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1 (1911) Vorarbeit zu einer Geschichte unserer Sippe : Als Ms. gedr. [Hauptw.].
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strickung nehmen zu laßenn, unndt aberehe unndt zuvor du dich des geringstenBeschuldigungs Puncts benommen, dudein gedoppeltes Handtgelübt gebrochenunndt nach Verschlissung unsers fürst-lichen Wittumbß Hauses bey nächtlicherWeile dich durch ein Seil von demselbenniedergelassen, unndt also der von unnsangeordneter Verhafftung unndt zu deinerVerantwortung überflüssig angesehenenunndt albereit angeordneten proceß mehrhochstraffbarloß gevvircket unndt entris-sen. Nun hetten wir unns dessen allenzu dir keines weges versehen sollen, zumale dir wohlbewußt, ob wir ebenwohlverursachet, wieder dich mit wohlverdin-ter Straffe verfahren zulassen, das wirdannoch zu justi ficirung deiner Registerunndt verlauteter defension dir beynaheeine ganz jährige Frist eingereimet unndtnicht mit geringen Uncosten auch getrewgnädiger Warnung deine Beßerung unndtentliehe Richtigkeit (worzu dich so viel-fältig unndt hochtewrlich erboten) erwar-tet haben. Wann wir aber nach solchdeiner hochstrabahren Bezeigung dichderwegen ungerechtfertiget nicht seinlassen können, solches auch vorlengsteffectuiret worden sein sollte, so fern dudich gantz bößlicher Weise mit schnöderFlucht unser Botmessigkeit nicht entrissenoder auch seit hero etwa an einem ge-wissen Orth werest anzutreffen gewesen;diesem nach thun wir dich durch disgegenwertige unser offenes Außschreibenendtlich unndt peremptorie citiren unndtladen, das du uff den Dienstagk nachAegidy, wirdt sein der dritte MonatstagSeptembris schirsten, alten Kalenders, desMorgens zu sieben Uhren alhie zu Stolpin unsere fürstliche Kantzley für unsernverordneten Räthen in der Person un-außbleiblich erscheinest, geschickt undtgefast von deiner Ampts-Verwaldungunndt allem andern, was dir uff deinenn

geleisteten Eyd anvertrawet worden,unndt alß dan mit mehren soll vor-gehalten werden, außführlichen Bericht,Rede unndt Andtwordt zugeben, alledeine Einnahm unndt Außgab vonPosten zu Posten gebührlich zuberech-nen, dabey den Vorrath bahr zu über-liefern, und sonsten deine Register be-nebenst allem anderen, worin du bistbeschuldiget worden, genughaffter de-fension zur Richtigkeit zubringen unndtschuldtloß zuerhalten.

Mit der angehaffteten gewissen Ver-warnungk, du erscheinest also oder nicht,das nichts minder wieder dich hernachergehen soll, was sich zu Recht eigenetunndt gebüret, wornach du dich eigent-lich zurichtenn. Datum uff unserm fürst-lichen Wittumbshauß. Stolp, den 1. MayAnno 1622. (L. S.)

Unsere freundtliche Grues undt waswir viellmehr liebt undt guts vermoegenzuvor. Hochgeborne Fürstin, freundtlicheliebe Muhme, Schwegerin undt FrawMutter. Auf Eurer Liebden freundtlichesErsuchen und in Ansehung der großen Un-trew, damit E. L. und uns dero gewesenerRentmeister Fritz Gering furgangen, so-dan auch wegen seines Außbruchs, habenwir der Erkantnuß nach die Landesver-weisung auf unser gantzes Landt in bey-liegenden extradiret undt laßen damit ge-schehen, das durch den Scharfrichter der-gestalt die execution verrichtet werde.Möchten wir Ew. Liebden ein Antwordtnicht verhalten undt verbleiben deroselbenzur annemblichen Wilfährunge beflissen.Gegeben zu Alten Stettin am 28. Novem-bris Anno 1622.

Bogischlaf Herzog

An die Fürstin Witwe zu Stolp.

Von Gottes Gnaden Wir Bogischlaf,Herzog zu Stettin Pommern, urkundenKraft dieses: Nachdem der gewesene