal-let werden soll, Allermaßen Wir Euchden in Gnaden himit anbefehlen, die Vor-sehung zu thun, daß solcher Beyder Be-dienungen dieser Unserer gnädigsten Ver-ordnung gemes ersetzet, den Impetrantenauch das darauf bishehr gereichte Ge-halt Jedesmahl abgefolget werden. Sind[Euch in Gnaden gewogen]. Im Haupt-quartier zu 4/14 October 1690.

R. 30. Nr. 287.

Vermöge Seiner Churfürstl. Durchl.publicireten Patents, hat Herr Göring we-gen der erhaltenen Bestallung als Korn-schreiber zu Rügenwalde, weil er alsAccise-Inspector zu Cöslin mehr gehabt,von denen 89 Rthl., so er anjetzo als Korn-schreiber haben soll, pr. confirmationeDeciam und also die verordneten Jura mit8 Rthl. 21 fl. 8 Pf. entrichtet. Geben Cöllnan der Spree, den 18. May Anno 1691.

H. des Sort.(?)

An die Hinter-Pommersche Regierung.

Die eigentliche, vom 27. März 1691datirte, eben in Ausführung des vorigenAktenstückes vollzogene Bestallung lau-tet nun:

Wir Friderich der dritte, von GottesGnaden Marggraff zu Brandenburg, desheyl. Rom. Reichs Ertz-Cammerer undtChurfürst etc. Uhrkunden und bekennenhiemit, daß Wir Unsern gewesenen accise-Inspectorn zu Cößlin, Michel Göringen,wegen seiner Uns gerühmbten treu undfleißes, wie auch erlangeten wißenschaftin Ambtssachen, nunmehro zu UnsermKornschreiber zu Rügenwalde in Gnadenbestellet und angenommen, dergestalt und